In unserem Betrieb werden normalerweise keine Überstunden gemacht, da wir nicht einem produzierenden Gewerbe angehören, sondern zu den Bildungseinrichtungen gehören.
Tatsächlich müssen aber manchmal Kollegen vertreten werden und dann fallen eben doch Überstunden an. Ich möchte diese Überstunden gerne abfeiern, da mir der finanzielle Ausgleich bei Steuerklasse 5 gar nichts bringt.
Unser Arbeitgeber setzt sich darüber hinweg und überweist mir dann einen minimalen Betrag, von dem netto nichts übrig bleibt.
Eine pauschale Antwort kenne ich gerade nicht. Sorry. Ich meine, Du hättest zunächst Anspruch auf Ausgleich in Freizeit. Ist das nicht möglich, kann bezahlt werden. Finde aber gerade die Stelle nicht. Kann sein, dass dies bei uns im Tarifvertrag steht.
Naja, hiernach gibt es Überstunden überhaupt nicht: ArbZG - Einzelnorm
bzw. Ausgleich in Freizeit ist eingebaut. Und ja, ich weiß. Es gibt garantiert irgendwo eine Öffnung, die Überstunden zulässt und alles weitere regelt. Aber die finde ich auf die Schnelle nicht.
Bin zwar BR, aber mit Arbeitszeit habe ich mich lange nicht befassen müssen.
Wir lagen schon ganz gut. Regeln zur Abgeltung von Überstunden können entweder kollektivrechtlich (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen) oder individualrechtlich (Arbeitsvertrag) gemacht werden. Abgegolten werden müssen Überstunden in jedem Falle. Seit neuester Rechtsprechung auch für AT Angestellte, bei denen Überstunden nach Arbeitsvertrag mit dem Gehalt pauschal abgegolten sein sollen. Zuschläge werden nur dann fällig, wenn sie auch vereinbart sind. Siehe oben. Gibt es keine Vereinbarungen muss sich der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter einigen. Abgeltung kann grundsätzlich in Freizeit oder Geld erfolgen.