Ich möchte das Kapital aus der Riesterrente zur Immobilienfinanzierung nutzen. Dazu will ich 100% des gebildeten Kapitals auszahlen lassen.
Laut letzter Wertmitteilung habe ich ein Gesamtguthaben von 9.200 Euro, zusammengesetzt aus dem Fondskapital und den Garantiekapital.
Ich habe immer den Mindesteigenbeitrag bezahlt und den max. Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro (1575 vor 2008) nicht überschritten.
Wir haben mit meiner Frau 2 Kinder. Wir haben damit neben der Grundzulage natürlich auch die Kinderzulage erhalten.
Damit ist doch das gesamte Guthaben als gefördertes Altersvorsorgevermögen zu betrachten?
Wie kann es dann sein, daß die Zulagenstelle (ZfA) nur 7200 Euro als gefördertes Altersvorsorgevermögen ermittelt? Wie wird dies überhaupt ermittelt? Ich habe das Gefühl, das sich die ZfA verrechnet hat. Ich habe im Internet bisher nicht näheres darüber gefunden.
Oder spielt hier der Sonderausgabenabzug eine Rolle?
Was passiert mit dem ungeförderten Guthaben? Wie ich gelesen habe wird dies besteuert. Wir haben die Riesterrente seit 2005. Wir dies zur Hälfte des persönlichen Steuersatzes besteuert?