Ärgerliche Neuerungen beim Riestern

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  1. Avatar von blogani
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    Standard Ärgerliche Neuerungen beim Riestern

    Wer ab dem kommenden Jahr vorhat, einen Riestervertrag abzuschließen, sollte sich dies vorher besser zwei Mal überlegen. Denn für das Jahr 2012 sind beim Riestern so manche Änderungen geplant und diese fallen nicht unbedingt zum Vorteil der Sparer aus. Ganz im Gegenteil, denn wie Verbraucherschützer herausgefunden haben, wird es viel mehr Nachteile im Gegensatz zu den alten Verträgen geben. Viele sehen die Altersvorsorge nebenbei auch als gute Möglichkeit der Geldanlage. Dass es auf diesem Gebiet nicht einfach ist, die richtige Wahl zu treffen, dürfte kaum noch ein Geheimnis sein. Dies sieht auch Jürg Zeltner,der als CEO beim UBS Wealth Management tätig ist, so: „Die Zahl der Anlage- und Investitionsmöglichkeiten ist bereits heute fast unüberschaubar geworden und wächst täglich an Zahl und Produktvarianten. Gleichzeitig müssen Investitions- und Anlageentscheidungen immer schneller und zeitgleich zu den jeweiligen Marktzeiten getroffen werden, und das vor dem Hintergrund einer weltweiten Verkettung von Informationen, Ereignissen und Märkten.“
    Wer bisher einen Riester Vertrag abgeschlossen hat, oder vorhat, dies noch bis zum 31.12.2011 zu tun, wurde bereits nicht mit der besten Wahl der Altersvorsorge ausgestattet. Zumindest sehen dies eine große Anzahl der Verbraucherschützer so. Scheinbar weist die Form des Riester Sparens so manche Mängel und Nachteile auf, ganz abgesehen von der Tatsache, dass sie sowieso nicht für jeden in Frage kommt. Selbstständige beispielsweise haben keinen Zugriff auf das Riestern, es sei denn sie beziehen es über ihren angestellten Lebenspartner. Doch ab dem nächsten Jahr soll die Zahl der Nachteile noch einmal ansteigen, so sehen es Experten.
    Bisher wurde einem Riester Sparer seine Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Wer jedoch ab dem neuen Jahr einen Vertrag abschließt, wir d feststellen, dass diese Grenze um zwei Jahre angehoben wurde. Wer sein Geld schon vor dem 62. Geburtstag zu Gesicht bekommen möchte, riskiert damit, Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen zu müssen. Hinzu kommt ab dem neuen Jahr eine Eigenbeteiligung von 60 Euro für jeden Sparer. In der Vergangenheit waren davon manche Beziehende ausgenommen, doch inzwischen muss jeder Riesterer zahlen. Auch der Garantiezins wird sinken, und zwar von 2,25 auf 1,75 Prozent. Diese Neuerungen werden ein Grund für viele Suchende sein, sich doch für eine andere Altersvorsorge zu entscheiden.

  2. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Ärgerliche Neuerungen beim Riestern

    Diese Information kommt aber sehr früh - sind ja schließlich noch einige Tage bis zum neuen Jahr!

    Zitat Zitat von blogani
    Wer ab dem kommenden Jahr vorhat, einen Riestervertrag abzuschließen, sollte sich dies vorher besser zwei Mal überlegen. Denn für das Jahr 2012 sind beim Riestern so manche Änderungen geplant und diese fallen nicht unbedingt zum Vorteil der Sparer aus. Ganz im Gegenteil, denn wie Verbraucherschützer herausgefunden haben, wird es viel mehr Nachteile im Gegensatz zu den alten Verträgen geben. Viele sehen die Altersvorsorge nebenbei auch als gute Möglichkeit der Geldanlage. Dass es auf diesem Gebiet nicht einfach ist, die richtige Wahl zu treffen, dürfte kaum noch ein Geheimnis sein. Dies sieht auch Jürg Zeltner, der als CEO beim UBS Wealth Management tätig ist, so: „Die Zahl der Anlage- und Investitionsmöglichkeiten ist bereits heute fast unüberschaubar geworden und wächst täglich an Zahl und Produktvarianten. Gleichzeitig müssen Investitions- und Anlageentscheidungen immer schneller und zeitgleich zu den jeweiligen Marktzeiten getroffen werden, und das vor dem Hintergrund einer weltweiten Verkettung von Informationen, Ereignissen und Märkten.“
    Wer bisher einen Riester Vertrag abgeschlossen hat, oder vorhat, dies noch bis zum 31.12.2011 zu tun, wurde bereits nicht mit der besten Wahl der Altersvorsorge ausgestattet. Zumindest sehen dies eine große Anzahl der Verbraucherschützer so. Scheinbar weist die Form des Riester Sparens so manche Mängel und Nachteile auf, ganz abgesehen von der Tatsache, dass sie sowieso nicht für jeden in Frage kommt. Selbstständige beispielsweise haben keinen Zugriff auf das Riestern, es sei denn sie beziehen es über ihren angestellten Lebenspartner. .
    Dies ist nicht richtig - auch Selbständige Handwerker die Beiträge in eine gesetzliche Rentenversicherung zahlen, können unmittelbar riestern!

