Kann die Entgeltumwandlung in einen Bausparvertrag fließen?

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  1. Avatar von Entenfeder
    Entenfeder

    Standard Kann die Entgeltumwandlung in einen Bausparvertrag fließen?

    Ich habe nur eine Teilzeitstelle und verdiene daher lediglich 934 Euro netto. Von diesem Gehalt zahle ich schon seit Jahren 40 Euro im Monat in einen Bausparvertrag ein. Das Geld wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen.
    Bereits vor einem Jahr habe ich mich an den Betriebsrat gewandt, um zu erfahren, ob es nicht möglich ist, dieses Geld im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Bruttoeinkommen direkt in den Bausparvertrag abzuführen.
    Der Betriebsrat hat auch nachgefragt und der Arbeitgeber wollte sich danach erkundigen.
    Bis jetzt ist noch immer nichts passiert und ich glaube, Arbeitnehmer haben doch ein gesetzliches Recht auf Entgeltumwandlung.
    Gilt das für jeden Betrieb und auch für Zahlungen in einen Bausparvertrag?

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Kann die Entgeltumwandlung in einen Bausparvertrag fließen?

    Zitat Zitat von Entenfeder
    Ich habe nur eine Teilzeitstelle und verdiene daher lediglich 934 Euro netto. Von diesem Gehalt zahle ich schon seit Jahren 40 Euro im Monat in einen Bausparvertrag ein. Das Geld wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen. ?
    hier handelt es sich vermutlich um die VWL (vermögenswirksame Leistung)

    Bereits vor einem Jahr habe ich mich an den Betriebsrat gewandt, um zu erfahren, ob es nicht möglich ist, dieses Geld im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Bruttoeinkommen direkt in den Bausparvertrag abzuführen.
    Die Beiträge für eine BAV (betriebliche Altersversorgung) können nicht in einen Bausparvertrag eingezahlt werden!

    Gruß N.

  3. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Kann die Entgeltumwandlung in einen Bausparvertrag fließen?

    Hallo Entenfeder!

    Sie haben Recht mit der Annahme, dass jeder Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung anbieten muss. Doch wie Naseweis schon richtig geschrieben hat, ist dafür ein Bausparvertrag nicht zulässig.
    In den meisten Fällen handelt es sich um Direktzusagen oder Rentenversicherungen.
    Wenn Ihr Unternehmen schon einen Betriebsrat hat, sollte eigentlich eine betriebliche Altersvorsorge auch schon eingerichtet sein. Ansonsten können Sie das verlangen. Und da der Arbeitgeber für die von Ihnen umgewandelte Lohnsumme keine Lohnnebenkosten bezahlen muss, spart er selbst ca. 20 % davon und ist sicher offen für Ihren Wunsch.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
    Neuburg an der Donau
    Tel: 08431 901290

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