ich bin zurzeit auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich.
Ich bin 19 Jahre alt und mache zurzeit eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.
Zur Auswahl stehen die Alte Leipziger und der Volkswohl Bund.
Preislich unterscheiden die beiden sich kaum.
Leider finde ich im Internet nur ältere Ratings und Bewertungen.
Könnt ihr mir sagen welche von diesen beiden Versicherungen zurzeit bessere Vertragsbedingungen anbietet ?
das ist keine Fachliche meinung von mir,..nur eine persönliche Erfahrung.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine tolle Sache,....eigentlich.
Aber leider ist es für denn versicherten sehr schwierig sich mit dem ganzen versicherungs chinesisch auseinander zusetzen, ja,ich weiss, dafür ist der berater der versicherung zuständig,..der aber meistens eher an seiner provision interresiert ist als an guter, oder wahrheitsgemässer beratung.
jetzt fass ich mich kurz.
Hatte eine BU,..wurde berufsunfähig (mit attest) versicherung weigert sich nach wie vor zu zahlen. hat immer mehr klauseln hervorgekrammt.
Ich würde niemals mehr eine BU abschliessen. und sage das auch jeden der das wissen will (oder auch nicht wissen will)
Versicherungen haben eh etwas von moderner schutzgelderpressung <--- nicht ganz ernstnehmen, ich bin halt nur etwas gefrustet
hmmm eben für sowas sollte ja die prozessquote gut sein, DACHTE ich. das wurde ja hier schon mehrfach widerlegt.
ich steh vor dem selben dilemma. was ist denn, wenn man 30 jahre lang einzahlt und am ende zahlen die nich? sonderlich unwahrscheinlich scheint dieses szenario ja nicht zu sein.
die Berufsunfähigkeitsversicherung hat in Deutschland, was die Bedingungen angeht, Spitzenniveau erreicht. Besonders im Vergleich zum Ausland, die diese Art der umfassende biometrischen Absicherung noch nicht einmal kennt.
Leider findet seit Jahren ein Preiskampf unter den Versicherer statt, dessen Folgen man bei einigen Gesellschaften sehen kann:
Von daher ist es wichtig, dass man sich mit jemanden unterhält der Erfahrungen mit den mehr als 50 BU-Versicherer am Markt hat.
Den Versicherungsantrag niemals auf eigene Faust durchziehen, sondern auch hier professionelle Hilfe suchen.
Und am besten vor Versicherungsantrag eine Rechtsschutzversicherung mind. für den privaten Bereich abschließen (kostet fast nichts und ist eh zu empfehlen).
Auch wenn es Versicherer gibt und immer geben wird, die sich um die Zahlung drücken wollen, ist es immer besser eine Versicherung für den Notfall zu haben, auch wenn man erst mit dieser streiten muss, als gleich von vornherein ohne dazustehen.
Nur mal zur Verdeutlichung:
Wer EUR 1000 BU-Rente bis zum Alter 67 versichert hat und mit Alter 47 zu mindestens 50% berufsunfähig wird und bleibt, dann muss die Versicherung Zahlungen in Höhe von mindestesEUR 240.000 aufbringen. Zukünftige Rentenerhöhungen noch nicht einmal miteingerechnet. Von daher bleiben den Versicherern gar nichts anderes übrig als jeden einzelnen Fall genau zu prüfen. Denn was nützt es dem Kunden, wenn während der Laufzeit auf Grund einer laxen Risikoprüfung die Beiträge explodieren oder die Versicherung pleite geht.
Also, ein Versicherungsmakler ist schon mal ein richtiger Anfang.
Denn gibt's irgendwann mal Probleme und der Makler war Schuld, zahlt seine Vermögensschadenshaftpflicht Deine BU. Also bitte keinen 08/15 Makler suchen sondern ein bischen Zeit dafür nehmen.
Deinen Gesundheitszustand klärst Du am besten vorher mit dem Makler ab. Vielleicht ist eine unverbindliche Risikovoranfrage beim Versicherer nötig.
Falls nicht, einfach alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beanworten- nichts weglassen, was irgendwo niedergeschrieben ist.
