Über google bin ich auf dieses Forum gestoßen und muss sagen ich finde es Klasse! Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Ich war kurz davor bei der BHW anzurufen, wollte aber vorher Eure Meinung hören...bevor ich einen Fehler mache..(ok den hab ich schon 2004 gemacht )
2004 habe ich einen 100.000 Euro D maXX bei der BHW abgeschlossen, da mir klar war ich muss irgendwann einen Kredit für Umbau oder Hausbau aufnehmen. Jetzt ist es soweit wir wollen nächstes Jahr bauen. Jedoch will ich den Bausparvertrag nicht in Anspruch nehmen, da der Zinssatz/ Tilgung zu hoch ist. Außerdem ist er noch nicht fällig. Nun die Frage: wie komme ich am cleversten an meine Einzahlung ohne viel Geld zu verlieren?
Hier die Details:
BHW D maXX (Tarif DN2)
Abgeschlossen: 22.12.2004
Bausparsumme: 100.000 Euro
Kontostand: 22.515,30 Euro
Monatliche Einzahlung aktuell: 125 Euro
Bewertungszahl: 5,03
Voraussichtl. Zuteilung: 2.Quartal/2019
Zinssatz: 1,5% (möglicher Bonuszins 3,5%)
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen?
Alternative wäre ggf. ich leihe mir das Geld von meinen Eltern (Zustimmung erforderlich ) und sie bekommen den Bonuszins. Wie muss ich dann vorgehen, damit er so schnell wie möglich fällig wird?
Erst mal vielen Dank für die Antworten
Wir haben unsere Finanzierung über eine andere Bank bereits stehen, d.h. wir möchte den Bausparvertrag im moment nicht in die Finanzierung mit einbeziehen (also als Darlehen nicht). Der Vertrag hat einen Darlehenszinsatz von 2,25/3,25/4,25 nom., umso niedriger der Zins, umso schneller muss der Vertrag abbezahlt werden und umso höher die monatliche Belastung. Dies ist zumindest mein Verständnis.
Vorgehensweise: wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich den Vertrag teilen, auf Zuteilung warten und dann, die Zuteilung nicht annehmen? Kann die BHW die Zuteilung auch verweigern? Habe ich durch die Zuteilung den Bonuszins verloren? Bekomme ich die 1,5% Zinsen rückwirkend ggf. auch noch belastet?
Die Abschlussgebühr ist so oder so futsch nehme ich an..
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#5
obelix
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obelix
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AW: Bausparvertrag D maXX 12/2004
Hallo Mel,
wenn du so schnell wie möglich an das Guthaben ran möchtest, gibt es mehrere Möglichkeiten:
a) Vertrag in 1. 23.000 Euro => mit komplettem Guthaben
und 2. 77.000 Euro teilen => diesen Teil ggf. später weiterführen.
Vertrag 1 (mit kompletten Guthaben) fristgemäß kündigen und das Guthaben auszahlen lassen. Da der Vertrag älter als 7 Jahre ist, wäre eine Bindungsfrist abgelaufen.
b) Vertrag so wie er ist kündigen und Guthaben auszahlen lassen (Nachteil: der 'Restvertrag' nach Muster a) wäre hinfällig und die dafür ehemals bezahlte Abschlussgebühr ebenfalls.
Da ich nicht genau weiß, ob das BHW bei einem zugeteilten Vertrag, bei dem auf das Bauspardarlehen verzichtet wird, einen höheren Guthabenzins berechnet oder sogar die Abschlussgebühr erstattet, solltest du dies noch klären. Falls ja, wäre Alternative a) die richtige, wobei du dann die Zuteilung dieses Teiles noch abwarten solltest. Dies kann nur wenige Monate dauern.
Ich hab erst mal ganz blöd gefragt was ich tun muss, wenn ich an mein Guthaben rankommen will, aber den Vertrag nicht auflösen möchte.
Antwort: Sie können sich das Guthaben auszahlen lassen, das kostet jedoch eine Gebühr von 1% des bereits eingezahlten Betrages. In Ihrem Fall ca. 225 Euro. kein Wort von teilen...
Ich: wäre denn eine Teilung der Bausparsumme möglich?
BHW: ja das wäre natürlich auch möglich...
Zinssatz: 1,5% bleibt mir erhalten
Bonunszinssatz: 2% geht verloren (sorry hatte ich falsch im Kopf insgesamt waren es 3,5%)
Abschlussgebühr: geht bei jeglicher Vertragsänderung verloren...
Ich fragte, ob es den Teilungsauftrag auch online gibt --> nein ich muss zu BHW direkt oder sie kann ihn zuschicken, aber dann reicht es für d.J. nicht mehr...
Da wir den Kredit sowieso zuerst von der Bank abrufen und das EK später dranhängen, hat es jetzt nicht sooo ne Eile, werde mich aber nächste Woche damit befassen...wir werden erst nach dem Winter mit dem Bau anfangen...
alle hier genannten Punkte würde ich mir in den Bedingungen für diesen Bauspartarif zeigen lassen! Oftmals wird - versucht - vertrieblich und geschäftspolitisch etwas anderes umzusetzen, gerade bei Alttarifen. Ob dies hier der Fall ist, kann ich aufgrund fehlender Bedingungen nicht prüfen.
