Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Hallo und guten MorgeTag,
seitdem unsere beiden Kinder auf der Welt sind, arbeitet meine Frau nur noch gelegentlich. Sie hilft bei ihrem ehemaligen Chef aus, der sie dann gerne für Urlaubszeiten mal bucht.
Da es sich aber nun doch um eine sehr regelmäßige Aushilfstätigkeit handelt, haben wir auch schon mal überlegt, ob sie nicht hier auch einen Anspruch auf einen Zuschuss für ihre Altersvorsorge hat.
Im Moment tragen wir das alles privat, aber unter Umständen gibt es da ja sogar eine gesetzliche Grundlage zu.
Könnt ihr uns sagen, auf welcher Grundlage wir da mit dem Chef meiner Frau ins Gespräch gehen könnten?
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Hallo,
Sie scheinen hier etwas zu verwechseln.
Es gibt eine gesetzliche Grundlage, dass jeder Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung abschließen kann.
Ob der Arbeitgeber sich daran zu beteiligen hat, könnte evt. der Tarifvertrag regeln.
Ist hier nichts vorgesehen, kann der AG frei entscheiden ob er sich beteiligt, oder nicht.
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Hallo Herb,
Sie bzw Ihre Frau haben folgende Möglichkeit:
Sollte Ihre Frau einmal im Jahr über 400€ im Monat verdienen, zahlt der AG an den Rententräger. In diesem Moment wäre Sie für Riester (zumindest für dieses Jahr) zulagenfähig, sodass Sie theoretisch mit einem Sockelbeitrag von 5€ ihre eigene + die Zulage für die Kinder erhält.
Das macht aber nachhaltig nur Sinn, wenn Ihre eigene Rente später über (beim Betrag bin ich nicht 100%ig sicher) 921€ beträgt.
Alles was darunter liegt, würde später bei Renteneintritt gegen die Riester Rente angerechnet werden.
Ist vielleicht schön, zu wissen, dass man den anderen später weniger auf der Tasche liegt, allerdings war das wirtschaftlich betrachtet relativ sinnfrei.
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Hallo Soundjunk,
auf ihrer angegebenen Internet-Seite steht allerdings noch folgendes:
"Grundsicherung erhalten nur diejenigen Bürger, wenn sie bedürftig sind. Antragsteller müssen alle Einkünfte und alle Vermögenswerte wie 400€-Job, Fonds/Aktien, Auto, Lebensversicherungen, Renten aller Art(also auch die Riester-Rente), Bargeld, Sparkonten/Sparbücher, Eigenheim etc. etc. angeben. Ein Haus muss "angemessen" sein, um nicht bewertet zu werden. Nur ein kleines Bar-Schonvermögen von 2.600€ darf der Antragsteller besitzen."
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Hallo Naseweis,
Sie liegen richtig, dass die pauschale Antwort (sollte auch nicht so rüberkommen - mein Fehler) nicht korrekt ist. Auf der anderen Seite kennen wir die Lebenssituation der o.g. Person bei Renteneintritt nicht, sodass ich es weiterhin für erforderlich halte diesen Punkt anzusprechen.
Denn in der breiten Masse wird Riester-Rente gerne für die untere Schicht angepriesen, was aus meiner Sicht nicht korrekt ist.
Um natürlich eine fallabschließende Beurteilung abzugeben, bedarf es weiteren Daten von Herb.
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Die gute Frau kann auch eine Riesterrente abschließen, wenn sie gar nicht arbeiten geht. Da sie verheiratet ist, könnte sie als mittelbar Zulagenberechtigte für 5€ im Monat riestern. Bedingung, auch der mann muß eine Riester haben.
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Zitat von Gerd
Die gute Frau kann auch eine Riesterrente abschließen, wenn sie gar nicht arbeiten geht. Da sie verheiratet ist, könnte sie als mittelbar Zulagenberechtigte für 5€ im Monat riestern. Bedingung, auch der mann muß eine Riester haben.
...und den vollen Beitrag (4% v. Brutto) bezahlen.
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Naja, jeder Hans Pampel hat bei seiner Hausbank schon mal die tollen Riesterscheine gesehen und ich wette, dass auch gefühlt jeder Zweite darauf schon angesprochen wurde. Das Thema ist schon im Fokus.
Natürlich hast du recht, ich neige gerne mal zum Übertreiben
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Oh Gott, wird in Banken echt so beraten? Was ändert sich denn an der Förderquote der Frau, wenn der Mann "nur" 2,97452% des förderfähigen Einkommens einzahlt? Richtig, gar nichts. Sie bleibt im Verhältnis zum erbrachten Eigenbeitrag gleich. Aber Hauptsache, ich habe zu jedem Thema eine Meinung. Zur Not "mache ich halt ein paar Anrufe" und erkundige mich.... Herr, lass Hi.. reg...!!!
AW: Können auch Aushilfen Zuschüsse zur Altersvorsorge erhalten?
Zitat von sabine75
Oh Gott, wird in Banken echt so beraten? Was ändert sich denn an der Förderquote der Frau, wenn der Mann "nur" 2,97452% des förderfähigen Einkommens einzahlt? Richtig, gar nichts. Sie bleibt im Verhältnis zum erbrachten Eigenbeitrag gleich. Aber Hauptsache, ich habe zu jedem Thema eine Meinung. Zur Not "mache ich halt ein paar Anrufe" und erkundige mich.... Herr, lass Hi.. reg...!!!