    Doch ab dem nächsten Jahr soll die Zahl der Nachteile noch einmal ansteigen, so sehen es Experten.
    Bisher wurde einem Riester Sparer seine Rente ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt. Wer jedoch ab dem neuen Jahr einen Vertrag abschließt, wir d feststellen, dass diese Grenze um zwei Jahre angehoben wurde. .
    Dies ist zwar richtig - allerdings welcher Arbeitnehmer lässt sich eine Riester-Rente mit 60 auszahlen, wenn er selbst bis mindestens 65 arbeiten muss ?

    Wer sein Geld schon vor dem 62. Geburtstag zu Gesicht bekommen möchte, riskiert damit, Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen zu müssen. Hinzu kommt ab dem neuen Jahr eine Eigenbeteiligung von 60 Euro für jeden Sparer..
    Die 60 € beziehen sich aufs Jahr = 5 € pro Monat.
    Von wieviel Verträgen ist hier die Rede ????


    In der Vergangenheit waren davon manche Beziehende ausgenommen, doch inzwischen muss jeder Riesterer zahlen. Auch der Garantiezins wird sinken, und zwar von 2,25 auf 1,75 Prozent. Diese Neuerungen werden ein Grund für viele Suchende sein, sich doch für eine andere Altersvorsorge zu entscheiden.
    wow - ein wichtiger Hinweis - die Absenkung des Garantiezinses bezieht sich nicht nur auf Riester .

    Komisch ist allerdings, dass alle Guthabenzinsen (Festgeld, Tagegeld, Banksparpläne usw.) in den Keller gehen.
    Also nicht nur bei Riester-Verträge mit Kürzungen gerechnet wird.

    Bin einmal gespannt welche Anlage-Empfehlung Blogani uns anbietet.

    Gruß N.

  3. Avatar von obelix
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    Standard AW: Ärgerliche Neuerungen beim Riestern

    Hallo,

    ja, Naseweis, einige suchen immer nur 'Nachteile' und glänzen zudem mit Halbwissen. Damit bist selbstverständlich nicht du, sondern dein Vorschreiber gemeint. Deine Beiträge sind sehr sinnvoll und hilfreich! Danke dafür!

    Einige Ergänzungen:
    Zitat Zitat von Naseweis
    Diese Information kommt aber sehr früh - sind ja schließlich noch einige Tage bis zum neuen Jahr!
    1:0.



    Zitat Zitat von Naseweis
    Dies ist zwar richtig - allerdings welcher Arbeitnehmer lässt sich eine Riester-Rente mit 60 auszahlen, wenn er selbst bis mindestens 65 arbeiten muss ?
    Viel wichtiger ist dabei, dass ohne eine - gleichzeitige - gesetzliche Rentenzahlung/Berechtigung auch bei (fast) allen zertifizierten Riesterverträgen die Riesterrente nicht gezahlt wird. Wer also z.B. mit 63 in seine gesetzliche Rentenzeit erhält, bekommt nicht - bei Altverträgen - die Riesterrente bereits mit 60 Jahren ausgezahlt, sondern frühestens mit 63, also zeitgleich! Sonderregelungen (die es weiterhin geben wird), wie z.B. bei Erwerbsunfähigkeit, außen vor gelassen.



