Muss ich bei einem Schaden immer zum Gutachter der Autoversicherung?

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  1. Avatar von Morman
    Morman

    Frage Muss ich bei einem Schaden immer zum Gutachter der Autoversicherung?

    Hallo,

    ich habe ein Auto, das drei Jahre alt ist und für das ich natürlich eine ganz normale
    Vollkaskoversicherung abgeschlossen habe. Bis jetzt ist der Fall noch nicht eingetreten, aber
    es könnte ja theoretisch sein, dass ich mich mit dem Auto irgendwo unterwegs befinde und
    einen Schaden verursache. Der wird ja durch die Vollkasko auch abgedeckt, aber wie läuft
    das genau mit dem Gutachter?
    Muss ich unbedingt zu einem Gutachter meiner Versicherung oder kann ich auch einen
    anderen wählen, wenn ich gerade mit dem Auto unterwegs bin? Im Auslandsurlaub ist das ja
    wahrscheinlich gar nicht anders möglich, als zu einem „fremden“ Gutachter zu fahren.

    Gruss Morman

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Muss ich bei einem Schaden immer zum Gutachter der Autoversicherung?

    Hallo,

    bei einem Vollkasko- bzw. Teilkaskoschaden entscheidet immer Ihre Versicherung welcher Gutachter den Schaden aufnimmt.
    Also grundsätzlich immer mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen (auch im Ausland).

    Wenn ein anderer der Unfallverursacher ist, also dessen Haftpflichtversicherung den Schaden zahlen muss,
    haben Sie die Möglichkeit eine Werkstatt des Vertrauens wie auch den Gutachter zu bestimmen.

    Gruß N.

  3. Avatar von Moneyman22
    Moneyman22 ist offline

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    Standard AW: Muss ich bei einem Schaden immer zum Gutachter der Autoversicherung?

    In den meisten Fällen bestimmt die Versicherung den Gutachtern, selbst erstellte Gutachten müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Muss ich bei einem Schaden immer zum Gutachter der Autoversicherung?

    Zitat Zitat von Moneyman22
    In den meisten Fällen bestimmt die Versicherung den Gutachtern, selbst erstellte Gutachten müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.
    Falsch!

    Bei Vollkasko und Teilkaskoschäden wählt der Versicherer den Gutachter;
    bei Haftpflichtschäden der Geschädigte.

    Die richtige Antwort hatte ich schon gegeben, daher verstehe ich nicht solch einen Unsinn.

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