Welche Abgaben fallen für die Beiträge zur Entgeltumwandlung weg?

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  1. Avatar von EgonC
    EgonC

    Frage Welche Abgaben fallen für die Beiträge zur Entgeltumwandlung weg?

    Liebe Leute. Letztens hatten wir bei uns auf der Arbeit Besuch von einem netten Versicherungsmenschen, der uns für eine bestimmte Art der Altersvorsorge gewinnen wollte. Ich arbeite in einem Druckerei-Betrieb und kann dort auch nicht mehr nachfragen, weil niemand Ahnung von der Sache hat. Laut seiner Aussage kann es sich für uns, also auch für mich nur lohnen, wenn ich einen bestimmten Betrag von meinem Bruttogehalt in einen Rentenvertrag einzahle. Angeblich brauche ich dann dafür bestimmte Abgaben nicht mehr zu leisten. So ganz habe ich es nicht verstanden, aber soviel, dass ich wohl keine Beiträge zur Sozialversicherung davon zahlen muss. Ist das alles, oder fällt für den angesparten Betrag dann auch die Einkommenssteuer weg?

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Welche Abgaben fallen für die Beiträge zur Entgeltumwandlung weg?

    Hallo EgonC!

    Die Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge werden direkt aus dem Bruttogehalt entnommen.
    Daher zahlen Sie darauf keine Steuern und keine Beiträge an die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. (Ausnahme gilt wenn Sie privat Krankenversichert sind.)
    Im Gegenzug wird die Rente die Sie eines Tages aus der BAV bekommen aber versteuert und versichert. Und Sie bekommen ein klein wenig weniger gesetzliche Rente, weil Sie ja die Beiträge dafür gespart haben.

    Wenn man einen solchen Vertrag über die ganze Laufzeit wie vereinbart bespart, ist er tatsächlich meist sinnvoll. Im Detail hängt das aber natürlich von Ihrem Steuersatz heute und dem im Rentenalter ab.

    MfG

    Alexander Reibold
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  3. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Welche Abgaben fallen für die Beiträge zur Entgeltumwandlung weg?

    Hallo EgonC,

    Zitat Zitat von Reibold
    Im Gegenzug wird die Rente die Sie eines Tages aus der BAV bekommen aber versteuert und versichert.
    Herr Reibold meint damit, dass Sie im Rentenbezug Einkommensteuer und Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.

    Von der Einkommensteuer werden allerdings die Altersfreibeträge dann noch berücksichtigt.

    Gruß N.

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