Muss man bei Zuzahlungsbefreiung auch 10 Euro zahlen?
Am letzten Wochenende sind wir mit meiner Schwiegermutter ins Krankenhaus gefahren, da
sie starke Kreislaufbeschwerden hatte. In der Ambulanz musste sie ihre Versichertenkarte
vorlegen und 10 Euro Praxisgebühr zahlen.
Aufgrund ihrer kleinen Rente ist sie aber eigentlich von Zuzahlungen befreit. Das wollten wir
der Krankenschwester klar machen, aber sie bestand auf der Zahlung. Ist man also bei einer
Zuzahlungsbefreiung trotzdem verpflichtet, die Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal zu
zahlen? Und wie ist es, wenn man die Ambulanz eines Krankenhauses aufsucht?
AW: Muss man bei Zuzahlungsbefreiung auch 10 Euro zahlen?
Sie braucht auch diese 10€ nicht bezahlen. Sie braucht diese Zuzahlungsbefreiung schriftlich und hätte sie im Krankenhaus vorlegen müssen. Geld von der Krankenkasse zurück holen.