Erhalten Privatversicherte auch einen Arbeitgeberanteil
Ich bin 46 Jahre und seit 28 Jahren Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Da braucht man sich ja nicht um viele Dinge zu kümmern.
Die Beiträge werden vom Bruttogehalt einbehalten und die Hälfte zahlt ohnehin der Arbeitgeber.
Wie ist das denn, wenn man privat krankenversichert ist.
Das könnte nämlich bald auf mich zutreffen.
Eigentlich finde ich es auch toll, dass ich mir aussuchen kann, ob ich in der gesetzlichen Kasse bleiben oder in die private wechseln möchte, aber dafür sind einige Infos entscheidend.
So möchte ich zum Beispiel wissen, ob in diesem Fall der Arbeitgeber immer noch die Hälfte der Beiträge zahlen muss oder ob das komplett am Arbeitnehmer hängen bleibt.
AW: Erhalten Privatversicherte auch einen Arbeitgeberanteil
Zitat von ArminQ
Wer weiß hierüber Bescheid? ArminQ.
Der Arbeitgeber zahlt ebenso die Hälfte des Beitrages, maximal jedoch die Hälfte des Beitrages, der bei einem Verbleiben in der gesetzlichen KV zu zahlen wäre. Höchstens aber den ANteil gerechnet am Maximalbeitrag.
Aber wenn man z.B: durch Eigenorganisierung und nicht Einreichung der Rechnungen eine Beitragsrückerstattung von z.B: 4 Monatsbeiträge erhält, bekommt man dann die z.B: 4 vollen Monatsbeiträge zurück erstattet. d.h. z.B. 400 Euo mtl Beitrag Hauptarif, wenn Rechnungen unter 1600 p.a. sind, gibt es 1600 zurück aufs Konto, obwohl der AG die Hälfte gezahlt hat. d.h. letzten Endes zahlt man nur 2 volle Monatsbeiträge. Rechnungen über 1600 muss man schon einige Untersuchungen im Jahr haben..