AW: Ab wann habe ich Anspruch auf meine Altersvorsorge
Hallo!
Teilweise hängt das von den abgeschlossenen Verträgen ab.
Eine Riester-Rente die vor 2012 abgeschlossen wurde kann man ab dem 60. Geburtstag bekommen. Neuere Verträge erst ab dem 62. Das gleiche gilt für Vertrage der Basis-Rente.
Die Riester-Rente können Sie allerdings jederzeit, vor dem Rentenbeginn kündigen und das angesparte Vermögen auszahlen lassen. Sie müssten dann nur die staatlichen Förderungen zurück zahlen. Das geht bei der Basis-Rente nicht.
Wie mit der Basis-Rente verhält es sich auch mit betrieblichen Altersvorsorgeverträgen. In manchen Direktzusagen von Arbeitgebern sind aber Leistungen für den BU Fall enthalten.
Alle staatlich geförderten Verträge kann man jederzeit beitragsfrei stellen.
Private Verträge sind jederzeit kündbar. Meist kann man sie nach ein paar Jahren Beitragszahlung auch beitragsfrei stellen.
Eine BU Rente übernimmt nicht automatisch Ihre Altersvorsorge. Es sei denn, Sie hätten diese als Zusatzversicherung z.B. an eine Rentenversicherung gekoppelt. Ich hoffe aber doch, dass Sie die Rente so hoch abgeschlossen haben, dass Sie auch davon noch etwas ansparen können. Denn nach nach einer längeren Phase der BU erwartet Sie auch von der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine reduzierte Altersrente. Sie zahlen ja in dieser Zeit keine Beiträge ein.
Sollten Sie sogar erwerbsunfähig werden, zahlt der Staat weiter etwas in Ihre Altersrentenversicherung ein, bis Sie 60 werden. (Vorausgesetzt Sie haben bis dahin selbst Beiträge geleistet.)
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290
AW: Ab wann habe ich Anspruch auf meine Altersvorsorge
Zitat von Naseweis
Bitte um Info auf welchen Gesetzestext hier bezug genommen wird.
Wenn möglich mit Angabe des §.
Gruß N.
Hallo,
es handelt sich um zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Das Gesetz existiert seit dem 26.06.2001. Sollte 'Profis' und 'Riester-Beratern' bekannt sein. Steht sofort in §1, weiter vorne geht's nicht.
Fortgeschrieben in allen möglichen Kommentaren, Ausführungsbestimmungen und ist ebenfalls in der Bekanntgabe der Anhebung der Altersgrenzen zum 1.1.2012 zu finden. Auch diese offizielle Veröffentlichung nicht bekannt?
Liegt ALLEN Riesteranbietern vor.
Entschuldigung für meine 'kleine Bissigkeit'!
AltZertG vom 26.06.2001, § 1, Abs. 2 (Absatz 1 gibt es nicht).
Zitat Bundesmininsterium der Finanzen - aktuell (17.11.2011):
"Bei Altersvorsorgeverträgen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, dürfen die sich ergebenden Altersleistungen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres oder einer vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem des Anlegers ausgezahlt werden."
Trotzdem den genauen Wortlaut des jeweiligen Anbieters beachten. Einige haben davon eine 'Kann-Bestimmung' gemacht. Ob dies rechtlich haltbar ist, ist bisher nicht geprüft.
AW: Ab wann habe ich Anspruch auf meine Altersvorsorge
Hallo Obelix,
ich verkneife mir jetzt einmal eine bissige Antwort, gehe allerdings davon aus, dass Sie sich bei Ihrer vorherigen Antwort vertan haben.
Zitat von obelix
AltZertG vom 26.06.2001, § 1, Abs. 2 (Absatz 1 gibt es nicht).
Zitat Bundesmininsterium der Finanzen - aktuell (17.11.2011):
"Bei Altersvorsorgeverträgen, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, dürfen die sich ergebenden Altersleistungen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres oder einer vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem des Anlegers ausgezahlt werden."
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So kenne ich auch die Gesetzeslage!
Allerdings bezog sich meine Frage auf nachfolgenden Text von Herrn Obelix:
" Gesetzlich zugelassen ist die Zahlung einer Riester-Rente auch vor dem 60. (Altverträge) oder vor dem 62. (ab 1.1.2012) Lebensjahr. "