ich habe eine Frage an die Experten: ein naher Verwandter von mir, fragt mich, ob ich als Ausfallbürge für ihn zur Verfügung stünde. Er muss einen Finanzierung verlängern und da es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie handelt und seine Bonität gelitten hat, verlangt die Bank dies nun, sonst lehnt sie eine weitere Finanzierung ab.
Erklärt wurde mir, daß ich erst dann hafte, wenn alle anderen Sicherheiten nicht ausreichen. Es wird auch noch eine LV abgetreten. Ich bin mir über mein Risiko nicht so im klaren und vor allem interessiert es mich, welchen Einfluss die Übernahme der Bürgschaft hat, wenn ich selber mein Traumhaus mal finanzieren will?
mit der Ausfallbürgschaft übernehmen sie jegliche Risiken des Darlehens! Sollte es zu Drittverwertbarkeiten kommen, haften sie mit ihrem gesamten Vermögen und dies solange bis der letzte Cent den der Darlehensnehmer nicht erbingen konnte zurück gezahlt ist!
Die Bürgschaft behindert ihr eigenes Vorhaben dahningehend, als dass die Bank zu ihren Haushaltspauschalen auch die Belastung aus der Bürgschaft hinzurechnet, denn sollte der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen sie als Bürge dies tun, dh. die Balestung wird voll miteingerechnet!
Sie müssen selber entscheiden, bedenken sie aber dass die Bank nicht ohne Grund einer Darlehensverlängerung nur mit Bürgen zustimmt! Somit dürfte klar sein, dass es da seitens der Bonität Schwierigkeiten jetzt schon gab!
Danke für die Ausführungen und der letzte Punkt trifft natürlich zu: die Bonität meines Verwandten ist bescheiden und ich kenne auch die Hintergründe dazu. Würde es sich nicht um Familie handeln, würde ich gar nicht weiter drüber nachdenken.
Habe eine Nachfrage, da ich nicht ganz verstehe, was die Bank bei meinen Haushaltspauschalen mit einrechnet? Es handelt sich um ein Darlehen von ca. 160.000 TEUR mit einer Rate von ca. 800 Euro monatlich. Restrisiko ist geringer, da Verkehrswert Immobilie ca. 180.000 Euro und eine LV mit einem Rückkaufswert von 60.000 Euro abgetreten ist.