Zitat von Mel_E
Abschlussgebühr: geht bei jeglicher Vertragsänderung verloren...
auch wenn Teilbausparsummen (zwei Verträge) gebildet werden? Für beide Teile? Bedingungen prüfen!
(3) Bausparer, die nach einer Vertragslaufzeit von mind. 7 Jahren bei Annhame der Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichten, erhalten die Abschlussgebühr erstattet, wenn die Saldensumme (§ 4 Abs. 2b) mindestens das 10-fache der Bausparsumme beträgt und seit Vertragsbeginn keine Vertragsänderungen (§13)* erfolgt sind.
* § 13
(1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen oder Erhöhungen von Bausparverträgen bedürfen als Vertragsänderung der Zustimmung der Bausparkasse...
Hi an Alle,
Es sind einige Jahre vergangen und ich will wieder mal raus aus dem Vertrag ohne große Verluste ;-)
Haus ist gebaut, jetzt steht der Garten an und das Geld ist alle...Kredit möchten wir keinen mehr aufnehmen.
Meine Mutter hat für mich den Vertrag weiter bespart und er sieht jetzt wie folgt aus:
Bausparvertragssumme: 100.000 Euro
Kontostand: 29.522,89 Euro
Bewertungszahl: 11,30
vorraussichtl. Zuteilung: 4 Q / 2019
Hab bei der BHW angerufen und der Berater hat mir geraten die Tilgung für das Darlehen im Vertrag zu erhöhen, dann wird der Vertrag schneller zuteilungsreif und ich würde die Zuteilung bis 3. Q. 2015 erhalten inkl. Bonuszinsen (4.163 Euro) nur die Abschlussgebühr von 1.000 Euro ginge verloren.
Das hört sich zu gut an, deshalb wollte ich hier noch mal um kurze Bestätigung bitten oder ob er mir irgendeinen Nachteil verschwiegen hat...?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#10
noelmaxim
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AW: Bausparvertrag D maXX 12/2004
Sofern die Änderung des Tilgungssatzes keine reine Vertragsverlängerung ist und/oder die BHW (das handhaben die Bausparkassen unterschiedlich) die Änderung nicht als bonusschädlich ansieht, kann das eine Lösung sein, denn ein erhöhter Tilgungssatz führt fast bei allen Tarifen zu einer schnelleren Zuteilung.
Wenn der Bonusanspruch heute noch besteht und die schnellere Zuteilung erreicht werden kann, dann würde ich das so machen, sofern das Geld benötigt wird, andernfalls liegen lassen, denn es ist ja derzeit auch ohne weitere Besprarung eine tolle Geldanlage. Ich würde mir das dann aber auch schriftlich geben lassen und das der Änderung beilegen, damit der Bonus trotz Änderung erhalten bleibt.
Man glaubt es kaum der lieber Herr der BHW hat von sich aus nochmal angerufen. Er habe sich meinen Vertrag nochmal genauer angesehen und wenn ich das Geld in den nächsten 3 Monaten schon haben möchte käme für mich auch die Wahlzuteilungsmöglichkeit in Frage.. Dann würde ich den Bonus sowie die Vertragsgebühr zurück.. Wenn das stimmt wäre das klasse.. Nur muss ich bis morgen den Antrag ausgefüllt haben und Faxen.. Da Monatsende..
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#12
obelix
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AW: Bausparvertrag D maXX 12/2004
Ich gehe davon aus, dass die letzte Aussage stimmt. Wäre der Normalfall. Die Bausparkasse ist froh deinen Bauspartarif "los zu werden". Je schneller desto besser für das BHW.
Natürlich ist die Bausparkasse froh, das ist für Mel_E sehr erfreulich, so denn die zugesagten Privilegien erhalten bleiben, aber für viele hunderttausende Kunden nicht, denn die würden ihren Vertrag gerne noch behalten. Müssen sich jetzt aber immer mehr zunehmenden Willkürlichkeiten (entgegen den vertraglich zugesagten Abschlussbedingungen) der Bausparkassen erwehren.
..., aber für viele hunderttausende Kunden nicht, denn die würden ihren Vertrag gerne noch behalten. Müssen sich jetzt aber immer mehr zunehmenden Willkürlichkeiten (entgegen den vertraglich zugesagten Abschlussbedingungen) der Bausparkassen erwehren.
bisher haben die "Kündigungsregelungen" der Bausparkassen jeden Rechtsspruch schadlos überstanden:
- Vertrag ist überspart
- Zuteilung vor 10 Jahren
Natürlich ärgerlich für den (reinen) Sparer, aber was soll daran Willkürlich sein?
Die Abrechnung des Vertrags erfolgte.. Ohne Erstattung der Abschlussgebühr..
Das ist natürlich ärgerlich, wenn ein Mitarbeiter was anderes erzählt hat. Ich nehme an hier steht dann Aussage gegen Aussage.. Fakt ist jetzt das die Saldensumme nicht erreicht wurde.. Ich hätte noch ein paar (glaube 3 Jahre) warten müssen.. Vorgehen gegen eine falschberatung am Telefon kann man wohl nicht oder? Den Kollegen der Bhw habe ich gesprochen, er kann sich nach 3 Monaten nicht mehr erinnern, ob er gesagt hat ich bekomme die vertragsgebühr erstattet..