Leider habe ich einen sehr provinziellen Arbeitgeber, der sich aber für total professionell und modern hält. Wir bekommen keinerlei Gehaltserhöhungen, keine Zuwendungen anderer Art und jetzt weigert sich die zuständige Gehaltssachbarbeiterin auch noch, einen Teil meines Nettogehalts als Vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag zu zahlen. Argument ist, das sei nicht vorgesehen, sie bräuchten das Gehalt nur auf mein Konto zu überweisen. Alles andere sei dann meine Sache. Ich habe aber mal gehört, dass ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, auf einen VL-Vertrag zu überweisen, auch wenn er selbst gar keine VL zahlt.
Eine Verpflichtung zur Durchführung Ihrer VL Zahlungen gibt es soweit ich das weis nicht.
Sie können aber auf eine Entgeltumwandlung bestehen. Ihr AG muss Ihnen eine solche sogar aktiv anbieten! Da der AG dabei alle Lohnnebenkosten für die umgewandelte Lohnsumme spart, sind die meisten Firmen offen dafür.
Die fließt dann aber in einen Altersvorsorgevertrag. Vor Endalter 62 kommen Sie da nicht mehr dran.
MfG
Alexander Reibold
Finanzberater
Ingolstadt und Umgebung
Tel: 08431 901290
Vielleicht habe ich es überlesen, aber wo steht da etwas über den Anspruch Teile des Gehalts als VWL auszuzahlen? Habe nur Vorschriften gefunden, für den Fall, dass VWL vereinbart worden sind. Sei es durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag.
Dieses Forum dient für mich persönlich allenfalls dafür, persönlich etwas zu lernen und ggf. anderen zu helfen. Freiwillige entgeltumgewandelte Zuzahlungen können geleistet werden.