Im Übrigen holt sich der Versicherer schon die nötigen Unterlagen vom Arzt/ Ärzten bzw. schickt Dich falls nötig zu einer Untersuchung beim selbigen. Du brauchst also nichts vorher besorgen, es sei denn, Dein Makler wünscht es ausdrücklich so (um sich eventuell ein Bild von Deinen Vorerkrankungen zu machen bzw. für eine Risikovoranfrage)
! Achte und bestehe auch darauf, dass im Beratungsprotokol vom Makler alles drin steht, was so im Beratungsgespräch gesagt wurde !
Tipp: Schließ vor der ganzen BU-Beratung eine Rechtsschutzversicherung ab- mindestens für den Privatbereich (Berufs-,Verkehr-, Straf-, Mietrechtsschutz optional)
Eigentlich ist das alles sehr einfach. Man muss nur einen halbwegs vernüftigen Ansprechpartner haben.
es ist ganz eindeutig besser, seine Gesundheitshistorie aufzuarbeiten, bevor man einen Versicherungsantrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt.
Wer extrem wenig Behandlungen hatte, mag sie noch aus dem Kopf aufschreiben können. Die meisten haben keinen echten Überblick.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, weiß meist sowieso nicht, welche Diagnose der Arzt mit der Kasse abgerechnet hat. Er muss aber etwas diagnostizieren, um einen krankschreiben zu können, oder ein Medikament zu verordnen.
Im Gegensatz zu dem, was sich viele vorstellen, prüft der Versicherer bei Antragsstellung nur das, was im Antrag angegeben ist, oder sich direkt aus den Antworten ergibt.
Erst im Leistungsfall - wenn man also die Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch nehmen muss - werden routinemäßig behandelnde Ärzte, Krankenkassen, andere Versicherer etc. angeschrieben. Es wird dann der Zeitraum angefragt, nach dem auch im Antrag gefragt wurde - also i.d.R. 5 bis 10 Jahre VOR ANTRAGSSTELLUNG bis zum Leistungsfall.
Die Entbindung dieser Personen / Institutionen von der Schweigepflicht gehört dann zu den Pflichten der versicherten Person.
Man kann sich an einer Hand ausrechnen, wie ein Versicherer reagiert, wenn sich im Leistungsfall herausstellt, dass relevante Vorerkrankungen oder Behandlungen nicht im Antrag angegeben wurden: Rücktritt vom Vertrag, evtl. Anfechtung, keine Berufsunfähigkeitsrente, Versicherungsbeiträge umsonst bezahlt - die werden auch nicht zurück gezahlt.
Also: Noch bevor man sich überhaupt mit irgendwelchen Tarifen und Details herumschlägt, erst die behandelnden Ärzte um den Laufzettel bitten (muss der Arzt rausrücken) und / oder die Krankenkasse um die dort gespeicherten Diagnosen bitten.
Im Gegensatz zu dem, was sich viele vorstellen, prüft der Versicherer bei Antragsstellung nur das, was im Antrag angegeben ist, oder sich direkt aus den Antworten ergibt.
Es eben nicht so, dass die Versicherung nur das prüft was im Antrag angeben wurde. Wurde eine Gesundheitsfrage mit "Ja" beantwortet und der behandelte Arzt und standardmäßig der Hausarzt eingetragen, wird die Versicherung die im Antrag genannten Ärzte-/ Krankenhäuser anschreiben und sich die Arzt-/ Krankenhausberichte einholen (wenn man der Versicherung die Einwilligung dazu nicht ausdrücklich verweigert).
Leider wird dann ALLES geprüft, was in diesen Berichten steht - und nicht nur 5 Jahre, sondern bis zu 10 Jahren, wenn der Hausarzt die gesamte Patienakte der Versicherung gesendet hat.
Das sollte man immer Hinterkopf behalten, wenn die Gesundheitsfragen ausfüllt.
Wer sich mit seine eigenen Krankengeschichte der letzten 5 Jahre unsicher ist, muss diese natürlich vorher aufarbeiten um auf Nummer sicher zu gehen. Wer die letzten 5 Jahre bei keinem Arzt und gesund war muss logischerweise nichts aufarbeiten. Und die meisten erinnert sich noch 5 Jahre zurück oder ob sie vor 10 Jahren mal im Krankenhaus waren.
Also keine Panik. Das konkrete Vorgehen bei der Gesundheitsprüfung ist eine sehr individuelle Sache, die vorher mit dem kompetenten Versicherungsmakler vorort geklärt werden sollte. Aber das schrieb ich oben schon.
warum sollte ein Versicherer bei Antragsstellung eine Arztauskunft einholen, wenn die Angaben des Kunden im Antrag eindeutig und plausibel sind, oder ggf. mit einer Selbstauskunft ausreichend beantwortet wurden?
