Fallen Aktien bei Banken mit in die Einlagensicherung
Hallo,
seit der Finanzkrise werben die Banken ja nahezu damit, das sie über eine Einlagensicherung
verfügen und damit der Kunde ja hinreichend abgesichert ist. Wie ist das denn, wenn ich jetzt
ein Depot bei meiner Sparkasse anlege und dort Aktien einlagere?
Das ist ja noch einmal eine ganz besondere Form der Anlage, wo ich ja eigentlich keinen
Anspruch gegen die Sparkasse oder die Bank habe, sondern gegen das Unternehmen, dessen
Aktien ich gekauft habe.
Sie befinden sich aber ja auf einem Depot bei einem Kreditinstitut.
Sind sie dann darüber auch noch mal abgesichert, wenn es zu einer Krise kommt oder muss
ich meine Ansprüche dann direkt an das Unternehmen richten?
AW: Fallen Aktien bei Banken mit in die Einlagensicherung
Hallo,
Bankeinlagen (Sparbuch, Festgeld usw.) sind ja im Prinzip Kredite, die der Anleger der Bank gibt.
Die Einlagensicherung sorgt dafür, dass diese Gelder auch im Fall der Insolvenz der Bank zurückgezahlt werden.
In einem Depot liegen Wertpapiere, die die Bank für den Anleger verwahrt, die aber nie in deren Besitz übergegangen sind. Deswegen können die bei einer nicht Bankpleite in die Konkursmasse einfließen und müssen auch nicht unter die Einlagensicherung fallen.