Da ich in meiner Hauptbeschäftigung nur noch 27 Stunden arbeiten kann, weil der Arbeitgeber uns keine vollen Stellen geben kann, habe ich mir einen Zweitjob gesucht. Anfangs wusste ich gar nicht, dass ein solcher Minijob vom Hauptarbeitgeber genehmigt werden muss. Ein Kollege wies mich daraufhin und nun werde ich meinem Arbeitgeber den Zweitjob mitteilen. Muss er hierüber lediglich informiert werden oder muss er sogar seine Zustimmung zu diesem Job geben? Kann er die dann aus irgendwelchen Gründen gegebenenfalls auch verweigern?
Welche Rechte habe ich dann?
AW: Kann mein Arbeitgeber einen Zweitjob verweigern?
Lass dir die Zustimmung schriftlich geben. Du bist verpflichtet den Pflichten aus Deinem Arbeitsvertrag nachzukommen und Deine Hauptpflicht ist die Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung. Kannst Du diese nicht erbringen, weil Dein Nebenjob z.B. zu anstrengend ist, kann der Arbeitgeber entsprechend angemessene Maßnahmen durchführen. Also Abmahnung und später Kündigung, wäre wohl als angemessen zu bezeichnen.
Wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist, kannst Du z.B. das Arbeitsverhältnis kündigen (fristgerecht) und ein neues eingehen, bei dem der Arbeitgeber keine Bedenken hat.
Kurz: Er kann Dir den Zweitjob nicht verbieten. Aber Du musst trotzdem die geschuldete Arbeitsleistung erbringen. Und Du darfst natürlich nicht bei einem Wettbewerber oder Lieferanten arbeiten. Auch hier hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, dass Du das nicht tust.
AW: Kann mein Arbeitgeber einen Zweitjob verweigern?
Hallo!
Also, ganz so einfach ist das nicht.
Zunächst einmal: Schau in deinem Arbeitsvertrag nach. Dort steht, ob du überhaupt eine Genehmigung brauchst für den Minijob (wir reden doch von einem Minijob?)
Klar, der Arbeitnehmer kann einem nicht direkt verbieten einen Zweitjob einzugehen, aber geht man trotz Verweigerung dennoch ein anderes Arbeitsverhältnis ein, kann dies u.U. ein Kündigungsrecht des Arbeitgebers begründen.
Ablehnen kann der Arbeitgeber eine Genehmigung aber eigentlich nur aus 3 Gründen:
- der Nebenjob wäre zu zeitintensiv und würde die Haupttätigkeit in Mitleidenschaft ziehen
- der Zweitjob steht in Konkurrenz zum ersten (z.B. bei einer Konkurrenzfirma)
- der Zweitjob steht in Widerspruch zum ersten (z.B. wenn der Zweitjob bei einer Firma ist, die gegen die andere arbeitet, z.B. man eine Antiraucherkampagne unterstützt, man aber bei einer Zigarettenfirma arbeitet).
Falls der Arbeitnehmer aus anderem Grund ablehnt, kann man vor das Arbeitsgericht gehen - aber wenn man dennoch einfach den Job annimmt, könnte einen das u.U. den Job kosten...