BHW, muss abgetretener Bausparvertrag in die Zuteilung geführt werden?
Hallo zusammen,
für eine Kapitalanlage habe ich in 2000 ein Finanzierungsmodell gewählt, welches aus einem 10-Jährigen Darlehen ohne Tilgung und einem Bausparvertrag besteht, der an das Darlehen abgetreten wurde und in den die Tilgungsleistung eingezahlt wird.
In dem Darlehensvertrag findet sich ein Passus, dass nach dem Ablauf der 10 Jahre das Darlehen durch den BSV abgelöst wird, ggf. unter Bildung einer Teilbausparsumme.
Als die Zinsbindungsfrist des Darlehens in 2010 auslief, bot mir das BHW eine Prolongation des Darlehens bis 31.12.2013 an, da der BSV noch nicht voll zuteilungsreif war. Dieses habe ich angenommen.
Mittlerweile habe ich aus mehreren Gründen den Wunsch, das BSP-Darlehen nicht anzunehmen (u. a. wg. der hohen Tilgung, die ich bei einer Kapitalanlage nicht unbedingt haben möchte). Ich möchte daher lieber mit einem FW-Darlehen und dem zu entnehmenden Guthaben aus dem BSV das Darlehen zum 31.12.2013 ablösen und den BSV mit 0€ Guthaben, aber mit der vorhandenen Bewertungszahl anschließend mit einem anderen vorhandenen BHW-BSV zusammenführen, der für die eigene Immobilie bespart wird.
Dies habe ich dem BHW auch so geschrieben. Die Antwort war, dass ich im Darlehensvertrag unterschrieben hätte, dass der BSV zugeteilt wird und das Darlehen ablöst. Daher würde der BSV in jedem Fall in die Zuteilung gebracht werden (und damit der Vertrag und meine Bewertungszahl futsch). Den Darlehensvertrag aus dem zugeteilten BSV müsse ich ja nicht annehmen.
Mein BHW-Berater von vor über 10 Jahren (der natürlich nicht mehr bei BHW tätig ist) hatte mir seinerzeit gesagt, dass die oben geplante Verwendung des BSV möglich sei, das BHW dies aber nicht gern sehe. Rein rechtlich könne es sich aber nicht dagegen wehren.
Hier nun meine Fragen an das Forum:
1) gibt es vielleicht schon Erfahrung mit dieser Situation?
2) muss ich wirklich den BSV zuteilen lassen?
3) Auf der einen Seite beharrt das BHW auf den Vertrag, auf der anderen Seite wurde mir eine Prolongation angeboten. Dies, obwohl ja auch im Vertrag steht, dass notfalls nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eine Teilbausparsumme gebildet werden muss. Dies wurde aber vom BHW seinerzeit nicht zwangsweise durchgeführt. Also gibt es doch durchaus andere Lösungen?