Gustl Mollath | Chronologie
Freilassung von Gustl Mollath wegen gravierender Verfahrensfehler und Falschgutachten - Online Petition
Stresstest - "Großraum Krefeld"
Gustl Mollath | Chronologie
Freilassung von Gustl Mollath wegen gravierender Verfahrensfehler und Falschgutachten - Online Petition
Stresstest - "Großraum Krefeld"
Kene Spur von Justiz-Skandal!
Frankenpost | Fall Mollath: "Keine Spur von Justiz-Skandal"
Das war und ist ein Skandal – Frau Ministerin!!! Die angeblichen „Wahnvorstellungen“ von Herrn Mullath verdeutlichen nur die vorgespielte Debilität der „Bayrischen Scharia“. Jahre später könnte die ganze Welt zugucken, wie tausende „Patrioten“ aus Deutschland - die ihr Schwarzgeld zwecks Steuerhinterziehung ins Ausland verfrachteten, sich selbst angezeigt haben. Herr Mollath lieferte die dazugehörigen Daten gratis!!! Die Landesregierungen zahlten dafür Millionen von €!!!
Wie viele Richter a’la „Roland Freisler“, wie viele Arzte a’la „Josef Mengele“ treiben noch ihr Unwesen in Bayern?
Freiheit für Gustl Mollath! Wer ein Menschenleben rettet, rettet die Welt!
Stresstest – „Großraum Krefeld“
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der BRD! Liebe Leser dieses Forums!
…die einzige „Wahnvorstellung“ von Gustl Mollath war: Er dachte in einer Demokratie gelebt zu haben! Davon ist er allerdings längst geheilt worden. Es besteht also kein Grund mehr, ihn weiterhin auf Kosten der Steuerzahler zu „inhaftieren“.
Freiheit für Tibet! Freiheit für Gustl Mollath!
Stresstest – „Großraum Krefeld“
…die Zugvögel, die sich im Frühling auf den Weg aus Afrika in den Norden machen werden, haben beschlossen: Bayern mit den Bäuchen nach oben zu überfliegen, um nicht auf das „Gesindel“ im Landtag und in Nürnberg schauen zu müssen!Zitat von Stresstest
Freiheit für Gustl Mollath! Zivilcourage zeigen! Online-Petition unterzeichnen!
Stresstest – „Großraum Krefeld“
...eine sehr interessante Passage aus den "Fachanalysen" zum Fall Gustl Mollath - Zitat:
"...Um das Funktionieren des Systems zu verdeutlichen, schildere ich einen besonders absurden Fall:
Es war in den Fan-Shop des 1. FCN (Fußballclub Nürnberg) eingebrochen worden. Innenminister Beckstein, als der oberste Chef der Polizei, wollte sich der Bevölkerung auch anhand dieses Vorfalles als der kraftvolle Innenminister darstellen, der alles im Griff hat, dessen Polizei alles aufklärt und dem die Fans des Clubs genauso zujubeln können, wie ihren Idolen auf dem Rasen. Er gab deshalb der Polizei den Befehl, den Fall sofort aufzuklären.
Bei einem solch eindeutigen Befehl des obersten Chefs kann es sich die Nürnberger Polizei nicht leisten, in die Niederungen einer unsicheren Ermittlungsarbeit und Spurensuche vor Ort einzutreten. Deshalb nahmen sich die für einen Erfolg der Ermittlungsarbeit dem Innenminister unmittelbar verantwortlichen Beamten die Sammlung der Fingerabdrücke im Polizeipräsidium vor und suchten nach einem Kleinkriminellen, dem man anhand seiner bisherigen Täter-Biographie glaubhaft den Einbruch in den Fan-Shop des 1. FCN unterschieben könnte. Die Suche war erfolgreich. Es wurden Fingerabdrücke von einem Kleinkriminellen, der das Anforderungsprofil erfüllte, gefunden. Im Labor wurde der Fingerabdruck auf eine Bierflasche produziert und ein Polizeibeamter erhielt den Auftrag, die Bierflasche in den Tatort einzufügen.
Kleiner technischer Hinweis: Eine Bierflasche musste es sein, da sich an einer Bierflasche infolge ihrer glatten Oberfläche Fingerabdrücke besonders leicht und besonders deutlich hinproduzieren lassen. Die Kriminalistik berichtet allerdings wenig darüber, dass es die Gewohnheit von Einbrechern sei, Bierflaschen mitzunehmen, sie während des Einbruches auszutrinken und am Tatort zurück zu lassen. Genau genommen wird in der Literatur meines Wissens kein einziger derartiger Fall berichtet.
