Der Händler hat auf seinem Beleg meine komplette Kreditkartennummer und kann bei Gegenkontrolle meiner Unterschrift die umseitigen Prüfziffern über der Unterschrift mitschreiben und munter im Internet einkaufen gehen.
Die Kreditkartennummer ist wohlgemerkt nur auf dem Händlerbeleg komplett ausgeschrieben und nicht auf dem Kundenbeleg, weil es wohl viele Kunden gibt, die diesen Beleg einfach rumliegen lassen. (Beim Kundenbeleg sind die ersten Ziffern durchgeXXXXt wie hier z.B. XXXX XXXX XXXX 3453)
das kommt aufs Terminal an... früher standen Leider immer die Kartennummer inkl. Ablaufdatum auf den Belegen.
Mittlerweile werden bei den neuen Geräten die Nummer normalerweise mit einigen "x" ersetzt. Und bei der neuen Chip Nutzung der Karte was bis 2012 Flächendeckend sein soll, sollte gar keine Kartennummer mehr drauf stehen.
Ist mir letztens auch in Frankfurt in einem gut besuchten Restaurant passiert. Habe mit KK bezahlt und beim Gehen gesehen, dass noch der Abrechnungsbeleg auf dem Tisch lag. Zum Glück hab ich ihn mir noch schnell geschnappt, denn darauf war meine volle KK-Nummer inkl. Ablaufdatum zu sehen. Insofern immer schön aufpassen. Meist werden zwar nur die letzten 4 Ziffern angezeigt aber offensichtlich gibt es noch immer Ausnahmen!
Man sollte es mit der Vorsicht auch nicht übertreiben, es zahlen schließlich sehr viele Leute im Supermarkt oder Restaurant mit Kreditkarte Einfach immer den Beleg mitnehmen, dann sollte es keine Probleme geben.
Man sollte es mit der Vorsicht auch nicht übertreiben, es zahlen schließlich sehr viele Leute im Supermarkt oder Restaurant mit Kreditkarte Einfach immer den Beleg mitnehmen, dann sollte es keine Probleme geben.
Dazu sollte man noch sagen, dass Kreditkarten im gegensatz zu EC Karten sowie Bargeld versichert sind. Außer man geht eben grob Fahrlässig damit um.
Die Diskussion möchte ich ehrlich gesagt mit meiner Bank nicht führen, ob das Vergessen des Belegs fahrlässig war oder nicht ;-)
Na das weiß doch selbst nicht mal mehr der Karteninhaber im nachhinein wieso seine Karte aufeinmal missbraucht wird/wurde. Also ich würde in so einem Fall kein Druckschluss daraus ziehen, dass ich vor paar Tagen den Beleg liegen gelassen habe.