AW: Zahlt die Privathaftpflichtversicherung auch bei Familienangehörigen?
Guten Morgen!
Die genannte Regelung gibt es, sie bezieht sich allerdings meist nur auf Familienangehörige die im gleichen Vertrag zusammen versichert sind.
Wenn Ihr Sohn eine eigene PHV hat, dann sollte das keine Problem sein.
Sie müssten allerdings klären, ob Gefälligkeitshandlungen versichert sind.
Denn Ihre Versicherung könnte argumentieren: wenn Sie ihm nicht aus Gefälligkeit beim Umzug geholfen hätten, wären Sie auch nicht auf sein Handy getreten. Ältere Versicherungsverträge schließen solche Schäden meist aus.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290