Welche Auskünfte dürfen Vermieter über potenzielle Mieter einholen!?
Wir sind jetzt schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einer Wohnung. Bis jetzt war auch alles soweit ok und die Vermieter haben sich fair verhalten. Doch jetzt sind wir auf einen Eigentümer gestoßen, der von uns im Voraus schon die Erteilung einer Schufa-Auskunft haben möchte. Damit sind wir prinzipiell auch einverstanden, weil wir nichts zu verbergen haben. Aber im Grunde genommen ist es doch schon ganz schön unverschämt, von Menschen, die die Wohnung noch nicht einmal gemietet haben, schon eine solche Auskunft zu verlangen. Welche Rechte haben Vermieter in Bezug auf potenzielle Mieter?
AW: Welche Auskünfte dürfen Vermieter über potenzielle Mieter einholen!?
Hey,
ein Vermieter darf Grundsätzlich nie eine Schufaauskunft vom Mieter verlangen... wenn er wissen möchte, was in der Schufa drin steht, dann muss er sich bei der Schufa dafür anmelden.
Dennoch machen aber viele Vermieter diese Variante, dass der Mieter die Schufa bringen muss... und wie gesagt, dürfen tun sie es nicht aber sie müssen dir/euch auch nicht die Wohnung vermieten
AW: Welche Auskünfte dürfen Vermieter über potenzielle Mieter einholen!?
Hallo Escorpio,
Zitat von Escorpio
Hey,
ein Vermieter darf Grundsätzlich nie eine Schufaauskunft vom Mieter verlangen... wenn er wissen möchte, was in der Schufa drin steht, dann muss er sich bei der Schufa dafür anmelden.
Eine Privatperson bekommt keine Schufaauskunft für einen anderen!
Aber auf Grund welchen Gesetzes begründest Du, dass ein Vermieter keine Schufa-Auskunft verlangen darf ?
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die vielen Mietnomaden,
die nie ihre Miete zahlen.
Dennoch machen aber viele Vermieter diese Variante, dass der Mieter die Schufa bringen muss... und wie gesagt, dürfen tun sie es nicht aber sie müssen dir/euch auch nicht die Wohnung vermieten
AW: Welche Auskünfte dürfen Vermieter über potenzielle Mieter einholen!?
Die Schufa ist ein Unternehmen was Geld verdienen möchte und das geht wohl schwer, wenn jeder seine Eigenauskunft vorlegt
Wer Infos aus der Schufa über jemand haben möchte, der muss sich dafür bei der Schufa registrieren und dafür haben "Vermieter" auch ein Anrecht.
Wer das genau gesagt hat, weiß ich nicht... ich habe es nur Firmenintern gesagt bekommen und hierzu unter Punkt 5 auch noch was bei der Verbtrauerschutzzentrale gefunden. Die spricht sogar von "Missbrauch".
AW: Welche Auskünfte dürfen Vermieter über potenzielle Mieter einholen!?
Zitat von NaMy
...
Aber im Grunde genommen ist es doch schon ganz schön unverschämt, von Menschen, die die Wohnung noch nicht einmal gemietet haben, schon eine solche Auskunft zu verlangen. Welche Rechte haben Vermieter in Bezug auf potenzielle Mieter?
Nach der Vermietung macht eine Schufa-Auskunft keinen Sinn mehr.
Es geht doch darum,zu erfahren,ob der potenzielle Mieter in der Vergangenheit Zahlungsprobleme hatte.
Ich finde das legitim.
Wäre ich Vermieter,würde ich mich auch schützen wollen.
Mein Vermieter wollte eine Schufa-Auskunft einholen,und eine Bescheinigung vom Vor-Vermieter,das ich die letzten 5 Jahre die Miete pünktlich und regelmäßig gezahlt habe.
Ich hab der Schufa-Auskunft zugestimmt,und die Vermieterbescheinigung vorgelegt.
Habe ich kein Problem mit gehabt.
Ich kann´s verstehen.
AW: Welche Auskünfte dürfen Vermieter über potenzielle Mieter einholen!?
Zitat von Birgit
Mein Vermieter wollte eine Schufa-Auskunft einholen,und eine Bescheinigung vom Vor-Vermieter,das ich die letzten 5 Jahre die Miete pünktlich und regelmäßig gezahlt habe.
Was geht es den Vermieter den an, wie du die letzten 5 Jahre bezahlt hast? Letztendlich hat da nur drin zu stehen, dass es keine offenen Mieten zum Kündigungstermin gibt.
Geldmann: Da hast du ja recht aber der Vermieter muss die Schufa selber abfragen... er darf sie nicht verlangen weil es ist eine "EIGENAUSKUNFT" und keine "Auskunft für den Vermieter".
AW: Welche Auskünfte dürfen Vermieter über potenzielle Mieter einholen!?
Hallo Escorpio,
ist in Deinem Text nicht ein Widerspruch ?
Zitat von Escorpio
Geldmann: Da hast du ja recht aber der Vermieter muss die Schufa selber abfragen... er darf sie nicht verlangen weil es ist eine "EIGENAUSKUNFT" und keine "Auskunft für den Vermieter".
Wie soll ein Vermieter die Schufa seines Mieters selbst bei der Schufa abfragen, wenn es sich nicht um eine Auskunft für den Vermieter handelt ?
Aber auf der Internet-Seite der Schufa, habe ich eine besondere Auskunftsform für Geschäftsparter (für Vermieter + Arbeitgeber) gefunden.
AW: Welche Auskünfte dürfen Vermieter über potenzielle Mieter einholen!?
Hey,
was soll sich daran widersprechen, dass die Private Eigenauskunft nicht für den Vermieter ist?
Der Link von dir ist z.B. eine Form die für Vermieter geeignet sind... alternativ gibt es auch irgendwelche Webcodes wo der Vermieter den Code auf der Schufaseite eingibt und dann Informationen erhält.