In welchem Zeitraum muss die Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt werden?
So wie es momentan aussieht, werde ich demnächst wohl meine Arbeitsstelle verlieren. Die
Auftragslage ist relativ schlecht und das Geld wird knapp. Das ist nicht nur traurig, sondern
ich muss jetzt auch schauen, dass ich meine Rechte wahre. Es soll wohl eine Abfindung
gezahlt werden, aber die muss ja auch erst mal irgendwoher kommen. Außerdem muss sie
versteuert werden und daher interessiert mich ganz besonders, bis wann eine solche
Abfindung denn vom Arbeitgeber gezahlt werden muss.
Gibt es da vom Gesetz her einen Zeitraum, binnen dem das erfolgt sein muss? Kann man
gegen den Arbeitgeber klagen, wenn dieser Zeitraum nicht eingehalten wird?
AW: In welchem Zeitraum muss die Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt werden?
Frag beim Betriebsrat nach. Sofern es einen bei Euch gibt. Der wird das verhandeln (Sozialplan und ggf. Interessenausgleich).
Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Mit einer Ausnahme. Wenn der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen kündigt UND auf einen Anspruch bei Verstreichenlassen der Frist auf Einreichung einer Kündigungsschutzklage hinweist. Siehe KSchG - Einzelnorm
In diesem Fall wäre die Abfindung mit Ausscheiden aus dem Unternehmen fällig oder ggf. nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Klage.
Ach ja, überleg noch in die Gewerkschaft einzutreten (bevor es zu spät ist). Dann hast Du Rechtsschutz und kannst Dich juristisch vertreten lassen.