Wer hat ein Bezugsrecht für das Geld aus der Risikolebensversicherung
Tag zusammen
Bei uns gibt es folgende Situation: ich bin 37 Jahre, verheiratet,
zwei eigene Kinder und meine Frau hat ein Kind mit in die Ehe gebracht.
Ich möchte jetzt gerne wegen eines Hausbaus eine
Risikolebensversicherung abschließen.
Die Frage stellt sich mir aber, wer das Bezugsrecht für das Geld
dann hat.
Wenn nun zufällig sowohl mir als auch meiner Frau etwas passiert,
dann sind die Kinder ja Erben und bekämen sicher auch das Geld
aus der Risikolebensversicherung.
Hat der Vater des ersten Kindes meiner Frau möglicherweise auch
die Möglichkeit, einen Teil dieses Geldes zu beanspruchen?
AW: Wer hat ein Bezugsrecht für das Geld aus der Risikolebensversicherung
Hallo Wasi!
Grundsätzlich können Sie in Ihre Versicherung jede beliebige Person als Bezugsberechtigte eintragen lassen. Man sollte dabei aber auch die Erbschaftssteuer bedenken. Daher ist es ratsam die Verträge über kreuz abzuschließen. Jeder ist also in seinem Vertrag nur versicherte Person, Versicherungsnehmer ist der andere Partner.
Das kann Ihnen Ihr Vermittler genau erklären.
In der beschriebenen Extremsituation würde vermutlich der leibliche Vater des ersten Kindes dieses weiter Erziehen. Dann könnte er natürlich das geerbte Vermögen des Kindes für den gemeinsamen Lebensstandard aufbrauchen.
Ob Sie das verhindern können, müssten Sie einen Anwalt fragen.
MfG
Alexander Reibold
Versicherungs- und Fondsmakler
Neuburg an der Donau
Tel: 08431 901290
AW: Wer hat ein Bezugsrecht für das Geld aus der Risikolebensversicherung
Hallo,
Zitat von Reibold
In der beschriebenen Extremsituation würde vermutlich der leibliche Vater des ersten Kindes dieses weiter Erziehen. Dann könnte er natürlich das geerbte Vermögen des Kindes für den gemeinsamen Lebensstandard aufbrauchen.
Wie bereits geschrieben, kann der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht im Todesfall vertraglich regeln.
Dies könnte z.B. folgendermaßen lauten:
Beim Tod des Versicherungsnehmers ist Frau X die bezugsberechtigte im Todesfall.
Sollte Frau X am Todestag des VN nicht mehr leben, ist die Bezugsberechtigte im Todesfall die Schwester Y.
AW: Wer hat ein Bezugsrecht für das Geld aus der Risikolebensversicherung
Bei der Angabe der bezugsberechtigten Person sollte man vorsichtig sein. In 10 Jahren denkt daran niemand mehr. So kann es passieren, das eine Person das Geld bekommt, von der man sich zu diesem Zeitpunkt getrennt hat. Hier geht es aber um eine Kreditabsicherung. Im Zweifelsfall den Vertrag bei der Kreditgegebenden Bank hinterlegen. Da ist man auf der sicheren Seite. Die Frage nach der Erbberechtigung des Vaters des Kindes der Frau, kann man dahingehend beantworten, ist das Kind volljährig hat der leibliche Vater keine Möglichkeit an das Geld zu kommen.