Kann die Versicherung die Reparatur des Autos verlangen??

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  1. Avatar von BlackEye
    BlackEye

    Frage Kann die Versicherung die Reparatur des Autos verlangen??

    Letzte Woche hatte ich einen Unfall, bei dem mein Auto einen großen Schaden davon trug.
    Der Fahrer des anderen Autos war schuld, warum er dann auch seiner Versicherung den Schaden gemeldet hat. Diese wiederum schrieb mich an und bat darum, dass ich ihr die Rechnung für die Reparatur schicken möchte.

    Aus früheren Zeiten kenne ich das nur so, dass ein Gutachten erstellt wird und man dann daraufhin das Geld von der gegnerischen Versicherung meist in Form eines Schecks erhält.
    Bedeutet das Schreiben jetzt, dass die Versicherung erst dann zahlen will, wenn ich die Rechnung der Reparatur vorlege? Dann muss das Auto ja unbedingt erst mal in die Werkstatt und ich bin zur Reparatur verpflichtet.

    Hat sich da etwas geändert bei den Schadensregulierungen?

  2. Avatar von Bolitho
    Bolitho ist offline

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    Standard AW: Kann die Versicherung die Reparatur des Autos verlangen??

    Kannst auch über Gutachten abrechnen lassen. Dann bekommst Du aber nicht die Umsatzsteuer. Die gibt es nur, wenn sie auch angefallen ist. Sprich bei Reparatur.

  3. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Kann die Versicherung die Reparatur des Autos verlangen??

    Zitat Zitat von BlackEye
    Letzte Woche hatte ich einen Unfall, bei dem mein Auto einen großen Schaden davon trug.
    Der Fahrer des anderen Autos war schuld, warum er dann auch seiner Versicherung den Schaden gemeldet hat. Diese wiederum schrieb mich an und bat darum, dass ich ihr die Rechnung für die Reparatur schicken möchte.

    Aus früheren Zeiten kenne ich das nur so, dass ein Gutachten erstellt wird und man dann daraufhin das Geld von der gegnerischen Versicherung meist in Form eines Schecks erhält.
    dies ist so nicht richtig!
    Bei größeren Schäden kann man einen Sachverständigen beauftragen ein Gutachten anzufertigen. (dies wird normalerweise auch von Ihrer Vertragswerkstatt in Auftrag gegeben).

    Tatsache ist allerdings dass die gegnerische Versicherung nur die tatsächlichen Kosten zahlen muss. Also wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird. Gutachten ohne Mwst. Ausfallentschädigung bzw. Leihwagen.

    Bei Reparatur werden die Gesamtkosten übernommen.

    Bedeutet das Schreiben jetzt, dass die Versicherung erst dann zahlen will, wenn ich die Rechnung der Reparatur vorlege? Dann muss das Auto ja unbedingt erst mal in die Werkstatt und ich bin zur Reparatur verpflichtet.
    Bei einem weiteren Schaden könnte es später Probleme geben,
    wenn die Reparatur nicht sachgemäß von einer Kfz-Werkstatt ausgeführt wurden. Evt. erfolgt dann keine Entschädigung mehr.



    Hat sich da etwas geändert bei den Schadensregulierungen?
    Nein

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