Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

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  1. Avatar von Kevin_865
    Kevin_865

    Standard Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    Letzten Monat bin ich über die Hundeleine meines Hundes gestürzt und habe mich mit den Händen abgestützt. Im ersten Moment wäre ich nicht auf die Idee gekommen, das ich mir eine ernsthafte Verletzung zugezogen habe.
    Inzwischen weiß ich, dass die Verletzung höchstens mit einer Operation wieder behoben werden kann. Kann ich diesen Schaden jetzt noch meiner Unfallversicherung melden? Oder gibt es Fristen, nach denen der Leistungsfall von der Versicherung ausgeschlossen wird?
    Ich wusste ja vorher nicht, dass es eine Unfallfolge gibt.

  2. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    Zitat Zitat von Kevin_865
    Letzten Monat bin ich über die Hundeleine meines Hundes gestürzt und habe mich mit den Händen abgestützt. Im ersten Moment wäre ich nicht auf die Idee gekommen, das ich mir eine ernsthafte Verletzung zugezogen habe.
    Inzwischen weiß ich, dass die Verletzung höchstens mit einer Operation wieder behoben werden kann. Kann ich diesen Schaden jetzt noch meiner Unfallversicherung melden? Oder gibt es Fristen, nach denen der Leistungsfall von der Versicherung ausgeschlossen wird?
    Ich wusste ja vorher nicht, dass es eine Unfallfolge gibt.
    ja es gibt Fristen. Diese kann man in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachlesen.

    Ein Tipp von mir: sofort bei dem Versicherungsunternehmen anrufen.

    Gruß N.

  3. Avatar von sabine75
    sabine75 ist offline

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    Standard AW: Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    Die Meldung, dass ein Unfall eingetreten ist, muss in aller Regel unverzüglich gemacht werden. Unabhängig davon, ob sich aus dem Unfall eine Leistung aus der Versicherung ergibt. Die Versicherer unterscheiden sich dahingehend, dass Sie verschiedene Fristen ansetzen, bis wann eine Invalidität, wie auch immer geartet, diagnostiziert wird. Je länger hier die Frist ist, umso besser. Eine Regelung, dass der Unfall selbst nicht sofort gemeldet werden muss, wäre mir nicht bekannt. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren.

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    Zitat Zitat von sabine75
    Die Meldung, dass ein Unfall eingetreten ist, muss in aller Regel unverzüglich gemacht werden.
    Nicht unbedingt... manche Versicherungen haben sehr harte Fristen von z.B. zwei Wochen aber es gibt auch viele Versicherungen da ist die Meldepflicht ein oder zwei Jahre.

  5. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    Hallo Escorpio,

    Du verwechselst etwas.

    In den Allgemeinen Bedingungen zur Unfallversicherung steht folgendes:

    Nach einem Unfall, der voraussichtlich ein Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.

    Diese von Dir genannten 2 Jahre beziehen sich auf die Meldung der Invalidität.

    Gruß N.

    PS: die meisten Versicherungen akzeptieren allerdings auch noch eine Unfallmeldung nach 1 bzw. 2 Monaten für danach anstehende Behandlungen.

  6. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    Auch wenn man sofort zum Arzt geht und man es Schwarz auf Weiß hat, dass an dem Tag ein Unfall passiert ist?

  7. Avatar von Manni-Bode
    Manni-Bode ist offline

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    Standard AW: Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    Nach einem Unfall, der voraussichtlich ein Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
    Das ist korrekt! Du solltest immer sofort zu Polizei gehen, dann bis du auf der sichernen Seite. Aber ein Tipp von mir: Nach einem Gespräch mit einem Beamten hat dieser mir verraten, dass du auch noch bis zu 2 Wochen nach der "Tat" die person anzeigen kannst.

  8. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    Guten Morgen!

    Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ein Unfall nur dann gemeldet werden muss, wenn er zu versicherten Leistungen führen könnte.

    In dem hier besprochenen Fall wüde, meiner Meinung nach, die Frist der unverzüglichen Meldung erst beginnen, wenn der Versicherte ahnen kann, dass der Schaden groß genug ist für eine Leistung aus der Unfallversicherung.
    Den tatsächlichen Grad einer dauerhaften Schädigung der für die Höhe der Leistung entscheidend ist kann er natürlich nicht gleich melden. Denn der zeigt sich ja frühestens in der Behandlung. Aber der TE könnte z.B. Anspruch auf ein Krankehaustagegeld haben, auch wenn kein dauerhafter Schaden zurück bleibt.

    Die Formulierung in den Versicherungsbedingungen die Naseweis zitiert hat soll sicher verhindern, dass jedes Elternpaar jedes blutige Knie eines Kindes der Unfallversicherung meldet, nur weil vielleicht eines Tages etwas schlimmes daraus wird.

    MfG

    Alexander Reibold
    Versicherungs- und Fondsmakler
    Neuburg an der Donau
    Tel: 08431 901290

  9. Avatar von Naseweis
    Naseweis ist offline

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    Standard AW: Bis wann muss ein Unfall der Versicherung angezeigt werden?

    @Manni-Bode,

    Kannst Du solche schwachsinnige Texte nicht unterlassen ?

    Zitat Zitat von Manni-Bode
    Das ist korrekt! Du solltest immer sofort zu Polizei gehen, dann bis du auf der sichernen Seite. Aber ein Tipp von mir: Nach einem Gespräch mit einem Beamten hat dieser mir verraten, dass du auch noch bis zu 2 Wochen nach der "Tat" die person anzeigen kannst.
    Soll der Fragesteller jetzt seinen Hund verklagen ?

    *kopf schütteln*

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