Da wir jetzt nicht mehr zu den ganz Jungen gehören, machen wir uns hin und wieder Gedanken zu unserer Rente.
Da ich erfreulicherweise schon seit langen Jahren in eine Pensionskasse einzahle, dürfte meine Rente gar nicht so mager ausfallen.
Allerdings wird meine Frau nicht soviel Rente bekommen, da sie fast immer Teilzeit gearbeitet hat.
Darum ist es mir ganz wichtig zu erfahren, wieviel sie von meiner Pensionskasse erben wird, wenn mir vor ihr etwas passieren sollte.
Dort zahle nicht nur ich, sondern auch mein Arbeitgeber ein. Erhält sie dann nur den Teil, der von mir angespart wurde?
Wie wird denn dann die Verzinsung getrennt? Ich stelle mir das äußerst kompliziert vor.
Das kann Ihnen nur Ihr Arbeitgeber oder die Pensionskasse beantworten.
Meist hat man einen Vertrag, in dem für eine bestimmte Zeit die Rente an die Hinterbliebenen weiter bezahlt wird. Häufig sind das aber nur 10 Jahre ab Beginn der Rente. Dann könnten Sie sich überlegen ob Sie für Ihre Frau zusätzlich Geld zurück legen. Davon kann sie sich dann, wenn es dazu kommen sollte, eine eigene Rentenversicherung einkaufen die ihr lebenslang ein auskommen sichert.
MfG
Alexander Reibold
Finanzberater
Ingolstadt und Umgebung
Tel: 08431 901290