Betriebliche Rentenversicherung

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  1. Avatar von Asking75
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    Standard Betriebliche Rentenversicherung

    Hallo,

    ich wende mich mit folgender Frage an die Forumsmitglieder.

    Ich habe bei einer Versicherung über meinen alten Arbeitgeber eine betriebliche Rentenversicherung abgeschlossen (Vermögenswirksame Leistungen). Mittlerweile habe ich den AG gewechselt und ich wollte die o.g. Versicherung kündigen resp. kündigen lassen und mir den angesparten Betrag (abzgl. Bearbeitungsgebühr etc.) auszahlen lassen.

    Das Versicherungsinstitut teilte mir zwischenzeitlich mit, dass die vorzeitige Auszahlung einer derartigen Versicherung nicht möglich sei. Eine Möglichkeit, welche ich habe, sei die, die Versicherung bis zum Renteneintrittsalter ruhen zu lassen um mir dann monatlich einen Betrag auszahlen zu lassen.

    Ist dem wirklich so? Das Versicherungsunternehmen stellt sich wirklich quer und argumentiert, dass eine vorzeitige Auszahlung aus gesetzlichen Gründen nicht möglich sei.

    Ich frage mich, ob wirklich keine Möglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung besteht, existiert vlt. eine "Lücke", welche man nutzen könnte?

    Vlt. hat jemand von Euch eine ähnliche Erfahrung gemacht?

  2. Avatar von Reibold
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    Standard AW: Betriebliche Rentenversicherung

    Guten Morgen!

    Diese Rentenversicherung gehört in den Bereich betriebliche Altersvorsorge und wurde vom Staat durch Steuer- und Sozialabgabenerspanis gefördert.
    Daher gelten dafür bestimmte Regeln. Und eine davon ist, dass die Versicherung nicht kündbar sein darf.

    Sie hätten allerdings das Recht, die Versicherung über den neuen Arbeitgeber weiter zu besparen. Falls der keine VL zahlt, könnten die Beiträge aber an Ihnen hängen bleiben. Doch immerhin würden die dann aus dem Bruttoeinkommen genommen werden und somit weiterhin Einsparungen bringen. Das könnte auch deshalb sinnvoll sein, weil Sie vermutlich einen Vertrag haben in dem die Abschlussgebühren in den ersten 60 Monaten entnommen wurden. Daher könnte derzeit der Vertrag deutlich im Minus sein. Dazu kann man aber natürlich ohne genaue Daten nichts sagen.

    Sprechen Sie doch mal mit dem Vermittler des Vertrages und mit dem neuen Arbeitgeber!

    MfG

    Alexander Reibold
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  3. Avatar von Asking75
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    Standard AW: Betriebliche Rentenversicherung

    Schade, ich hatte gehofft, dass ich diese Vorsorge, welche sich nicht wirklich rentiert, auflösen kann. Aber wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt.... Wäre sehr schade.

    Vielen Dank für die Antwort.

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