    Zitat Zitat von Naseweis
    Die 60 € beziehen sich aufs Jahr = 5 € pro Monat.
    Von wieviel Verträgen ist hier die Rede ????
    es betrifft immer nur einen Vertrag und zwar den vom mittelbar Berechtigten. Die unmittelbar Berechtigten mussten schon immer mindestens den (Sockel-)Eigenbetrag von 60 Euro leisten. Die Änderung ist zum Schutz der Riestersparer und eine sehr sinnvolle - für mich etwas zu späte - Verbesserung. Die meisten Rückbuchungen von gewährten Zulagen/Steuerbegünstigungen und 'Ärger' gab/gibt es bei einer Änderung von mittelbar auf unmittelbar berechtigt. (Fast) immer wurde vergessen den Mindesteigenbeitrag (60 Euro) einzuzahlen. Die Anbieter konnten ebenfalls nicht - rechtzeitig - reagieren, da diese nur selten bei einer Geburt anwesend sind.

    Ein Beispiel: Welche mittelbar berechtigte Ehefrau hat daran gedacht, dass sie ab sofort unmittelbar berechtigt ist, wenn sie im November des Zahlungs-Jahres ein Kind zur Welt gebracht hat??? Kaum jemand hat den dann fälligen Sockelbetrag von 60 Euro eingezahlt. Wurden bereits aufgrund älterer Kinder mehrere Kinderzulagen auf ihren Riestervertrag gebucht, waren die für diesen Jahr ALLE weg. Dieser 'Fehler' war bisher nicht zu korrigieren.

    Auch dies ist ab 2012 möglich. Wer also bei einem Wechsel von mittelbar auf unmittelbar im laufenden Jahr versäumt hat den Mindesteigenbeitrag (60 Euro) zu leisten, kann dies nachholen. Ebenfalls eine sehr sinnvolle Verbesserung!



    Zitat Zitat von Naseweis
    wow - ein wichtiger Hinweis - die Absenkung des Garantiezinses bezieht sich nicht nur auf Riester .
    sollten die Versicherer - auf Dauer - nicht in der Lage sein mehr als den Garantiezins zu erwirtschaften, haben wir hier in D viel größere Probleme. Über Riesterförderung sprechen wir dann sicherlich nicht mehr.

  4. Avatar von Rosengarten
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    Standard AW: Ärgerliche Neuerungen beim Riestern

    Selbständig und Freiberufler können in Abhängigkeit ihres Jobs auch Riestern. Dies ist absoluter Blödsinn. Aufmachen für alle. Weg mit der Mindestgarantie und weg mit der Geschichte bei Fonds mit der Rente aus einer Versicherung ab 85 Jahren. Das verursacht nur Kosten und verhindert Rendite. Politiker haben eben keine Ahnung von Finanz- und Versicherungsmathematik. Dazu weg mit der vorschüssigen Provision. Gerade das erste Geld, was am meisten Zinsen bringen würde, fällt duch unnötige Kostenbelastung weg. Der Gesetzgeber macht Änderungen die vollkommen überflüssig sind. Das Ding fliegt den Jungs in Berlin in einigen Jahren um die Ohren (rechnen sie doch mit Rückflüssen aus der dann anfallenden Steuer; dies wird aber so nicht passieren)...und da das Rentensystem nicht geändert werden soll, kann man nur beten, dass wir dann schon Rente bekommen.

  5. Avatar von obelix
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    Standard AW: Ärgerliche Neuerungen beim Riestern

    Hallo,
    Zitat Zitat von Rosengarten
    Selbständig und Freiberufler können in Abhängigkeit ihres Jobs auch Riestern.
    was oder wen meinen sie damit genau?



    Zitat Zitat von Rosengarten
    weg mit der Geschichte bei Fonds mit der Rente aus einer Versicherung ab 85 Jahren.
    verstehe ich nicht so ganz?



