wir möchten gern eine Eigentumswohnung erwerben.
Laut der LBS könnten wir das bis zu einer Summe von 140.000 €.
Nun kommt hinzu das wir noch einen Kredit laufen haben. Dieser beläft sich auf 30000 €.
Nun suchen wir nach einer möglichkeit den bestehenden Kredit mit in die Immobilienfinanzierung einzubinden bzw den Kredit abzulösen . Gebe es so eine Möglichkeit? Und an welche Banken könnte man sich diesbezüglich wenden?
ich deute die Aussage von garfield73 so, dass es sich bei den 30.000 Euro um einen Konsumenten, also keinen Immobilienkredit handelt.(?)
Zitat von Naseweis
wenn die Bonität stimmt ist es bei allen Kreditgeber möglich.
da würden mich Beispiele interessieren (Konsumentenkredit).
Mir persönlich ist kein Kreditinsitut, vor allem keine Bausparkasse bekannt, die dies offiziell und gesetzlich legitimiert anbietet. Dies würde keiner Prüfung durch das Aufsichtsamt standhalten.
@garfield73; ich hoffe bzw. gehe davon aus, dass dieser Altkredit der LBS bekannt ist. Wenn nicht, ist das evtl. vorliegende Angebot kaum etwas wert. Sollten andererseits irgendwo weiteres Eigenkapital oder verwertbare Immobilien vorhanden sein, sieht die Sache anders aus. Ich denke aber eher nicht.
Wichtig ist - bei Kreditanfragen jeglicher Art - von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und alle relevanten Daten, z.B. bestehende Kredite, anzugeben.
1.Ohne weiteres Vermögen ist die Bilanz negativ. Der Banker spricht dann auch gerne von "negativem Eigenkapital".
2.Die ETW muss zu 110 % finanziert werden (Kaufpreis zzgl. Erwerbsnebenkosten). Beleihungstechnisch ist man da bei 120 %. Wird ein bestehendes Darlehen in die Immobilienfinanzierung hineingenommen, schnellt der Beleihungsauslauf deutlich nach oben.
Diese Kombination macht es nahezu unmöglich eine Finanzierung für die ETW zu bekommen. Trotz guter Bonität.
Oder gibt es noch etwas, dass wir wissen sollten? Ist weiteres Vermögen vorhanden? Ist die Bonität extremst gut? Hat es einen ganz besonderen Grund, warum es das Altdarlehen gibt? Wir suchen hier nach der Ausnahme von der Regel und benötigen dafür weitere Infos.
Was mich stutzig macht: Der Bausparvekäufer macht ein Angebot, dem nach den uns vorliegenden Zahlen eine 120 % Finanzierung zu Grund liegt. Das darf, kann und macht keine Bausparkasse (wir wissen alle: max. 80 % lt. Gesetzt). Praktisch beleihen BSK häufig auch nur bis 70 %.
welche Informationen kann man denn bisher aus dem Ursprungstext entnehmen, dass eine Finanzierung nicht möglich ist.
Woher kann man entnehmen, dass keine zusätzlichen Immobilien oder Bankguthaben vorhanden sind ?
Auch fehlen alle Angaben über die Tätigkeit, mtl. Einkommen, Familie usw.
Außerdem sollte auch bekannt sein, dass z.B. bei Lebenszeitbeamten einige Banken und auch Bausparkassen eine Finanzierung bis über 100 % genehmigen.
Auch sollte zwischenzeitlich bekannt sein, dass viele Bausparkassen mit Banken zusammengeschlossen sind und somit auch ein Teil der Finanzierung über die entsprechende Bank abgesichert wird.
@garfield1973,
dies sollten Sie vor Ort mit einem Finanzierungsspezialisten bei einer Bank, Bausparkasse oder Versicherung bereden. In einem Forum wird jeder Experte eine andere Meinung haben.
die LBS weis vom dem Kosummerkredit.
Die Finanzierung wurde ohne die Restschuld von 30000 berechnet.
Uns ging es eben darum alles unter einem Hut zubekommen. Weil dann die monatliche Belastung weniger wäre. So hätten wir jetzt das Darlehn für die Wohnung und den Kredit.
Und um die Belastung eben geringer zu machen dachte ich man könnte den Konsummerkredit mit einbinden. Ich weiß von der Sparkasse das die dort so etwas machen. Aber nicht bei jedem Kunden. Der müsste dort schon länger Kunde sein. So die Aussage der Sparkasse.
bei der LBS geht dies definitiv nicht. Was die Sparkasse unter 'Immobilienfinanzierung' versteckt, ist deren Sache.
Die Prüfer freuen sich immer über diese und ähnliche Maßnahmen. Spült Geld in die Kassen.
Soweit ich dies herauslese, handelt es sich noch nicht um ein konkretes Angebot.
btw: Selbstverständlich finanzieren auch Bausparkassen mehr als die - üblicherweise - 80% vom Verkehrswert (ohne Nebenkosten!). Dass dabei besondere Kriterien gelten, ist klar.