ich bin zurzeit auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich.
Ich bin 19 Jahre alt und mache zurzeit eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann.
Zur Auswahl stehen die Alte Leipziger und der Volkswohl Bund.
Preislich unterscheiden die beiden sich kaum.
Leider finde ich im Internet nur ältere Ratings und Bewertungen.
Könnt ihr mir sagen welche von diesen beiden Versicherungen zurzeit bessere Vertragsbedingungen anbietet ?
Eine sehr gute Auswahl! Das sind beides spitzen Tarife!
Und beide dürften für Ihren Beruf recht günstig sein.
Bei der AL gefällt mir noch etwas besser, dass sie auf die Anwendung des § 163 VVG verzichtet, also garantiert, dass sie auch bei schwindenden Überschüssen den Beitrag nie über den vereinbarten Bruttobeitrag hinaus erhöht. Der Volkswohlbund könnte das im Notfall tun.
Denken Sie bitte an eine ausreichend hohe Absicherung. Sie müssen davon im Ernstfall noch Ihre Krankenkasse bezahlen können. Bei der AL sind bis 1.500€ Rente für Azubi´s möglich. Beim Volkswohlbund nur bis 1.250 €.
MfG
Alexander Reibold
Finanzberater
Ingolstadt und Umgebung
08431 901290
Beispiel: Die Bedingungen der ERGO Leben sehen in § 2 eine abstrakte Verweisung in verschiedenen Fällen vor. Z.B. für Azubi´s, was für Denis interessant sein sollte und für Menschen die über 3 Jahre aus dem Beruf ausgeschieden sind. Vor allem aber in § 13 für alle Berufsunfähigen bei der Nachprüfung einer BU.
So kann man die BU zunächst anerkennen, die aber einige Monate später nachprüfen und dabei feststellen, dass eine andere Tätigkeit möglich wäre. Und schon muss die ERGO keine Rente mehr zahlen.
Hallo,
danke schonmal für eure Antworten.
Jedoch stehen für mich nur noch die Alte Leipziger und der Volkswohl Bund zur Auswahl. Ich wollte nur wissen ob bei einer dieser beiden Versicherungen irgendetwas negatives in ihrem Vertragswerk stehen hat, weshalb ich diese Versicherung nicht wählen sollte.
Oder ob beide die gleichen Konditionen haben und ich meine Auswahl nach dem Preis treffen kann.
aus meiner Sicht eine klare, sehr klare Angelegenheit. Um es mal fussballerisch auszudrücken:
Während der eine Versicherer mit seinen Bedingungen in der Champions-Leagaue spielt, ist der andere aus meiner Sicht allenfalls Regionalliga.
Legen Sie die beiden Bedingungswerke (diese 10 Seiten Kleingedrucktes) nebeneinander und vergleichen Passus für Passus. Dann finden Sie z.B. beim Volkswohlbund (nur ein paar Stichworte):
keinen klar formulierten Verzicht auf die Abstrakte Verweisung
keine klare Formulierung bzgl. hinnehmbaren Einkommensverlust bei Selbstständigen im Falle einer konkreten Verweisung
schlechte Formulierung: "mehr als altersentsprechender Kräfteverfall"
abstrakte Verweisungsmöglichkeit bei "dauerhaftem Ausscheiden"
Möglichkeit zum befristeten Anerkenntnis
keine Mitversicherung vorsätzlicher Verkehrsdelikte
keine Mitversicherung von BU als Folge bei Einsatz/Freisetzung von ABC Stoffen
kein Verzicht auf Recht zur Prämienanpassung nach §163 VVG
Somit sollte zwischen den beiden Gesellschaften die Wahl nun wirklich nicht schwer fallen - falls doch: lassen Sie sich von Ihrem Makler die Bedeutung der einzelnen Punkte ausführlich erläutern, vor allem auch im Hinblick darauf, wenn sich Ihre Lebensumstände mal ändern sollten!
Im Ergebnis kann ich mich dem Kollegen Wolnitza anschließen. In der Begründung jedoch zwei kleine Einwände:
1. "keine klare Formulierung bzgl. hinnehmbaren Einkommensverlust bei Selbstständigen im Falle einer konkreten Verweisung"
Siehe § 2 Abs. 5 Satz 3 AVB: "Eine Einkommenseinbuße von 20 % und
mehr bezogen auf das durchschnittliche jährliche Einkommen
der letzten 3 Jahre aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug
von Personensteuern gilt jedoch in jedem Fall als unzumutbar."
