es gibt ja diese neue Rechtsprechung mit der man anscheinend rückwirkend bis 2008 unberechtigte Kontogebühren zurückfordern kann. Kennt sich hier jemand damit aus?
Konkretes Beispiel:
Mein Eltern hatten 82 einen Kredit über 30k DM bei der Landes Kreditbank beantragt.
Die Verwaltungskosten betrugen:
- einmalig 1% vom bewilligten Darlehen "und"
- 0,55 % laufend.
Somit zahlen Sie seither jedes Mal am 1.1. und am 1.7 eines Jahres 45,- EUR Verwaltungsgebühren nur damit die das Geld abbuchen!
Das kann doch nicht richtig sein? Die haben keinen Aufwand da ja Bankeinzug besteht. Das sind also fast hundert EUR jedes Jahr für 0 Leistung.
Kann ich diese Gebühren im Rahmen dieses Gesetzes zurückfordern?
Wenn ja, bis zu welchem Datum zurück kann man diese Forderung stellen (länger als 2008)?
Hat jemand so ein Anschreiben das ich für so eine Rückforderung nehmen könnte?
ich vermute, dass es sich um ein Landesdarlehen handelt,
ähnlich wie heute das Kfw-Darlehen.
Früher waren diese Darlehen/Zuschüsse abhängig vom Einkommen und von der Kinderzahl. In den ersten Jahren musste dafür keine Tilgung gezahlt werden. Dafür später eine jährliche Verwaltungsgebühr + einen verminderten Zinssatz.
Auch konnte man nach XX-Jahren das komplette Darlehen,
mit einen XX%igen Nachlass zurück zahlen.
Wenn meine Vermutung zutrifft, wird es keine Rückzahlung der Verwaltungsgebühren geben.