Hallo Sebkoe!
Dass eine Erhöhung des Beitrages bei einer Versicherung kein Geld kostet halte ich für unwahrscheinlich.
In der Regel wird der Erhöhungsbetrag auf die geplante Vertragsdauer hochgerechnet, also z.B. 100 € x 12 Monate x 35 Jahre, und davon dann ein Prozentsatz als Abschlusskosten berechnet und in den nächsten Jahren entnommen.
Manchmal hat man in der BAV auch ungezillmerte Tarife. Da wird dann bei jeder Einzahlung über die ganze Vertragsdauer der Prozentsatz entnommen, nicht aber im Voraus.
Und hin und wieder trifft man tatsächlich auf Nettotarife ohne Abschlusskosten die ein Honorarberater vermittelt hat. Dann wird der ein Honorar für seine Beratungsarbeit verlangen.
Der Vermittler hat sicher nicht von einem schlechteren Steuersatz gesprochen, sondern von einem schlechteren Zinssatz für die Garantieverzinsung. Der ist gerade von 2,25 % auf 1,75 % gesenkt worden. Es gibt tatsächlich Gesellschaften bei denen der neue Zinssatz auch bei Erhöhungen von alten Verträgen angewendet wird.
Ihren Steuersatz im Rentenalter kann heute noch niemand voraussagen. Da müssen wir noch mehrmals eine neue Regierung wählen.
Zur Eingangsfrage:
Ich bin ein Fan der Risikostreuung. Es spricht nichts dagegen gleichzeitig verschiedene Wege zur
Altersvorsorge zu gehen. Warum nicht BAV und Riester parallel?
Sie sollten sich aber einmal anschauen wo die Verträge Ihr Geld investieren und wenn das jeweils die gleichen Anlagen sind hier eine Streuung einrichten. Also z.B. als BAV eine klassische Rentenversicherung in Staatsanleihen und als Riester über Aktienfonds an der Börse investieren.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290