In den Bedingungen der AL ist das auch nicht wesentlich anders geregelt.
2. abstrakte Verweisungsmöglichkeit bei "dauerhaftem Ausscheiden"
Eine abstrakte Verweisung bei dauerhaftem Ausscheiden aus dem Berufsleben lese ich aus den aktuellen Bedingungen nicht heraus.
Der § 2 Abs. 5 alte Fassung enthielt noch die Formulierung "... Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus [...] kommt es bei der Anwendung des Absatzes 1 darauf an, dass die versicherte Person außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, die entsprechend ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung
ausgeübt werden kann ..."
In den Bedingungen Stand 1/2012 findet sich dieser Passus nicht mehr.
ich bin momentan auch dabei mich bzgl. bu-versicherung zu belesen. gestern hatte ich einen termin bei der alten leipziger, deren konditionen mir nach kurzer google suche am attraktivsten vorkamen.
heute habe ich noch etwas weitergesucht und bin stutzig geworden. laut den stimmen im internet streiten die sich im falle einer bu gern sehr lang herum und wollen nicht zahlen. auch die prozessquote ist wirklich schlecht
Leistungsbeschreibungen und Konditionen vertraglich zu vereinbaren sind der eine Punkt, ein ganz anderer eben wie die Leistungsqualitäten der einzelnen Anbieter einzuordnen sind.
Trotzdem muss man hier klar sagen, dass das Bedingungswerk absolut von großer Bedeutung ist. Mit den Meinungsbildungen sollte man vorsichtig sein. Fragen Sie 10 Leute und Sie bekommen wahrscheinlich 10 verschiedene Antworten.
Eine Empfehlung, schielen Sie nicht nur auf den Preis!
grundsätzlich sollten Sie bei Ihrer Auswahl unbedingt auf die Inhalte und Punkte achten, die hier weiter oben Herr Wolnitza sehr gut dargestellt hat.
Nicht der billigste Tarif ist der Beste!
Wie ich Ihnen schon geschrieben habe, sind für die optimale BU / DU zwingend mehr Angaben erforderlich um eine Empfehlung auszusprechen.
Dies mache ich hier sowieso nicht.
Unverzichtbar allerdings ist ein perönliches Beratungsgespräch! Kein Verkaufsgespräch! Wenn Sie versuchen hier über das Internet den Kaffeesatz herauszufiltern, wird das wenig erfolgreich sein. Bestenfalls its dies dienlich zur Vorinformation und für ein Beratungsgespräch besser vorbereitet zu sein. Dann wird Ihne das "Versicherungschinesisch" verständlicher. Manchmal lohnt es sich schon mal paar Euro in die eine oder andere Fachzeitschrift zu investieren. Das kann u.U. gut investiertes Kleingeld sein.
Lesen Sie sich hier mal etwas ein.
Hier mal paar Links zur Info:
Aber auch derartige Tests sind nicht der Wahrheit letzter Schluß.
Sie beleuchten oft völlig verschiedene Bewertungskriterien und sind daher auch nur zur Grundauswahl einiger Favoriten tauglich.
ja ok vielen dank. aber ist denn nun aufgrund der schlechten prozessquote von der al abzuraten oder fällt dass nun doch nicht so ins gewicht? ich kann leider aus den letzten beiden posts kein fazit herauslesen
Nein, mit der Alten Leipziger treffen Sie aus meiner Sicht grundsätzlichkeine schlechte Auswahl!
Natürlich gibt es auch da verschiedene Inhalte und Ihre persönliche Situation ist hier nicht bekannt ( Beruf, Alter,Einkommen,etc.) Deshalb kann es eben schon sein, dass man auch bei einer guten Gesellschaft ( welche wiederum abhängig von den jeweiligen Protagonisten ist) einen schlechten, oder auf Ihre Person falsch gestalteten Vertrag unterschreibt.
Aus diesem Grund auch können Sie hier ohne weitere Angaben auch kein direktes JA oder Nein erwarten.
Lassen Sie sich zunächst ein umfangreiches Angebot erstellen, vielleicht auch mit verschiedenen Größenordnungen und lesen Sie sich alles sorgfältig durch. Zum unterschreiben bleibt genügend Zeit.
ich versuche einmal, Ihre Frage nach der Relevanz einer Prozessquote zu beantworten...
