Frage Kapitalsteuer

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  1. Avatar von drive_boi
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    Standard Frage Kapitalsteuer

    Hallo Finanzforum,

    ich besitze ein "Postbank Giro Start Direkt" Konto mit einem zusätzlichen, kostenlosen Tagesgeldkonto.
    Am 31.12 wurde mir vom Tagesgeldkonto ein Betrag X abgebucht, der als KapSt vermerkt wurde. Da ich zum Theme Finanzen ein absoluter Neuling bin, nehem ich mit großer Wahrscheinlichkeit an, dass es sich hierbei um die Kapitalsteuer handelt.

    Was darf ich genauer darunter verstehen?
    Ich bin Student, habe also eigentlich kein Einkommen. Hat es zusätzlich irgendwas mit dem Steuerfreibetrag auf sich, den ich der Bank melden muss?

    Auf schnelle Hilfe wartend,

    Drive_boi

  2. Avatar von obelix
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    Standard AW: Frage Kapitalsteuer

    Hallo,
    Zitat Zitat von drive_boi
    Hat es zusätzlich irgendwas mit dem Steuerfreibetrag auf sich, den ich der Bank melden muss?
    genau das ist es. Ledige haben einen Freibetrag von 801 Euro (Zinseinnahmen) im Jahr.

    Falls dieser - wovon ich ausgehe - nicht ausgeschöpft ist, kann die direkt vom Kreditinstitut abzuführende Kapitalertragsteuer über die Einkommenssteuererklärung zurückgeholt werden. Dies ist auch möglich, wenn sonst keine Einkommenssteuererklärung erforderlich wäre (Student).

    a) hin zum Finanzamt

    b) für das laufende Jahr einen 'angemessenen' Freibetrag erteilen.

  3. Avatar von drive_boi
    drive_boi ist offline
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    Standard AW: Frage Kapitalsteuer

    Hi Obelix,

    das bedeuet konkret in meinem Fall, da die Bank den Betrag bereits abgebucht hat, dass ich zum Finanzamt muss, um mir eine Bescheinigung über den Steuerfreibetrag zu holen und diesen dann bei meiner Bank abgebe?

    Wie sieht das "zurückholen per Einkommensteuererklärung" aus? Wird der bereits als KapSt abgebuchte Betrag am Ende des Monats dann wieder zurückgebucht?

    Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

  4. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: Frage Kapitalsteuer

    Nein, nicht ganz.

    Beim Finanzamt ist eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, damit die bereits gezahlten Kapitalertragssteuern vom Finanzamt an dich zurückerstattet werden.

    Damit zukünftig die Bank nicht wieder an das Finanzamt abführt und dir der Weg der Rückforderung über die Einkommenssteuererklärung erspart bleibt, reichst du bei der Bank einen Freistellungsauftrag ein. Sofern die Höhe passt, wird keine Kapitalertragsteuer fällig und die gesamten Zinserträge verbleiben auf deinem Konto. Der Höchstbetrag liegt bei 801 Euro. Falls du mehrere Banken nutzt, entsprechend aufteilen.

    Jede Bank hat dafür Formulare und teilweise kann dies auch online erledigt werden.

    Rufe doch kurz bei dem für dich zuständigen Finanzamt an und schildere genau deinen Fall.

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