Nach einen Leitungswasserschaden muss ich die komplette Miet-Wohnung zum Trocknen räumen.
Die Gebäudeversicherung stellt Umzugsfirma, trotzdem muss man ja irgendwie beim Umzug anwesend sein.
Hat man Anspruch auf Ersatz von Kosten z.b. als Entschädigung für genommenen Urlaub?
Die Wohnungsgesellschaft stellt eine Ersatzwohnung.
Wer ist für diese Kosten zuständig?