ich befinde mich in einer Situation bei der mir vielleicht der Eine oder Andere mit ratsamen Hinweisen weiterhelfen kann.
Ich und mein Lebenspartner haben beschlossen gemeinsam ein Haus zu kaufen. Dieser ist auch schon gefunden für 225T. Meine Mutter soll auch miteinziehen in eine Einliegerwohnung. Außerdem möchte sie uns mit Eigenkapital unterstützen (ca.90T).
Soweit ist alles in bester Ordnung, aber jetzt kommt die Knackstelle:
Das Haus soll auf mich und meinen Lebenspartner eingetragen werden, da wir den Kredit und auch andere Kosten (abgesehen von dem Eigenkapital, welches von meiner Mutter kommt) "fifty-fifty" tragen werden.
Meine Mutter möchte aber eine Absicherung haben:
1. Für ihre Lebenszeit: falls wir uns trennen sollten, bzw mir etwas passiert, dass sie ihr investiertes Geld zurückbekommt.
2. Nach ihrem Tod und im Falle einer Trennung, dass ich Anspruch auf dieses Geld als mein "Erbe" habe.
Für jeden rechtlichen Hinweis bin ich jetzt schon sehr dankbar!!!
Die Mutter könnte sich ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht in Abteilung 2 einräumen lassen, damit sie ihre Ansprüche geltend machen kann, sollte das erforderlich werden. Auch kann man sich eine Sicherungshypothek im Nachrang nach der Hypothek der Bank eintragen lassen.
vielen Dank für die schnelle Antwort! Wir werden diese Option bei unseren Überlegungen berücksichtigen. Als andere Möglichkeit hatten wir an einen Darlehnsvertrag mit der Mutter mit einer Trennungsfolgevereinbarung gedacht. Würde dieser in unserer Situation in Frage kommen?
Freunde von uns haben auch für die Mutter das lebenslange Wohnrecht eintragen lassen, so dass sie abgesichert ist und keine schlaflosen Nächte bekommt, wenn mal etwas mit dem Haus ist.
Das Eintragen kostet zwar etwas, aber es ist die Sache auf jeden Fall wert. Für alle Beteiligten.
bei Eintragung eines Wohnrechtes, würde ich darauf achten, dass dies im Range zurücktritt und genügend 'Platz' für evtl. Nachfinanzierungen für z.B. Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen läßt.