Ist eine Rückkehr in die Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt möglich?
Liebe Experten!
Wir haben dringenden Informationsbedarf.
Unsere Tochter war bis zu ihrem Auslandaufenthalt mit uns zusammen in der privaten Krankenversicherung.
Sie arbeitete dann fünf Jahre im Ausland und war natürlich dann auch dort krankenversichert.
Jetzt will sie zurück nach Deutschland und hier aber auch gerne wieder in die private Krankenkasse.
Vom Verdienst her dürfte das schwierig sein und mit 30 Jahren hat sie ja wohl auch keinen Tochter-Bonus mehr.
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, sich auf die Familie zu berufen und wieder in die private Krankenkasse zu können?
AW: Ist eine Rückkehr in die Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt möglich?
Hallo,
in der PKV gibt es keine Familienversicherung.
In Deutschland kann man sich privat versichern, wenn man freiberuflich/selbständig oder Beamter ist, oder als Angestellter ein Einkommen hat das über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, ergänzende Zusatzversicherungen über die PKV abzuschließen.
AW: Ist eine Rückkehr in die Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt möglich?
Hallo Mr. Slim,
irgendwie sind Ihre Angaben nicht ganz stimmig.
Alles Wichtige und Richtige zur Sache hat Naseweis bereits geschrieben.
Es ist daher auch nicht möglich sich auf irgendeine Familienverankerung zu berufen.
Jede private Krankenversicherung ist immer ein personenbezogener Einzeltarif und nicht zu verwechslen mit mitversicherten Kinden in der Familienversicherung der GKV, auch wenn man da freiwilliges Mitglied ist oder war.
Welchen Auslandsaufenthalt hat Ihre Tochter denn hinter sich??
War Sie da privat krankenversichert??? In den meisten der Fälle gilt ein deutsche PKV -Mitgliedschaft weltweit und ohne zeitliche Begrenzung.
Bin ich PKV versichert und werde durch sozialversicherungspflichtiges Einkommen nach SGB versicherungspflichtig in der GKV, gibt es den Weg der einmaligen Befreiung dieser Pflicht. Dies ist aber nicht zu empfehlen, da dies automatisch eine Rückkehr in die GKV ausschließt. Da Ihre Tochter noch jung ist und vielleicht auch noch Kinder bekommen möchte, würde dies eine erheblich höhere finanzielle Belastung darstellen, als in der GKV.