Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen und bedanke mich im vorraus für die Mühe. Ich kenne micht mit der "Materie" nicht sehr gut aus und bin total verunsichert:
Meine Frau hat 1997 einen Bausparvertrag bei der BHW - Tarif D - über 100.000 DM zu einem Sparzinz von 3% abgeschlossen.
2004 haben wir eine Immobilie gekauft, der Vertrag war zu diesem Zeitpunkt nicht Zuteilungsreif und er wurde geteilt. Einen Betrag der angesparten Summe wurde ausgezahlt, ein kleiner Teil lief weiter und den neuen Vertragsbedingungen (siehe unten).
Danach wurden nur noch die Verm.Wirks.-Leistungen meiner Frau auf das Konto gezahlt. Daraufhin meldet sich ein BHW-Mitarbeiter und hat einen Termin vereinbart.
Nachdem wir unsere Situation geschildert haben (das wir keine Bausparvertrag benötigen und den Vertrag maximal nur noch als Geldanlage sehen) hat er uns zugestimmt, ein neuer Abschluss oder Tarifwechsel würde auch aus seiner Sicht keinen Sinn machen.
Er hat uns damals empfohlen 30-50€ zusätzlich zu den Vermögenswirksamen Leistungen einzuzahlen, somit würde wir die die Zuteilungsreife 2024 erhalten und könnten dann über die angesparte Summe Gebührenfrei verfügen.
Jetzt meine erste Frage: es gehen 40€ (Verm. Wirks. Leist.) + 50€ ein und liegen damit unter dem tariflichen Sparbeitrag. Was bedeutet das für uns konkret?
Uns wurde gesagt, wenn wir den Vertrag vorher auflösen würden die Vermögenswirksamen Leistungen abgezogen werden. Aber dass wir das angesparte Geld bei Zuteilungsreife 2024 einfach abheben können, ohne irgendwelche Zahlungen zu leisten. Ist das soweit alles richtig? Stimmt die errechnete Zuteilungsreife?
Nach dieser Beratung, wo man uns empfohlen hat alles so laufen zu lassen, war natürlich nicht Ruhe. In den letzten 6 Jahren haben wir knapp 50 Anrufe von 10-15 unterschiedlichen Personen gehabt, die uns zu einen Beratungstermin drängen wollen bzgl. zu einer Umstellung. Das ging soweit, dass jemand meiner Frau gesagt hat, wir würden uns mit dem bisherigen Freistellungsauftrag strafbar machen. Da dieser aber deutlich über den Kapitalerträgen liegt bin ich über die Vorgehensweise verunsichert... Auch haben die neuen Tarife einen deutlich niedrigen Zinssatz und bringen uns scheinbar nur Vorteile, wenn wir das eigentliche Darlehen in Anspruch nehmen würden.
Nun ist es wieder soweit, man drängt uns auf einen Termin. Meiner Frau wurde am Telefon gesagt, man bestehe sogar auf einen Termin.
Alle Anfragen meinerseits, das Anliegen mit den entsprechenden Angeboten schriftlich uns zu kommen zu lassen wird seit 6 Jahren ignoriert...
Da stehe ich nun und hoffe auf Hilfe und verbleibe mit der letzten Frage: Sollte alles so richtig sein, wie ich es dargestellt habe: Darf man uns aus diesen Vertrag drängen?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
noelmaxim
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AW: Hilfe für alten BHW-Vetrag
Hallo OlliB,
was sie schildern spiegelt leider auch den Bausparalltag wieder. Scheinbar will man sie aus einem hochverzinsten Tarif (Guthabenszins inkl. Bonus) in einen schlechter zu verzinsenden Tarif bringen oder es geht um Neuabschlüsse mit dem Argument, die neuen Tarife zeihen günstigere Darlehenszinsen nach sich! Hier sollten sie wissen, dass sie den Tarif auch umwandeln können, allerdings kostet das bei den meisten Kassen Guthaben, denn die neuen Tarife erzielen einen schlechteren Guthabenszins. Somit kann es sein, dass der Vertrag rückwirkend schlechter verzinst wird, das kostet Guthaben, wird also so gestellt, als wäre vom ersten Tag an der geringere Guthabenzins gezahlt worden sein. Evtl. haben sie auch eine Bonusoption, die bei Darlehensverzicht greift, diese Tarife wollen und müssen die Bausparkassen loswerden und das tun sie am einfachsten, in dem Tarif aufgelöst wird oder umgewandelt wird, denn bei letzterem geht ihnen der Bonus verloren. Der bessere Darlehenszins rechnet sich aber nicht, weil evtl. Bonus mind. aber Guthaben verloren geht! Bei Neuabschluss würde ja soagr die Abschlussgebühr neu anfallen.
Ich empfehle ihnen zu prüfen, in wie weit ein Bonusanspruch besteht und ob durch Vertragsänderung wie Ermäßigung oder Teilung eine schnellere Zuteilung (bei einigen Kassen nicht möglich) erwirkt werden kann.
