Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler - § 34 f Gewerbeordnung (GewO)
Das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" ist am 12. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und somit am darauffolgenden Tag in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz werden die Anforderungen an gewerbliche Finanzanlagenvermittler durch die Einführung eines Sachkundenachweises und einer Berufshaftpflichtversicherung erhöht. Die gewerberechtlichen Regelungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht für die betreffenden Unternehmen noch kein Handlungsbedarf.
Damit ist unserer Meinung nach das Ziel erreicht, freie Vertriebe, Vertriebsmitarbeiter und Vermittler unter ein so genanntes Haftungsdach zu zwingen und/oder sich abhängig an ein Institut/Bank zu binden. Neben dem erheblichen Mehraufwand der Dokumentation ist auch der finanzielle Aufwand nicht zu unterschätzen. Da die Provisionen sich auch in Zukunft in Grenzen halten werden, ist damit das unternehmerische Risiko für den Vertrieb wieder einmal deutlich gestiegen.
Durch die ständige Kommunikation mit Vertriebsmitarbeitern, ist es uns nicht entgangen, dass die Frustration in der Branche stetig steigt und ein Großteil gar über den Ausstieg nachdenkt.
unter dem Strich bedeutet das doch, dass die Vermittlung von Investmentfonds und die dazugehörige Beratung wirtschaftlich nur noch dann Sinn macht, wenn der Vermittler diese in einer gewissen Größenordnung betreibt.
Damit wird denjenigen das Geschäft vermiest, die es "so nebenbei" in ihrem Bauchladen betreiben und zu wenig Zeit in dieses komplexe Thema investieren um nicht dauernd zyklisch der Vergangenheitsperformance hinterherzulaufen.
So gesehen keine schlechte Entwicklung.
Aber der Markt wird Ventillösungen finden, z.B. mit den sogenannten Haftungsdächern, die ja eigentlich eher Zulassungsdächer sind...