Mein Bruder hat eine Lebensversicherung, die er verkaufen möchte, da er in finanziellen Schwierigkeiten ist. Er hat Hartz IV beantragt. Nun sagt ihm das Job-Center, er dürfte die Versicherung nicht verkaufen um seine Verbindlichkeiten zu tilgen. Er soll sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen und Raten aushandeln. Doch seine Schulden sind so hoch, dass er diese von seinem Hartz IV nicht tilgen kann. Darf das Job-Center ihm dies vorschreiben?
Nein, darf es nicht. Wenn die Schulden zu hoch sind sollte er über eine Privarinsolvenz nachdenken. Im anderen Fall, wenn genug Geld aus der Versicherung kommt, kann man mit den Gläubigern verhandeln und die zu zahlende Summe bei Sofortzahlung erheblich nach unten drücken.