Ich frage mich allerdings, warum sie sich überhaupt ein teures Bauspardarlehen ( das Tilgungskapital, hier die Sparzahlung wird ja deutlich geringer verzinst als sie an Zinsen in der Hypothek zahlen) erwerben wollen.
Warum lösen sie 2014, also 10 Jahre nach Darlehensbeginn die Restschuld nicht aus einer neuen Hypothek zu Zinsen kleiner nom. 3 % für 10 Jahre fest oder um die nom. 3,5 % für 20 Jahre fest ab und vereinbaren Tilgungssatzänderungs-, und Sondertilgungsoptionen???
Warum zuätzliches Tilgungskapital schlecht verzinst in einem Bausparvertrag anlegen (Sparzins deutlich unter Zahlzins aus der Hypothek, dadurch negativer Tilgungseffekt), um sich dann einen Darlehenszins zu "erkaufen", der effektiv deutlich teurer ist als Hypothekenzinsen und dadurch die Entschuldung deutlich verlangsamt wird?
Um es kurz zu machen: wir wollen keinen neuen und auch eigentlich den alten Bausparvertrag nicht mehr und würden das Geld gerne zur Tilgung des Darlehens nutzen.
Allerdings hatte man mir gesagt, wenn ich den Bausparvertrag jetzt (vor Zuteilungsreife) kündige dass ich hier sämtliche Einzahlungen der Vermögenswirksamen Leistungen verliere...
Eine Prüfung auf schnellere Zuteilung wurde damals angefragt und abgelehnt. Also wollten wir das Beste daraus machen und den Zins bis zur Zuteilunsgreife 2024 nutzen...
Bei einer derzeitigen Kündigung sehe ich nur Nachteile, bei einem Neuabschluss auch.
Das Problem ist der komplette Vertrauensverlust in die Beratung der BHW, wir wissen nicht wie wir uns hier jetzt verhalten sollen...
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#4
noelmaxim
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AW: Hilfe für alten BHW-Vetrag
Hallo OlliB,
nicht das wir uns missverstehen, ich halte die Kündigung und die sofortige Tilgung des Bausparguthabens in die Hypothek auf jeden Fall für überlegenswert und wohlmöglich auch für sinnvoller, als es in dem BSV bis 2024 "rumlungern" zu lassen!
Vermögenswirksame Leistungen gehen ihnen so oder so nicht verloren ( auch bei Kündigung nicht), Wohnungsbauprämie auch nicht, wenn sie den Vertrag durch Teilung oder Ermäßigung in die Zuteilung ( mit Darlehensverzicht) bringen!! Man erzählt ihnen da Märchen, somit sind ihre Bedenken berechtigt!
Ich rate zu Vertragsänderung die zur Zuteilung führen, dies bei Auszahlung mit Darlehensverzicht, wenn sie das Guthaben benötigen.
Trotzdem, warum lösen sie 2014 ihre Hypothek aus dem Jahre 2004 nicht durch ein günstigeres, heute schon zu sicherndes Forwarddarlehen (neues Annuitätendarlehen) ab??
nicht das wir uns missverstehen, ich halte die Kündigung und die sofortige Tilgung des Bausparguthabens in die Hypothek auf jeden Fall für überlegenswert und wohlmöglich auch für sinnvoller, als es in dem BSV bis 2024 "rumlungern" zu lassen!
Habe ich genau so verstanden, halte ich auch für sinnvoll.
Zitat von noelmaxim
Vermögenswirksame Leistungen gehen ihnen so oder so nicht verloren ( auch bei Kündigung nicht), Wohnungsbauprämie auch nicht, wenn sie den Vertrag durch Teilung oder Ermäßigung in die Zuteilung ( mit Darlehensverzicht) bringen!! Man erzählt ihnen da Märchen, somit sind ihre Bedenken berechtigt!
Vielen Dank für die Einschätzung. Ich habe mir das schon gedacht, allerdings lass ich mich mit meinem Halbwissen viel zu Schnell aus der Bahn werfen, daher jetzt auch die Verunsicherung.
Zitat von noelmaxim
Ich rate zu Vertragsänderung die zur Zuteilung führen, dies bei Auszahlung mit Darlehensverzicht, wenn sie das Guthaben benötigen.
Ich werde das erneut angehen. Bisher wurde mir erläutert, dass das nicht ohne große Abzüge möglich ist. Ein Darlehen wird hier nicht benötigt.
Zitat von noelmaxim
Trotzdem, warum lösen sie 2014 ihre Hypothek aus dem Jahre 2004 nicht durch ein günstigeres, heute schon zu sicherndes Forwarddarlehen (neues Annuitätendarlehen) ab??
Danke für den Denkanstoss. Das heisst, anstatt auf das Auslaufen der Zinsbindung und dem damit verbundenen Folgeangebot der Hausbank zu warten sucht man sich jetzt ein entsprechendes Angebot mit günstigem Zinssatz. Da muss ich mich mal einlesen...