Bleibt zu wünschen, dass die Politik sich druchringen kann.
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Gruss Rich
Steinbrück bringt REITs-Gesetz auf den Weg
Berlin (Reuters) - Finanzminister Peer Steinbrück hat das Gesetzesverfahren zur Einführung der stark umstrittenen Börsen-Immobilienfonds im kommenden Jahr eingeleitet.
Das Ministerium des SPD-Politikers verschickte den ersten Entwurf für ein REIT-Gesetz an die am Verfahren beteiligten Regierungsstellen. Trotz der Widerstände in seiner Partei sollen REITs nach dem Reuters am Dienstag in Berlin vorliegenden Regelwerk auch aus Wohnungsimmobilien entstehen können. Zahlreiche Sozialdemokraten und auch der Mieterbund befürchten dadurch Nachteile für die mehr als 20 Millionen Mieter in Deutschland. Das Ministerium rechnet im Entwurf jedoch nur mit leichten Auswirkungen, und diese seien vor allem positiv.
Für den Start des in Deutschland neuen Finanzinstruments hat Steinbrück umfangreiche Steuernachlässe geplant, obwohl dies von SPD-Finanzexperten abgelehnt worden war. Mit einer so genannten Exit Tax will der Minister die Gründung der Real Estate Investment Trusts (REITs) erleichtern. Grundstücke und Gebäude in den Büchern der Firmen können nach dem Entwurf steuergünstig an einen REIT verkauft werden. Nur die Hälfte des Werts dieser stillen Reserven schlägt zu Buche. Die Laufzeit des Bonus' soll vier Jahre betragen.
STEUERERLEICHTERUNGEN AUCH FÜR OFFENE IMMOBILIENFONDS
Nicht nur die in Deutschland neue Anlageform REITs soll von den Steuererleichterungen profitieren. Auch das bereits seit langem angebotene Anlageprodukt der Offenen Immobilienfonds kommt nach dem Willen von Steinbrücks Experten in den Genuss der Förderung. Auch ihnen können die Unternehmen stille Immobilien-Reserven steuervergünstigt verkaufen.
Nach Darstellung des Ministeriums entstehen durch die Exit Tax allenfalls theoretische Steuerausfälle. Die seit Jahren in den Büchern schlummernden Wert würden wegen der hohen Steuerbelastung ohnehin nicht an den Markt gebracht. Der Staat kassiere deshalb auch keine Steuern. Erst mit der Vergünstigung werde der Verkauf interessant. Im Endeffekt könne der Fiskus sogar mit zusätzlichen Einnahmen rechnen.
STEUERBELASTUNG ALLEINE BEIM ANLEGER
Weil der deutsche REIT mindestens 90 Prozent seines Gewinns ausschütten soll und deshalb von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist, greift das Finanzamt alleine beim Anleger zu. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten ausländische Aktionäre ihre Steuerlast aber auf Null drücken. Die Experten des Ministeriums beschränkten deshalb den maximalen Anteil eines Anlegers an einem REIT auf zehn Prozent. Zudem muss mindestens 15 Prozent von Aktionären gehalten werden, die weniger als drei Prozent der Anteile besitzen.
REITs stammen aus den USA und sind mittlerweile in rund 20 Ländern zugelassen. Sie ermöglichen Anlegern, indirekt in Immobilien zu investieren und die Beteiligung auch kurzfristig wieder abzustoßen. Nach dem Entwurf sollen sie in Deutschland an der Börse gehandelt werden und den Vorschriften des Aktienrechts unterliegen.
Steinbrück hatte mehrfach betont, die REITs zu Beginn des kommenden Jahres in Deutschland zulassen zu wollen. Falls sich das Gesetzgebungsverfahren wie erwartet länger hinziehe, werde die Einführung rückwirkend vollzogen.
Experten befürchten, dass der Finanzplatz Deutschland Schaden nimmt, wenn die REITs nicht oder nicht rechtzeitig kommen. Sie verweisen auf ein ähnliches Vorhaben in Großbritannien, das im Frühjahr 2007 starten soll. Entscheide die Politik sich gegen die REITs, werde Deutschland erneut zu einem reinen Distributionsstandort reduziert.
- Von Guido Bohsem -