Wenn ich irgendwann einmal nicht mehr da bin, erben entweder meine Frau oder meine Kinder meine Lebensversicherung, falls ich nicht mehr selbst in den Genuss komme. Vor ein paar Jahren habe ich auch eine Riester-Versicherung abgeschlossen.
Da man hier ja auch personengebundene Zulagen erhält, würde ich gerne wissen, ob auch diese Versicherung komplett vererbt werden kann. Kann diese Versicherung sowohl von meiner Frau als auch von meinen Kindern geerbt werden? Und wenn ja, werden dann eventuell einige Zulagen wieder abgezogen?
Ja, das angesparte Vermögen im Riester-Vertrag wird vor Rentenbeginn vererbt.
Wenn es allerdings zu einer Auszahlung kommt, dann müssen alle Zulagen und Steuervorteile zurück bezahlt werden, die Sie bekommen haben.
Alternativ kann Ihre Frau die gesamte Summe inkl. der staatlichen Förderung in den eigenen Riester-Vertrag überweisen lassen. Dann geht ihr nichts verloren.
Für den Todesfall nach Rentenbeginn hängt die Vorgehensweise von Ihrem Vertrag ab. Haben Sie die Rückzahlung vereinbart, oder eine Rentengarantiezeit für die die Rente an Ihre Hinterbliebenen weiter bezahlt wird? Das steht in Ihrer Police und beantwortet Ihnen gerne auch Ihr Vermittler.
In diesem Todesfall muss keine staatliche Förderung zurück bezahlt werden.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290