Aus meiner Sicht ein absolut untergeordnetes Kriterium - wenn es zwei Versicherungen gäbe, mit absolut identischen Vertragsbedingungen - diese beiden Versicherer dann noch absolut identische Bilanzkennzahlen hätten - beide Versicherungen den identischen Brutto/Nettobeitrag hätten und noch ein paar andere Kriterien gleich wären - dann käme eine Prozessqoute als Entscheidungskriterium zum Tragen.
Kurze Begründung:
- das sind lediglich nicht überprüfbare, nicht tatsächlich messbare Meldungen/Angaben der einzelnen Gesellschaften!
- es gibt keine festgelegte, vorgeschriebene Zuordnung (Beispiel: Prozess wird geführt in 2009 und 2010 - wo wird der zugerechnet?)
- es ist, denke ich nachvollziehbar, dass ein Versicherer mit durchschnittlich höheren Versicherungssummen eine andere Quote hat, als einer, (wie z.B: ERGO), der sehr viele Verträge im Bestand hat, bei denen es gerade mal um 50, 60 Euro Beitragbefreiung bei BU geht - hier hat der einzelne Kunde verständlicherweise eine höhere Prozessbereitschaft im Falle einer Ablehnung
- es gibt kein Regularium, das vorschreibt, auf welche Gesamtverträge sich die gemeldete Quote zu beziehen hat (Gesamtbestand aller LV-Verträge, Gesamtbestand aller Verträge mit BU, Gesamtbestand aller Verträge mit BU-Rente etc.)
- da meldet jedes Unternehmen munter drauf los, was es (aus marketing-technischer Sicht) für sinnvoll hält
- kann eine vermeintlich gute Quote schon morgen ganz anders aussehen
- sagt die Quote nichts darüber aus, WARUM genau die Prozesse geführt wurden
- und: es gibt keine Zahl, die aussagt, wieviele Prozesse der Versicherer zu Recht geführt hat
Stellen Sie sich bitte einfach die Frage, worauf Sie in evtl. 20-30 Jahren Ihren Rechtsanspruch auf eine Versicherungsleistung (=BU-Rente) durchsetzen wollen:
a) in dem Sie auf eine gute Prozessquote aus dem Jahre 2009/2010 verweisen?
oder
b) in dem Sie auf (notfalls einklagbare, rechtlich gesicherte) Vertragsbedingungen verweisen, aus denen eine Leistungspflicht des Versicherers hervor geht?
Ich wüsste sehr wohl, für was ich mich entscheiden würde, oder glauben Sie enrnsthaft, dass ein Versicherer eine BU-Rente zahlt, obwohl er laut seinen Bedingungen gar nicht leisten müsste, nur damit seine Prozessquote um 0,1% sinkt?
Lange Rede kurzer Sinn: Lassen Sie sich von einem Fachmann die Unterschiede in den Vertragsbedingungen erläutern - lassen Sie sich aufklären, was diese oder jene Klausel in der Praxis bedeuten kann - prüfen Sie, welche Bedingungen sie benötigen und worauf Sie ggfls. verzichten wollen/können - arbeiten Sie Ihre Gesundheitshistorie sorgfältig auf (Besser: sehr sorgfältig) und machen alle Angaben korrekt - dann passt das Ganze.
das ist keine Fachliche meinung von mir,..nur eine persönliche Erfahrung.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine tolle Sache,....eigentlich.
Aber leider ist es für denn versicherten sehr schwierig sich mit dem ganzen versicherungs chinesisch auseinander zusetzen, ja,ich weiss, dafür ist der berater der versicherung zuständig,..der aber meistens eher an seiner provision interresiert ist als an guter, oder wahrheitsgemässer beratung.
jetzt fass ich mich kurz.
Hatte eine BU,..wurde berufsunfähig (mit attest) versicherung weigert sich nach wie vor zu zahlen. hat immer mehr klauseln hervorgekrammt.
Ich würde niemals mehr eine BU abschliessen. und sage das auch jeden der das wissen will (oder auch nicht wissen will)
Versicherungen haben eh etwas von moderner schutzgelderpressung <--- nicht ganz ernstnehmen, ich bin halt nur etwas gefrustet
bin mir nicht ganz sicher ob nicht alle falsch sind,..habe mich ja auch so im web umgehört,..und da sind ganz viele falsche unterwegs,...ich hab ja auch nicht den namen des "vereins" geschrieben.
Gut,.. dann eine Frage:
Wer hat gute erfahrungen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht?