Versicherung von Mitfahrern bei Dienstreise

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  1. Avatar von davihigh
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    Standard Versicherung von Mitfahrern bei Dienstreise

    Hallo allerseits,

    ich werde in 2 Wochen eine Dienstreise in einem Auto meines Arbeitsgebers (einer Uni) antreten. Die Reise führt 900 km durch Deutschland.

    Auf dieser Dienstreise möchte ich meine Frau und meinen dreijährigen Sohn mitnehmen, die beiden wollen am Geschäftsort ein paar Tage Urlaub verbringen. Zusätzlich fahren noch zwei Mitarbeiter in dienstlichem Auftrag mit.

    Die Uni schließt dabei betont keine Versicherung für die Insassen ab, sondern haftet selbst für die Kosten evtl. Unfälle, allerdings natürlich nur für diejenigen Insassen die am Dienstgeschäft teilnehmen. Das ist auch der Grund, warum wir beim Betriebsführerschein-Machen davor gewarnt wurden, dienstlich nicht beteiligte Mitfahrer mitzunehmen.

    Meine Frau hat allerdings privat alle möglichen Versicherungen, darunter Krankenversicherung (klar), Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Meine vielen Fragen:
    (i) Was wären (grob) die Konsequenzen eines Unfalls bei dem meine Frau/mein Sohn zu Schaden kommt? Haften ihre Versicherungen? Oder werden die Ärger machen?
    (ii) Sollte ich eine zusätzliche Versicherung abschliessen?
    (iii) Die beiden anderen (dienstlichen) Mitfahrer wollen aus obigen Gründen nicht fahren, aus Angst dass sie am Ende haften müssen. Ist das begründet und falls ja, wie kann man deren Haftung umgehen? ... ich möchte da ungern die 11 Stunden alleine fahren ...

    Vielen Dank im Voraus,
    Gruß David

  2. Avatar von Naseweis
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    Lächeln AW: Versicherung von Mitfahrern bei Dienstreise

    Hallo,

    Zitat Zitat von davihigh
    Hallo allerseits,

    ich werde in 2 Wochen eine Dienstreise in einem Auto meines Arbeitsgebers (einer Uni) antreten. Die Reise führt 900 km durch Deutschland.

    Auf dieser Dienstreise möchte ich meine Frau und meinen dreijährigen Sohn mitnehmen, die beiden wollen am Geschäftsort ein paar Tage Urlaub verbringen. Zusätzlich fahren noch zwei Mitarbeiter in dienstlichem Auftrag mit.
    zuerst würde ich einmal mit der Uni abklären, ob es erlaubt ist die Ehefrau und den Sohn mitzunehmen.
    Evt. könnt hier eine finanzielle Nachforderung von der Uni kommen.

    Die Uni schließt dabei betont keine Versicherung für die Insassen ab, sondern haftet selbst für die Kosten evtl. Unfälle, allerdings natürlich nur für diejenigen Insassen die am Dienstgeschäft teilnehmen. Das ist auch der Grund, warum wir beim Betriebsführerschein-Machen davor gewarnt wurden, dienstlich nicht beteiligte Mitfahrer mitzunehmen.
    Was ist ein Betriebsführerschein ?

    Meine Frau hat allerdings privat alle möglichen Versicherungen, darunter Krankenversicherung (klar), Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Meine vielen Fragen:
    (i) Was wären (grob) die Konsequenzen eines Unfalls bei dem meine Frau/mein Sohn zu Schaden kommt? Haften ihre Versicherungen? Oder werden die Ärger machen?
    Grundsätzlich kommt es immer auf die jeweiligen Versicherungbedingungen an. Also prüfen ob die Versicherungen auch in den bereisten Länder gültig sind.
    In Krisengebieten, wie z.B. Afghanistan usw. besteht kein Versicherungsschutz.

    (ii) Sollte ich eine zusätzliche Versicherung abschliessen?
    Welche ?

    (iii) Die beiden anderen (dienstlichen) Mitfahrer wollen aus obigen Gründen nicht fahren, aus Angst dass sie am Ende haften müssen. Ist das begründet und falls ja, wie kann man deren Haftung umgehen? ... ich möchte da ungern die 11 Stunden alleine fahren ...
    Also ich würde bei Dienstfahrten keine Familienmitglieder mitnehmen.

    Die Haftung hat in den meisten Fällen der jeweilige Fahrer.

    Wer ist als Fahrer des dienstlichen PKW´s eingetragen ?

    Gruß N.

  3. Avatar von davihigh
    davihigh ist offline
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    Standard AW: Versicherung von Mitfahrern bei Dienstreise

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Was ist ein Betriebsführerschein ?
    Mit Betriebsführerschein meinte ich die Erlaubnis, Uni-Fahrzeuge zu führen. Die erwirbt man sich in einer einstündigen Veranstaltung, in der man erzählt bekommt wie man sich ungefähr zu verhalten hat.

    Grundsätzlich kommt es immer auf die jeweiligen Versicherungbedingungen an. Also prüfen ob die Versicherungen auch in den bereisten Länder gültig sind.
    In Krisengebieten, wie z.B. Afghanistan usw. besteht kein Versicherungsschutz.
    Wir werden uns fast die gesamte Fahrt in Deutschland befinden, und danach kurz in Österreich. Die Versicherungen meiner Frau (Kranken-, Unfall- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung) sollten also im Schadensfall prinzipiell haften. Aber tun sie das auch bei einer Dienstfahrt? Ist da was prinzipiell anders als wenn sie sich zu ihrer Freundin ins Auto setzt?

    (ii) Sollte ich eine zusätzliche Versicherung abschliessen?
    Welche ?
    Keine Ahnung. Eine die erforderlich ist dass wir im Falle einer Verletzung meiner Familienmitglieder nicht auf den Krankenhauskosten sitzen bleiben. Oder tun das schon oben genannte Versicherungen meiner Frau?

    Frage (iii) ist erstmal nicht so wichtig.

    Vielen Dank nochmal,
    Gruß, David

  4. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Versicherung von Mitfahrern bei Dienstreise

    Hallo,

    Zitat Zitat von davihigh
    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.

    Mit Betriebsführerschein meinte ich die Erlaubnis, Uni-Fahrzeuge zu führen. Die erwirbt man sich in einer einstündigen Veranstaltung, in der man erzählt bekommt wie man sich ungefähr zu verhalten hat.
    Öfter mal was neues - selbst ein ehemaliger Personalchef einer Uni, konnte mir dazu keine Auskunft geben.

    Wir werden uns fast die gesamte Fahrt in Deutschland befinden, und danach kurz in Österreich. Die Versicherungen meiner Frau (Kranken-, Unfall- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung) sollten also im Schadensfall prinzipiell haften. Aber tun sie das auch bei einer Dienstfahrt? Ist da was prinzipiell anders als wenn sie sich zu ihrer Freundin ins Auto setzt?
    Nein - normalerweise besteht auf allen Fahrten der entsprechende Versicherungsschutz. Allerdings sollte man grundsätzlich bei seiner Versicherung nachfragen, denn die jeweiligen Tarife sind hier nicht bekannt.

    Keine Ahnung. Eine die erforderlich ist dass wir im Falle einer Verletzung meiner Familienmitglieder nicht auf den Krankenhauskosten sitzen bleiben. Oder tun das schon oben genannte Versicherungen meiner Frau?

    Frage (iii) ist erstmal nicht so wichtig.

    Vielen Dank nochmal,
    Gruß, David
    Gruß N.

  5. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Versicherung von Mitfahrern bei Dienstreise

    Im Falle eines Unfalles sind alle berechtigten Insassen eines Fahrzeuges versichert. Wenn die Uni die Mitnahme von Familienangehörigen ausdrücklich untersagt, sind diese Personen nicht berechtigt und damit nicht versichert. Eigene private Versicherungen zahlen natürlich(Unfall, BU). Es geht ja im Falle eines Unfalles um Forderungen wie Schmerzensgeld, Rente etc.

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