Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

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  1. Avatar von Rena
    Rena

    Frage Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Ich habe vor kurzem einen Wohn-Riester-Vertrag
    abgeschlossen, um eine kleine zusätzliche Aufstockung
    im Alter zu haben.
    Außerdem können wir dann davon auch gut die vielen
    kleinen Renovierungen unseres Häuschens mitfinanzieren.
    Da ich aber nur einen befristeten Vertrag habe und nie
    genau weiß, ob ich im nächsten Jahr noch Arbeit haben
    werde, interessiert es mich, ob solche Riester-Verträge
    auch vom Arbeitsamt übernommen werden, wenn man
    sie selbst nicht mehr zahlen kann.
    Es handelt sich ja um eine Vorsorge für das Alter...Rena

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Guten Morgen!

    Nein, das Arbeitsamt übernimmt nicht die Beiträge für Ihre private Altersvorsorge! Sie können aber bei Riester-Verträgen den Beitrag jeweils an Ihr Einkommen anpassen und bis auf 5 € monatlich senken. Auch eine Beitragsfreistellgung ist jederzeit möglich.

    MfG

    Alexander Reibold
    Finanzberater
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  3. Avatar von thomaswiener
    thomaswiener ist offline

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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Guten Tag,

    Herr Raubold hat ihre Frage bereits korrekt beantwortet.

    ich habe nur noch eine Ergänzung zu ihren Ausführungen.

    Sie haben geschrieben, dass Sie den Wohn Riester Vertrag besparen um Renovierungen an ihrem Haus vorzunehmen.
    Das ist aber bei Riester nicht vorgesehen und wäre eine "förderschädliche Verwendung", sprich Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile.
    Weiter Infos finden Sie auch hier: https://www.zfa.deutsche-rentenversi...gHeimRent_allg

    Viele Grüße
    Thomas Wiener
    Finanzberatung Thomas Wiener Versicherungs- und Finanzmakler in 78628 Rottweil
    Riester Rente die staatlich geförderte Altersvorsorge

  4. Avatar von Trading24
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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Zitat Zitat von Rena
    Ich habe vor kurzem einen Wohn-Riester-Vertrag
    abgeschlossen, um eine kleine zusätzliche Aufstockung
    im Alter zu haben.
    Außerdem können wir dann davon auch gut die vielen
    kleinen Renovierungen unseres Häuschens mitfinanzieren.
    Da ich aber nur einen befristeten Vertrag habe und nie
    genau weiß, ob ich im nächsten Jahr noch Arbeit haben
    werde, interessiert es mich, ob solche Riester-Verträge
    auch vom Arbeitsamt übernommen werden, wenn man
    sie selbst nicht mehr zahlen kann.
    Es handelt sich ja um eine Vorsorge für das Alter...Rena
    Nein! Erhälst du ALG II gibt es denke ich auch Heute noch einen Sockelbetrag von 60,- Euro im Jahr den du zahlst

  5. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Zitat Zitat von Trading24
    Nein! Erhälst du ALG II gibt es denke ich auch Heute noch einen Sockelbetrag von 60,- Euro im Jahr den du zahlst
    Dies ist der Mindesbetrag um eine Zulage zu erhalten.

    Aber auch bei Arbeitslosengeld gilt immer noch 4 % des Brutto-Einkommens (abzüglich Zulage) des Vorjahres.

  6. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Zitat Zitat von Naseweis
    Dies ist der Mindesbetrag um eine Zulage zu erhalten.

    Aber auch bei Arbeitslosengeld gilt immer noch 4 % des Brutto-Einkommens (abzüglich Zulage) des Vorjahres.
    So ist es!
    Soweit ich weiß, gibt es beim Arbeitsamt Freibeträge für Pflichtversicherungen, wie die KFZ-Versicherung, was widerrum nicht bedeutet, dass Ihnen diese bezahlt wird.

  7. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Hallo,

    Zitat Zitat von soundjunk
    So ist es!
    Soweit ich weiß, gibt es beim Arbeitsamt Freibeträge für Pflichtversicherungen, wie die KFZ-Versicherung, was widerrum nicht bedeutet, dass Ihnen diese bezahlt wird.
    Seit wann gibt es Freibeträge bei Arbeitslosigkeit bei der Kfz-Versicherung.

    Entweder man weiß was, dann sollte man auch die entsprechende gesetzliche Regelung kennen.

    So wischi waschi Texte, wie z.B. " soweit ich weiß " helfen keinem Lesenden.

    Hier erwartet man Antworten von Versicherungsexperten.

    Gruß N.

  8. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Hallo Naseweis,

    mir haben Kunden davon erzählt. Ich kläre dies gerne aber morgen bei einem Telefonat mit dem Amt.

    Ein Forum/eine Community ist für weitaus mehr da, als klare und teilweise in meiner Wahrnehmung arrogante Antworten von Versicherungsexperten. Ein Austausch unter den Usern ist wichtig und so lange Sie nicht das Gegenteil meiner Äußerung belegen können, bitte ich Sie hier nicht von "wischi waschi Texten" zu sprechen. Ich habe mir Gedanken gemacht und teile diese mit - nicht mehr und nicht weniger.

    Viele Grüße
    Patrick

  9. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Hallo Soundjunk,

    es nutzt keinem Leser in einem Forum, wenn Leute ohne Fachwissen Informationen von anderen aufgreifen um ihren Senf dazu zu geben.

    Wenn man Informationen niederschreibt, dann bitte nicht mit dem Hinweis
    " Soweit ich weiß ", sondern belegen Sie ihre Texte mit Ihrem Fachwissen
    aus dem Versicherungsrecht oder aus gesetzlichen Grundlagen.

    Wenn Neulinge das erste mal in einem Forum sich beteiligen,
    erkennen diese oft nicht auf was es ankommt.

    Oder sind Sie evt. gar kein Versicherungs-Experte ?

    Was stellen Sie sich überhaupt unter dem Begriff " Freibetrag vom Arbeitsamt für Kfz-Versicherungen " vor ?

    Freibeträge kenne ich aus dem Steuerrecht.

    Beim Arbeitsamt könnte ich mir bestenfalls den Begriff Zuschuss vorstellen.

    Gruß N.

  10. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Wird die Riester-Rente auch vom Arbeitsamt übernommen?

    Hallo Naseweis,

    ein Anruf bei der Arbeitsagentur schaffte nun Abhilfe.
    Kurz gesagt: Wenn Sie neben dem Arbeitslosengeld 2 einer Beschäftigung (z.B. 400€ Job) nachgehen stehen bestimmte Pauschalen für den Empfänger da, welche nicht angerechnet werden.

    Folgender Eintrag aus Wikipedia zeigt es recht übersichtlich:

    Einkommensbereinigung ? Wikipedia

    Über die Auffassung, wie ein solches Forum funktionieren soll, können wir stundenlang weiter diskutieren, aber damit helfen wir schlussendlich niemand anderem.

    Ob ich ein Experte bin...schwierig zu sagen. Ich arbeite für eine Bank und biete dort neben Versicherungen auch viele andere Produkte an, sodass man natürlich bei einem Bauchladen nicht immer alles 100%ig genau beantwortet. Deswegen erlaube ich mir trotzdem anderen zu helfen.

    Wenn Sie mich korrigieren, dann hilft es ja nicht nur mir, sondern auch anderen Usern/Gästen.

    Viele Grüße
    Patrick

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