Das wäre zusätzlicher Aufwand, der mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Und - aus Sicht des Versicherers - vollkommen unnötig, denn die Arztauskunft kann der Versicherer ja noch im Leistungsfall einholen und dann seine Konsequenzen ziehen.
Die Prüfung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen (unvollständige oder falsche Angaben im Antrag) findet erst im Leistungsfall statt. Bis dahin "darf" der Versicherer darauf vertrauen, dass die Kunden alles ehrlich und vollständig angegeben haben. Viele Kunden wähnen sich da in falscher Sicherheit.
Der große Vorteil für den Kunden, wenn er vor Antragsstellung seine Gesundheitshistorie aufarbeitet und dokumentiert: Er kann selber steuern, dass der auserkorene Versicherer ehrliche und vollständige Angaben bekommt - und nicht mehr, als der Versicherer selber erfragt. Und der Kunde bekommt Klarheit: Auch wenn die manchmal lautet: Leider kein Versicherungsschutz möglich. Wenn er das erst nachträglich im Leistungsfall (Stichwort "rückblickende Risikoprüfung") und nach vielen Jahren Beitragszahlung erfährt, ist das der BU-GAU, wie ich es nenne. Einen solchen würde ich meinen Kunden gerne ersparen...
warum sollte ein Versicherer bei Antragsstellung eine Arztauskunft einholen, wenn die Angaben des Kunden im Antrag eindeutig und plausibel sind, oder ggf. mit einer Selbstauskunft ausreichend beantwortet wurden?
Ganz einfach: damit sich der Versicherer selber 100% rechtlich absichert. Sonst gilt es später dem Gericht zu beweisen warum die Angaben des Kunden so eindeutig und plausibel waren um ausdrücklich keine weitere Unterlagen einzufordern. Diese mögliche rechtliche Unsicherheit ersparen sich die Versicherer.
Ich beziehe mich hier nicht auf Fragen nach der Dioptrienstärke. Sondern diese Fragen, wo Behandlungen, Kontrolluntersuchungen etc. stattgefunden haben. Aber das muss ich Ihnen wohl nicht erzählen.
Zitat von MatthiasHelberg
Die Prüfung vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen (unvollständige oder falsche Angaben im Antrag) findet erst im Leistungsfall statt. Bis dahin "darf" der Versicherer darauf vertrauen, dass die Kunden alles ehrlich und vollständig angegeben haben. Viele Kunden wähnen sich da in falscher Sicherheit.
Ja, das ist selbstverständlich richtig. Es hat auch niemand hier das Gegenteil behauptet, oder?
Zitat von MatthiasHelberg
Der große Vorteil für den Kunden, wenn er vor Antragsstellung seine Gesundheitshistorie aufarbeitet und dokumentiert: Er kann selber steuern, dass der auserkorene Versicherer ehrliche und vollständige Angaben bekommt - und nicht mehr, als der Versicherer selber erfragt.
Sehen Sie, hier sind wir schon in der indiviuellen Vorgehensweise bei der Gesundheitsprüfung. Wer gesund ist und war, kann eine andere Vorgehensweise wählen. Deshalb sagte ich ja bereits, und nun zum dritten Mal, dass dies in Vornherein mit dem Versicherungsmakler geklärt und nichts verschwiegen werden sollte.
Zitat von MatthiasHelberg
Und der Kunde bekommt Klarheit: Auch wenn die manchmal lautet: Leider kein Versicherungsschutz möglich.
Aber bitte erst nach erfolgter unverbindlicher Risikovoranfrage! Und schon gar nicht Patientenakte samt Antrag gleich zum Versicherer ohne unverbindliche Risikovoranfrage schicken.
Zitat von MatthiasHelberg
Wenn er das erst nachträglich im Leistungsfall (Stichwort "rückblickende Risikoprüfung") und nach vielen Jahren Beitragszahlung erfährt, ist das der BU-GAU, wie ich es nenne. Einen solchen würde ich meinen Kunden gerne ersparen...
Ja ich denke, zufriedene Kunden möchte wohl jeder haben. Es liegt aber auch am Kunden selber, wie wichtig er diese Absicherung nimmt. Sie können natürlich verlangen, dass Ihre Kunden selber ihre Gesundheitshistorie aufarbeiten, jedoch Kontrolle darüber, wie genau und sorgfälltig das gemacht wurde, haben Sie keine. Darum läßt sich hier kein pauschaler Rat geben sondern muss mit dem Kunden individuell geklärt werden, damit er eine "Anleitung" erhält, die dann auch später zum gewünscheten Versicherungsschutz führt.
Ganz einfach: damit sich der Versicherer selber 100% rechtlich absichert. Sonst gilt es später dem Gericht zu beweisen warum die Angaben des Kunden so eindeutig und plausibel waren um ausdrücklich keine weitere Unterlagen einzufordern. Diese mögliche rechtliche Unsicherheit ersparen sich die Versicherer.
Das halte ich für eine wünschenswerte Vorgehensweise, fürchte nur, dass sie nicht der Realität entspricht.
Bei Vertragsschluss darf der Kunde darauf vertrauen, dass der Versicherer bedingungsgemäß leisten wird - und der Versicherer, dass die Angaben des Kunden korrekt und vollständig sind.
Gibt eine Kunde Vorerkrankungen A und B an, prüft der Versicherer die Versicherbarkeit mit diesen beiden Vorerkrankungen A und B. Scheint ihm das Risiko akzeptabel zu sein, policiert er den Antrag, macht ein Angebot zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss), oder lehnt den Antrag auch ganz ab. Nur selten kommt es wirklich zu einer Arztanfrage und wenn, dann in aller Regel zu eben diesen Vorerkrankungen A und B.
Kommt es nun Jahre später zur Berufsunfähigkeit, wird die Akte neu aufgerollt und die im Antrag angegebenen Ärzte und Behandler und die durch die akute BU neu hinzugekommenen Ärzte und Behandler, die Krankenkasse, evt. andere Versicherungsgesellschaften, die gesetzliche Rentenversicherung usw. angeschrieben und um Auskunft gebeten. Der Kunde muss dann beweisen, dass er berufsunfähig ist.
Stellt sich dabei dann heraus, dass der Kunde vor Antragsstellung / Abschluss der BU auch noch wegen Erkrankung C und D behandelt wurde, kann exakt das der Grund für den Versicherer sein, vom Vertrag zurückzutreten, oder ihn gar anzufechten: Die BU-Rente also nicht zahlen zu müssen.
Warum sollte jemand dieses Risiko eingehen, wenn es im Vorfeld mit wenig Aufwand beseitigt werden könnte?
Das halte ich für eine wünschenswerte Vorgehensweise, fürchte nur, dass sie nicht der Realität entspricht.
Bei Vertragsschluss darf der Kunde darauf vertrauen, dass der Versicherer bedingungsgemäß leisten wird - und der Versicherer, dass die Angaben des Kunden korrekt und vollständig sind.
Gibt eine Kunde Vorerkrankungen A und B an, prüft der Versicherer die Versicherbarkeit mit diesen beiden Vorerkrankungen A und B. Scheint ihm das Risiko akzeptabel zu sein, policiert er den Antrag, macht ein Angebot zu erschwerten Bedingungen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss), oder lehnt den Antrag auch ganz ab. Nur selten kommt es wirklich zu einer Arztanfrage und wenn, dann in aller Regel zu eben diesen Vorerkrankungen A und B.
Nachfrageobliegenheit der Versicherers: Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers | Versicherungsrecht
[...] Im konkreten Fall hatte der Kläger gegenüber dem Versicherungsagenten zwar alters- und arbeitsbedingte Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule erwähnt, anlagebedingte und degenerative Schäden an der Lendenwirbelsäule hingegen verschwiegen, obwohl ihm diese bekannt waren. Als er dann tatsächlich wegen eines chronisch rezidivierenden Lumbalsyndroms berufsunfähig wurde, erklärte der Versicherer den Rücktritt vom Vertrag.
Der Versicherungsnehmer gab jedoch nicht klein bei und machte seinen Anspruch durch alle Instanzen gerichtlich geltend.
Der BGH verwies dann auch auf seine ständige Rechtsprechung, wonach der Versicherer beim künftigen Versicherungsnehmer nachfragen muss, wenn dieser bei Antragstellung ersichtlich unvollständige oder unklare Angaben macht. Seien die Angaben des Versicherungsnehmers geeignet, diese Nachfrageobliegenheit des Versicherers auszulösen, so könne der Versicherer später nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn er die gebotene Nachfrage unterlassen habe.
[...]
Im Klartext: Die Angaben des Kunden müssen vollständig sein. Wenn es noch Arzt-, Krankenhausentlassungsberichte etc. pp zu einer Gesundheitsfrage, die mit "JA" beantwortet ist (so, wie ich das zuvor geschrieben habe) gibt, die nicht im Antrag beiliegen, wird der Versicherer diese bei den im Antrag genannten Ärzte/ Krankenhäusern anfordern und prüfen. Findet er doch noch andere Befunde, werden diese ebenfalls in die Risikoprüfung miteinfließen! (siehe meinen Post Nr.: 26)
Kommt der Versicherer dieser Nachfrageobliegenheit nicht nach, ist der Versicherungsnehmer schuldfrei (nicht bei arglistiger Täuschung).
Kundenangaben im Antrag plausibel und eindeutig, wie Sie geschrieben haben, reichen da nicht -> vollständig!
Zitat von MatthiasHelberg
Kommt es nun Jahre später zur Berufsunfähigkeit, wird die Akte neu aufgerollt und die im Antrag angegebenen Ärzte und Behandler und die durch die akute BU neu hinzugekommenen Ärzte und Behandler, die Krankenkasse, evt. andere Versicherungsgesellschaften, die gesetzliche Rentenversicherung usw. angeschrieben und um Auskunft gebeten. Der Kunde muss dann beweisen, dass er berufsunfähig ist.
Stellt sich dabei dann heraus, dass der Kunde vor Antragsstellung / Abschluss der BU auch noch wegen Erkrankung C und D behandelt wurde, kann exakt das der Grund für den Versicherer sein, vom Vertrag zurückzutreten, oder ihn gar anzufechten: Die BU-Rente also nicht zahlen zu müssen.
Oder der Versicherer muss zahlen, weil er gegen die Nachfrageobliegenheit verstoßen hat, also schieben Sie mal keine Panik hier.
Zitat von MatthiasHelberg
Warum sollte jemand dieses Risiko eingehen, wenn es im Vorfeld mit wenig Aufwand beseitigt werden könnte?
Herzliche Grüße aus Osnabrück
Welches Risiko eingehen? Ich hatte ursprünglich gesagt (mein Post Nr.: 24), das alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden sollen, dass der Versicherer sich die notwendigen Unterlagen besorgt und der Kunde deshalb nicht selber losrennen muss, es sei denn, sein Versicherungsmakler wünscht dies.
Im Übrigen hat der Arzt vom Forumteilnehmer "NKB", das auch so bestätigt. Und dieser Arzt sitzt ja an der Quelle.
Wenn ein Versicherer erst im Leistungsfall damit anfängt eine Risikoprüfung vorzunehmen, kann das eben auch "böse" für den Versicherer ausgehen.
Wo er RECHT hat , hat er Recht, der Herr Irmscher!
Es ist sogar festzustellen, dass auf Grund der zunehmenden eintretetenden
Berufsunfähigkeiten und deren Erweiterungen in den Versicherungsinhalten, sowie der Veränderung der Definition für alle nach 1961 Geborenen die gesetzlichen Ansprüchen betreffend, heute im Vorfeld ungleich mehr geprüft wird, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Was allerdings aus selbigen Gründen auch zunimmt, sind die Prozesse , die zur Leistungsplicht geführt werden.
Wo er RECHT hat , hat er Recht, der Herr Irmscher!
Und wo er Recht hat, hat er Recht, der Herr Niedermeyer aka Spezi.
Sie sollten aber durchaus zur Kenntnis nehmen, dass mein Berufskollege hier, Matthias Helberg äußerst kompetent ist. Was ich nun wirklich nicht von jedem Branchenvertreter hier sagen kann.
Zitat von Mike Spezi
Es ist sogar festzustellen, dass auf Grund der zunehmenden eintretetenden
Berufsunfähigkeiten und deren Erweiterungen in den Versicherungsinhalten, sowie der Veränderung der Definition für alle nach 1961 Geborenen die gesetzlichen Ansprüchen betreffend, heute im Vorfeld ungleich mehr geprüft wird, als das noch vor einigen Jahren der Fall war. Was allerdings aus selbigen Gründen auch zunimmt, sind die Prozesse , die zur Leistungsplicht geführt werden.
