Wenn ich das richtig sehe, wird jetzt bei der Günstigerprüfung wie folgt geprüft:
- 1906€ Sonderabgaben für beide
- Steuerersparnis etwa: 638€
- Die Günstigerprüfung ergibt für die Beispielfamilie, dass die gezahlten zulagen (908€) höher ist als die Steuerersparnis, von daher bekommt die Beispielfamilie keine zusätzliche Steuerrückstattung durch Riester?
Hab ich das soweit richtig verstanden?
Wenn dem so ist, würde es doch mehr Sinn machen, wenn der Mann statt Riester lieber etwas anderes macht. Meiner Meinung nach würde sich für den Mann eine Rürup Rente anbieten.
Wenn er Rürup macht und 1906€ einzahlt, dürfte die Steuerrückerstattung (etwa 620€) durch Rürup höher sein als die Zulage von 154€, die er für Riester bekommen hat. Die Frau kann weiter riestern und erhält tolle Zulagen für sich und ihre Kinder.
Ist diese Schlußfolgerung grundsetzlich richtig?
Eine Günstigerprüfung der Steuerrückerstattung von Rürup gegen die Zulagen von Riester findet nicht statt - oder?
Würde mich über ein Feedback zur Modelrechnung freuen.
Ihre Frau alleine würde mit 60 € Eigenbeitrag mehr Zulagen bekommen, als Sie zusammen Steuern sparen könnten. Da Ihr Eigenbeitrag also nur gebraucht würde um weitere 154 € Zulage zu erhalten, wäre das eine sehr schlechte Förderquote für Ihren Vertrag.
Wenn Sie mit den etwas verschäften Regeln einer Rürup-Rente leben können, wäre aus Sicht der Steuerersparnis also dieser Weg für Sie viel sinnvoller. Sie können dort in 2012 74 % der Beiträge absetzen. Die Beiden Wege werden vom Finanzamt getrennt behandelt und nicht gegeneinander verrechnet.
Da Sie vermutlich vom Alter her nicht kurz vor der Rente stehen, werden beide Renten später zu 100 % steuerpflichtig sein.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290
Sonderlich familienfreundlich ist die Riester Rente in diesem Fall ja nicht (jedenfalls nicht für Mann + Frau). Interessanterweise findet man zu diesem Fakt kaum einen Hinweis im Internet der mal darauf aufmerksam macht.
Bei verheirateten Paaren sollten grundsätzlich beide einen Riestervertrag haben. Grund, die Vererbung. Man kann die Kinder auch auf die Verträge aufteilen. Macht eine Ersparnis von 168 € im Jahr.