Krankenversicherung für Selbstständige

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  1. Avatar von Peter
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    Standard Krankenversicherung für Selbstständige

    Hallo,

    meine Freundin ist selbstständige Fotografin und in einer GKV.

    Wir leben seit September zusammen in einer Wohnung.

    Ist es rechtens das ihre Versicherung mein Gehalt für ihre Beitragsberechnung mit einrechnet obwohl wir nicht verheiratet sind???

    Danke für Eure Hilfe

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Hallo,

    Zitat Zitat von Peter
    Hallo,

    meine Freundin ist selbstständige Fotografin und in einer GKV.

    Wir leben seit September zusammen in einer Wohnung.

    Ist es rechtens das ihre Versicherung mein Gehalt für ihre Beitragsberechnung mit einrechnet obwohl wir nicht verheiratet sind???

    Danke für Eure Hilfe
    ich vermute einmal, dass die Freundin in der GKV versichert ist.

    Als Selbständige wird das tatsächliche Einkommen berücksichtigt.
    Allerdings wird ein Mindestbetrag berüchsichtigt.
    Informationen findet man z.B. unter www.bkk-Pfalz.de

    Die Einkünfte eines Freundes spielen hier keine Rolle.

    Gruß N.

  3. Avatar von Peter
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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Ja, sie ist in einer GKV, wie schon im ersten Beitrag geschrieben

    Die Dame am Telefon meinte dort zu ihr das auch mein Gehalt eine Rolle spielt...

  4. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Hallo Peter,

    Zitat Zitat von Peter
    Ja, sie ist in einer GKV, wie schon im ersten Beitrag geschrieben

    Die Dame am Telefon meinte dort zu ihr das auch mein Gehalt eine Rolle spielt...
    Das ist Unsinn was die Dame von sich gegeben hat.

    Gruß N.

  5. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Guten Morgen!

    Seit einer Gesetzesänderung ab 2009 muss die GKV bei freiwillig versicherten den Beitrag nicht mehr nur auf das Arbeitseinkommen berechnen, sondern auf alle Einkünfte von denen die versicherte Person lebt. Also Mieteinnahmen, Zinsen usw. Und dazu zählt auch das Einkommen des eheähnlichen Partners bis zu 50 % der Beitragsbemessungsgrenze.
    Wenn Ihre Freundin alleine unter der Beitragsbemessungsgrenze Verdient, könnte sie dennoch bis dort hin Beiträge bezahlen müssen. Das wären dann ca. 650 € mit Pflegeversicherung.

    Das ist einer der Gründe wegen denen Selbständige sich privat versichern.

    Als Fotografin könnte Ihre Freundin aber auch in den Kreis der Künstler gehören und sich dann über die Künstlersozialkasse versichern. Dann würde sie wie eine Angestellte behandelt werden und der Staat würde die Hälfte der Beiträge übernehmen. Doch das klappt nur wenn Sie nicht handwerkliche Fotografin ist. Wer eine Lehre gemacht, und ein Gewerbe angemeldet hat, kommt dort nicht rein.

    MfG

    Alexander Reibold
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  6. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Hallo Herr Reibold,

    Zitat Zitat von Reibold
    Guten Morgen!

    Seit einer Gesetzesänderung ab 2009 muss die GKV bei freiwillig versicherten den Beitrag nicht mehr nur auf das Arbeitseinkommen berechnen, sondern auf alle Einkünfte von denen die versicherte Person lebt. Also Mieteinnahmen, Zinsen usw. Und dazu zählt auch das Einkommen des eheähnlichen Partners bis zu 50 % der Beitragsbemessungsgrenze.
    Diese Regelung ist mir neu. Hilfreich wäre ein Hinweis auf den entsprechenden §.

    Danke und viele Grüße!

    N.

  7. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Melde hier gleiches Info-Interesse wie Naseweis an!!!!

    Richtig ist, dass alle Einkünfte,zusätzliche zum Arbeitseinkommen, wie z.Bsp. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zur Bemessung zu grunde gelegt werden. Aber dies kann aus meiner Sicht nur die versicherte Person selbst betreffen.

    Warum sollte ich , als PKV-Versicherter für meine nichteheliche Lebenspartnerin Dritten mein Einkommen offenlegen??
    Denen würde ich schlichtweg den Vogel zeigen!

    Anders könnte es sich bei einer vermieteten Immobilie darstellen, die in beider Besitz steht und daraus gemeinsame Einkünfte erzielt werden.
    Aber selbst dieser Umstand wäre mir neu.

    Sonst müsste die GKV mich, bei keinerlei Einkünften als Nichtehepartner, ja auch beitragsfrei familieversichern.


    mfg
    mike

  8. Avatar von Peter
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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Ich habe mich derweilen auch mal bei unser Krankasse im Werk schlau gemacht.

    Bei Selbstständigen die einen ermäßigten Beitragssatz beantragen (gleicher wie im Existenzgründungsjahr) wird geprüft ob die Bedinungen dafür gegeben sind, unter anderem auch die private Lebenssituation, sprich, vieviel Geld hat der haushalt insgesammt an Einkommen.

    Finde ich persönlich eher sche... denn ich glaube kaum das ich deswegen Steuerklasse 3 beantragen kann.

    Weiß jemand wie das bei einer heirat aussieht, wenn der Selbstständige Partner sehr wenig Einkommen hat? Gibt es da eine Möglichkeit bei dem "normal" arbeitenden Partner mit in die GKV zu kommen?

  9. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Hallo!

    Ich habe gerade einmal für alle den Paragraphen rausgesucht auf den sich die GKV beruft:

    Zitat Auszug aus:
    SGB V § 240 (4)
    Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden. Dabei sind insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen.

    Angewandt wird das, wenn die Selbständige weniger Einkommen hat als die Krankenkasse eigentlich als Mindestbemessungsgrenze ansetzen würde und deshalb einen geringeren Beitrag beantragt.

    Eine Heirat würde daran nichts ändern. Außer Ihre Gattin verdient unter 365 € pro Monat. Dann kann sie kostenlos in Ihre Familienversicherung gehen, wenn Sie selbst in einer GKV sind.

    MfG

    Alexander Reibold

  10. Avatar von Mike Spezi
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    Standard AW: Krankenversicherung für Selbstständige

    Ja danke Reibold, so macht das auch Sinn, wenn man dabei auf den gewollten / geforderten Mindestbeitrag der GKV reflektiert.
    Sonstig bleibt es Unsinn.

    mfg
    mike

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