Das mag schon sein, Ihre Vermutung. Jedoch hat die BU vor der Rentenreform 2001 eher im Vergleich zu heute ein Schattendasein geführt. Bei steigen Vertragszahlen bzw. Rentenhöhen, steigen natürlich auch die Leistungsfälle. Zumal die meisten früher erst mit +55 BU wurden und heute schon teilweise mit Alter +30. Kombiniert mit einem seit Jahrzehnten andauernden Preiskampf unter den Versicherer und der aktuellen EURO Krise, müssen die Versicherer halt stärker auf Risikoprüfung bei Vertragsabschluss achten.
Auch ist die Rechtssprechung und Gesetzgebung den Kunden sehr entgegenkommen, wie ich finde. Was den Versicherer auch weniger Möglichkeiten bietet, einen Vertrag später erfolgreich anzufechten.
Hatte super viel zu tun, bin mit dem Thema aber noch nicht durch
Wir sind ja im Prinzip ganz dicht bei einander, glaube ich.
Mein Ansatz: So 'sauber' wie möglich in den Vertrag kommen, um es dem Versicherer im Leistungsfall so schwer wie möglich zu machen, seine bedingungsgemäße Leistungspflicht zu verneinen.
Das bedeutet nicht, ihm mehr Infos als nötig zu geben - aber die Infos zu kennen, die er (erst) im Leistungsfall bekommt.
Das hat nichts mit Angstmache zu tun, sondern mit der Erkenntnis, dass es für unsere Kunden keine hilfreiche Strategie ist, den Versicherer im Leistungsfall verklagen zu können, falls der mal bockt. Auch, wenn solche Klagen nach 6 bis 8 Jahren vielleicht mal positiv für ihn ausgehen könnten.
Für ältere Verträge mag es eine nützliche Information sein, dass es ein BGH-Urteil gibt, die die früher lt. VVG geltende Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers begrenzt und Pflichten auch beim Versicherer sieht - heute gilt nur ein anderes Gesetz, nicht zuletzt auf Grund solcher Urteile.
Nach wie vor gilt: Die meisten Antragssteller nehmen die Beantwortung der Gesundheitsfragen nicht so ernst, wie nötig. Selbst, wenn man darauf setzen würde, dass der Versicherer bei Prüfung des Antrages schon - falls erforderlich - die Ärzte anschreiben wird, hat doch der Antragssteller das größte Interesse daran, vor dem Versicherer diese Angaben zu kennen (um sie prüfen und ggf. erläutern zu können).
Also gibt es - aus meiner Sicht - nur sinnvollste Gründe, bereits im Vorfeld die vorliegenden Diagnosen zu erfragen.
Ich meine, nicht zuletzt weil wir wie beschrieben vorgehen, sieht unsere Bilanz bei BU-Leistungsfällen ganz ordentlich aus. Einklagen musste seine BU-Rente jedenfalls noch keiner unserer Mandanten...
Für ältere Verträge mag es eine nützliche Information sein, dass es ein BGH-Urteil gibt, die die früher lt. VVG geltende Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers begrenzt und Pflichten auch beim Versicherer sieht - heute gilt nur ein anderes Gesetz, nicht zuletzt auf Grund solcher Urteile.
Hallo Herr Helberg,
die Nachfrageobliegenheit des Versicherers gilt natürlich auch nach neuem Versicherungsvertragsrecht (VVG).
Einfach Ihren Freund Google nach Nachfrageobliegenheit fragen:
Jedoch besser als sich in der aktuellen BU-Rechtssprechung auszukennen, ist es, gleich den Kunden zum richtigem BU-Versicherer zu bringen. Dann hat man nämlich eher Ruhe, Kunde sowie Versicherungsmakler. Das setzt natürlich eine saubere und professionelle Arbeitsweise mit dem Kunden voraus.
Jedoch besser als sich in der aktuellen BU-Rechtssprechung auszukennen, ist es, gleich den Kunden zum richtigem BU-Versicherer zu bringen. Dann hat man nämlich eher Ruhe, Kunde sowie Versicherungsmakler. Das setzt natürlich eine saubere und professionelle Arbeitsweise mit dem Kunden voraus.
