Haben Rechtschutzversicherungen eine feste Laufzeit?

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  1. Avatar von Pianomann
    Pianomann

    Frage Haben Rechtschutzversicherungen eine feste Laufzeit?

    Zum jetzigen Zeitpunkt in meinem Leben habe ich das Gefühl, ich könnte eine Rechtschutzversicherung gut gebrauchen. Wir haben einen eher unkommunikativen Vermieter, mit dem wir schon öfter Ärger hatten.
    Eine solche Versicherung erscheint mir daher sinnvoll. Aber ich möchte mich nicht für eine unüberschaubare Zeit binden.
    Aus meiner Unfallversicherung komme ich nämlich erst nach zehn Jahren raus – wenn ich nicht vergessen habe, zu kündigen. Wie ist das bei einer Rechtschutzversicherung?
    Hat sie eine feste Laufzeit oder verlängert sie sich jeweils nur um ein Jahr, wenn nicht gekündigt wird?

    Danke
    LG

  2. Avatar von sabine75
    sabine75 ist offline

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    Standard AW: Haben Rechtschutzversicherungen eine feste Laufzeit?

    Hallo Pianomann,
    Sie sollten die Rechtsschutzversicherung, wie auch andere Sachversicherungen, möglichst immer mit einer Laufzeit von einem Jahr abschliessen. Sie sollten sich nicht durch Rabatte für längerfristige Verträge blenden lassen. So haben Sie die Möglicheit, flexibel auf sich verändernde Gegebenheiten oder neue Tarife , die Ihnen eher zusagen, zu reagieren. Wenn Sie den Kündigungsstichtag (in der Regel 3 Monate vor Ablauf) verpassen sollten, verlängert sich die Laufzeit um 1 Jahr. Dies ist jedoch auch bei längerfristigen Verträgen der Fall.

  3. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Haben Rechtschutzversicherungen eine feste Laufzeit?

    Hallo Pianoman!

    Sie können alle Sachversicherungen als Jahresvertrag abschließen.
    Meist wird auch ein 3 oder 5 Jahresvertrag angeboten. Manchmal bekommt man einen Rabatt für die längere Vertragslaufzeit.

    Übrigens kann man jeden Vertrag im Bereich Sachversicherung, also auch Ihre bestehende Unfallversicherung, nach Ablauf von 3 Versicherungsjahren jedes Jahr mit der 3 monatigen Kündigungsfrist beenden.

    Außerdem bestehen verschiedene Sonderkündigungsrechte. Z.B. direkt nach der Abwicklung einer Schadensanzeige, egal ob der Schaden erstattet wurde oder nicht. Aber auch wenn sich die versicherten Gefahren ändern. Wenn z.B. eine Single Versicherung abgeschlossen wurde und man dann mit einer Partnerin/ einem Partner zusammen zieht.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
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  4. Avatar von soundjunk
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    Standard AW: Haben Rechtschutzversicherungen eine feste Laufzeit?

    Hallo Reibold,

    ich möchte das Thema nochmal aus eigenem Interesse aufgreifen.
    Man hat doch auch ein Sonderkündigungsrecht binnen 4 Wochen nach Zustellung der Prämienerhöhung, wenn nicht die Leistung angepasst wurde!?
    Ich meine bei Hausratversicherungen ist es ja üblich, dass die Prämien zu Gunsten Leistungen erhöht werden, aber es gibt ja auch die reine Prämienerhöhung.
    Darüber hinaus meine ich mal gehört zu haben, dass eine solche Preissteigerung mind. 5% betragen muss, um von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen zu können.
    Stimmt das oder ist das von der Versicherungsgesellschaft - Stichwort: Bedingungen - abhängig?

    Freue mich über eine Antwort.

    Viele Grüße
    Patrick

  5. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Haben Rechtschutzversicherungen eine feste Laufzeit?

    Hallo Soundjunk

    viele Antworten zum Versicherungsrecht findet man in den Gesetzestexten des VVG:

    VVG - Einzelnorm

    Gruß N.

  6. Avatar von soundjunk
    soundjunk ist offline

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    Standard AW: Haben Rechtschutzversicherungen eine feste Laufzeit?

    Hallo Naseweis,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Aus dem VVG entnehme ich im Umkehrschluss, dass der Kunde theoretisch ab einer Prämienerhöhung von einem Cent, ohne Leistungsanpassung, ein Sonderkündigungsrecht hat!?

    Viele Grüße

    Patrick

  7. Avatar von Matthiashase
    Matthiashase ist offline

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    Standard AW: Haben Rechtschutzversicherungen eine feste Laufzeit?

    Hallo Pianomann,
    noch ein Hinweis, der nichts mit der Laufzeit zu tun hat. Du solltest folgenden Punkt vor einem Abschluss beachten. Du schreibst, dass du bereits "Schwierigkeiten" mit deinem Vermieter hast. Wenn du jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wird die Versicherung "Schäden" bei Streitigkeiten, die bereits vor Abschluss begonnen haben, nicht regulieren.
    Gruß
    Matthias

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