Nachdem dies geschehen war, erhielt die spurenkundliche Ermittlungsgruppe der Polizei den Auftrag, sich zur Spurensuche an den Tatort zu begeben. Und tatsächlich hat sich eine eindeutige Täterspur finden lassen.
Das aus der Fingerabdrucksammlung ausgesuchte Opfer wurde angeklagt. Zur Hauptverhandlung brachte der Mann einen Rechtsanwalt als Verteidiger mit. Der Rechtsanwalt trug vor, dass sein Mandant nicht der Täter sein könne, da er zur Tatzeit im Gefängnis gesessen sei und eine der Strafen abgesessen habe, wie sie eben für seine Kleinkriminellen-Biographie typisch sind.
Anmerkung: Das war offensichtlich im Anforderungsprofil nicht berücksichtigt worden, dass es für solche Kleinkriminelle typisch ist, dass sie nicht jederzeit verfügbar sind, weil sie hin und wieder ihre Strafen absitzen müssen. Für zukünftige Fälle wird es sich also empfehlen, eine vorsorgliche Rückfrage bei der Justizvollzugsanstalt in das Anforderungsprofil mit aufzunehmen.
Der Richter, der sich schon seine Beförderung ausgerechnet hatte, wenn er diesen ruchlosen Täter aus generalpräventiven Gründen und für die Propagandazwecke des Innenministers hart bestraft, war ob der Wendung der Hauptverhandlung ganz ratlos. Er wollte trotzdem verurteilen und sagte, es sei dem Gericht bekannt, dass man in der Justizvollzugsanstalt Ausgang bekomme, wenn man das bekanntermaßen schlecht bezahlte Personal entsprechend schmiere. Und sicher habe sich der Angeklagte einen solchen Ausgang verschafft, den er dann zu dem Einbruch nutzte. Es sei ja schließlich angesichts des von ihm stammenden am Tatort aufgefundenen Fingerabdruckes eindeutig, dass er der Täter sei.
Es musste erst der Gefängnisdirektor energisch in das Verfahren eingreifen und seinen ehemaligen Gefängnisinsassen bei der Justiz herauspauken.
Doch zurück zu dem Fall aus dem Bericht der Bild-Zeitung:
In der 12. Strafkammer des Landgerichtes Nürnberg war eine Straftat mit zwei Tätern anhängig. Die beiden Angeklagten sollten die Tat gemeinschaftlich begangen haben. Die Beweislage war dünn, so dass sich die Gefahr eines Freispruches am Horizont abzeichnete, mit all den schädlichen Folgen, die das für die Richter in der 12. Strafkammer gehabt hätte. Sie entschlossen sich daher zu folgender Prozesstaktik: Sie machten dem Verteidiger des einen Angeklagten ein Angebot, sein Mandant solle die Tat zugeben und den Mitangeklagten belasten, dass er der eigentliche Täter sei. Dann könnten sie den Mandanten des Verteidigers ganz milde bestrafen (… und sie hätten die Gefahr des Freispruches abgewendet, der ihnen die Erfolgsstatistik versaut). Der Verteidiger ging darauf ein.
Die Richter zogen sich in ein Dienstzimmer zurück und formulierten das Geständnis des einen Angeklagten so wie sie das wünschten. Das Papier "überarbeiteten" sie mit dem Verteidiger des geständigen Angeklagten. So hat es der Journalist Adrian Mühlbauer in der Bild-Zeitung trefflich bezeichnet. Sodann führte der Verteidiger das von den Richtern formulierte Geständnis in den Strafprozess ein..." - Zitat Ende.
Quelle: Gustl Mollath | Fachanalysen
Stresstest - "Großraum Krefeld"
@boy,
…so was nennt man Hintergrundinformationen. In diesem konkreten Fall: Hintergrundinformationen zur Untätigkeit bayrischer Staatsanwaltschaft angesichts klarer Fälle von Steuerhinterziehung (Finanz-Thema) und zum Justizskandal in Nürnberg.
Stresstest – „Großraum Krefeld"
P.S. Willst du mit mir tatsächlich über „Beschränktheit“ diskutieren?