    Zitat Zitat von Rosengarten
    Dazu weg mit der vorschüssigen Provision. Gerade das erste Geld, was am meisten Zinsen bringen würde, fällt duch unnötige Kostenbelastung weg.
    na ja, da hilft es, sich die unterschiedlichen, zertifizierten Verträge anzusehen. Mindestens auf die ersten fünf Jahre müssen die Gebühren verteilt werden, also keinesfalls alles komplett zu Vertragsbeginn. Zudem haben etliche Anbieter ihre 'Abschlusskosten' nicht über (mindestens) 5 Jahre aufgeteilt, sondern decken diese über laufende Gebühren (komplette Einzahlungsphase) ab, die sich dann nach der Höhe der Einzahlungen richten. Hier ist der Vorteil, dass der Kunde von Anfang an auf seinen Kontoauszügen einen postiven Kontostand sieht. Welche Regelung (AG = ersten 5 Jahre oder auf gesamte Laufzeit verteilt) für den Kunden insgesamt günstiger ist, muss im Einzelfall geprüft werden ... und zeigt sich teilweise erst ganz zum Schluss.




    Zitat Zitat von Rosengarten
    Das Ding fliegt den Jungs in Berlin in einigen Jahren um die Ohren (rechnen sie doch mit Rückflüssen aus der dann anfallenden Steuer; dies wird aber so nicht passieren)...
    wie ist das zu verstehen? Rechnen sie damit, dass "in einigen Jahren" kein Renter mehr Steuern zahlen muss?


    Danke für weitere Aufklärungen!

  6. Avatar von Rosengarten
    Rosengarten ist offline

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    Standard AW: Ärgerliche Neuerungen beim Riestern

    zu den Freiberuflern als Beispiel. Übersetzer, die auch Bücher übersetzen. Diese fallen in die Künstlersozialkasse und sind somit auch berechtigt zu Riesten. Mithin gehören Beamte da nicht rein. Es geht doch darum, dass es keinen Grund gibt bestimmte Gruppen von Riester fern zu halten. Da sprechen schon die vielen Ausnahmen dagegen. Angestellet dürfen in Rürup noch umgekehrt geht nicht.


    Bei Riestern in Fondssparpläne, muß ab dem 85. Lebensjahr eine Versicherung die Rentzahlung übernehmen. Die Kosten dafür fallen aber schon bei Rentbeginn an...stehen zur Verrentung nicht zur Verfügung. Dies unabhängig davon ob jemand 85 Jahre wird.

    Gebühren sind ja nicht nur Provision. Warum auf 5 Jahre ?

  7. Avatar von obelix
    obelix ist offline

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    Standard AW: Ärgerliche Neuerungen beim Riestern

    Zitat Zitat von Rosengarten
    ... Künstlersozialkasse...
    die Ausnahmen sind bekannt, danke. War mir nicht sicher, ob wir das Gleiche meinen.


    Ansonsten ist von allen RiesterAnbietern das "Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen" bindend. Dort steht z.B. in §1, Zitat: "dass die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig mindestens auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden, soweit sie nicht als Prozentsatz von den Altersvorsorgebeiträgen abgezogen werden". Zitat Ende.


    Es gibt mehrere Anbieter, nicht nur bei Fondssparplänen, die selbst eine Rentenzahlung ab dem 85 Lj nicht darstellen dürfen und deshalb sich z.B. Versicherer bedienen. Dass dafür dem 'Riester-Sparer' zusätzliche Kosten entstehen, ist mir bisher nicht bekannt. Die Anbieter, die ich kenne, erheben dafür keine zusätzlichen Gebühren (die ausdrücklich genannt werden müssten!!!). Auf jeden Fall gilt die oben zitierte Kostenregelung und - auch wenn es nur ein schwacher Trost ist - stehen dem Renter garantiert alle eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung. Genauso sind die Anbieter, die selbst keine lebenslange Riesterrente zahlen dürfen, gesetzlich dazu verpflichtet, genau dafür Sorge zu tragen (mit Hilfe z.B. Versicherer).

    Zitat: "Ein Anbieter ist nicht gehindert, sich (intern im Innenverhältnis) der Leistungen Dritter zu bedienen, solange dadurch im Außenverhältnis seine vertraglichen Pflichten im Verhältnis zum Vertragspartner nicht berührt werden. Dies ist im Altersvorsorgevertrag deutlich hervorzuheben." Zitat Ende.

    Zu einer Benachteiligung des 'Riester-Sparers' darf dies nicht führen.

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