Das mit dem 'richtigen BU-Versicherer' und der Arbeitsweise sehe ich sehr ähnlich, wobei es ja durchaus mehrere Versicherer gibt, die in Frage kommen.
Bei Rechtsprechung stellt sich immer die Frage der Interpretation. Kommentare in dem von Ihnen verlinkten Bericht wie
Erfreulicherweise ist im Rahmen der Revision vom BGH klargestellt worden, dass eine Nachfrageobliegenheit des Versicherers nur bei ersichtlich unvollständigen oder unklaren Angaben in Betracht kommt. Die schlichte Möglichkeit von Falschangaben ist nämlich richtigerweise nicht dazu geeignet, eine Nachfrageobliegenheit zur Entstehung gelangen zu lassen, da sie letztlich nie ausgeschlossen werden kann.
werte ich freilich als Untermauerung meiner auch hier empfohlenen Vorgehensweise.
Bei Rechtsprechung stellt sich immer die Frage der Interpretation. Kommentare in dem von Ihnen verlinkten Bericht
werte ich freilich als Untermauerung meiner auch hier empfohlenen Vorgehensweise.
Hallo Herr Helberg,
das mit der Interpretation von Gesetzesurteilen sehen Sie richtig. Wie gesagt, genau davor haben die Versicherer eben Angst, dass zu ihren Ungunsten, wie die Urteile belegen, entschieden werden könnte. Diese rechtliche Unsicherheit vermeiden die Versicherer, indem sie Unterlagen von genannten Ärzten, Krankenhäuser etc. eingeholen.
Da habe ich Ihnen ausreichend verdeutlich, dass die Angaben nicht, wie Sie es sagten, nur eindeutig und plausibel sein müssen, sondern vollständig. Hierfür trägt auch der Versicherer eine Nachfrageobligenheit.
Wenn es noch Arzt-, Krankenhausentlassungsberichte etc. pp zu einer Gesundheitsfrage, die mit "JA" beantwortet ist (so, wie ich das zuvor geschrieben habe) gibt, die nicht im Antrag beiliegen, wird der Versicherer diese bei den im Antrag genannten Ärzte/ Krankenhäusern anfordern und prüfen. Findet er doch noch andere Befunde, werden diese ebenfalls in die Risikoprüfung miteinfließen!
Kommt der Versicherer dieser Nachfrageobliegenheit nicht nach, ist der Versicherungsnehmer schuldfrei (nicht bei arglistiger Täuschung).
Zitat von MatthiasHelberg
Wollen wir das Thema damit abschließen?
Nach meiner Erfahrung hier, ist ein Thema immer dann für mich beendet, wenn meine Diskussionspartner schon vergessen haben, was eigentlich geschrieben wurde und man sich nur noch wiederholtend im Kreis dreht. Das ist meistens so ab Seite 2. Trotzdem nichts für ungut.
Manchmal ist es ja wirklich lustig, wenn Makler untereinander diskutieren Was war nochmal die Frage?
Hallo Berti! Willkommen hier im Forum.
Wo liegt Ihr Problem, wenn Makler hier sich austauschen? Die ist doch ein Forum um Meinungen auszutauschen! Übrigens wurden die Fragen hier sehr gut beantwortet.
Weniger LUSTIG finde ich , wenn hier neue User aufschlagen, alte Beiträge rauskramen, Ihren Senf dazu geben, ohne inhaltlich sich überhaupt zur Frage geäußert zu haben!
Immer eine Nachversicehrungsgarantie vereinbaren. Ansonsten musst Du ne neue Gesundheitsprüfung machen, wenn die Versicherungssumme erhöht werden soll.
"Ich bin auch auf der Suche nach einer BU-V und habe schon einige seriöse und evtl unseriöse Rechner zu Rate gezogen....
Meine Frage bezieht sich auf Arbeitsunfähigkeitsversicherung ? Denn auf den Staat allein ist kein Verlass | bu-versicherung-portal.de
eingegeben habe ich Leistungsumfang 2000€ und habe nun eine Liste zugeschickt bekommen in der als Ergebnis raus kommt das die Signal Iduna die für mich günstigste wäre....
Meine Frage ist ob ihr da schon irgendwelche Erfahrungen mit solchen Rechnern und mit der versicherubg gemacht habt und wie ich am besten jetzt vorgehen sollte, 1. Termin bei einem Berater der Signal Iduna machen... usw
vielen dank im voraus für die hilfe"