Hallo liebe Forumsmitglieder,
wir haben uns entschlossen, eine gebrauchte Immobilie zu kaufen. Da der jetzige Eigentümer noch drin wohnt und derzeit neu baut, möchte er zum 31. 3. 2012 ausziehen. Das ist weiter kein Problem.
Jetzt möchte er aber den Kaufpreis in zwei Raten haben, die erste (2/3 des Kaufpreises) nach der Auflassung im Grundbuch, den Rest bei Übergabe. Ist das so üblich?
Im Voraus schon herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Üblich ist eher eine Zahlung in einer Summe nach der Bestätigung des Notars, dass die Umschreibung im Grundbuch beantragt ist.
Aber natürlich steht es Ihnen frei so etwas im Kaufvertrag zu vereinbaren. Sie sollten nur vorher mit Ihrer Bank abklären, ob die da mitspielt. Und natürlich müssen Sie so schon Zins und Tilgung für den ausgezahlten Teil bezahlen, obwohl Sie selbst noch in der bisherigen Wohnung wohnen und dort vielleicht Miete zahlen.
Danke für die schnelle Antwort -ich habe das auch nur so gehört, dass evtl. eine kleine Anzahlung bei der Auflassungsvormerkung bezahlt wird, so 10.000 bis 20.000. Unsere Wohnung ist Eigentum, wir sind grade dabei, sie zu verkaufen. Wir müssen aber trotzdem noch einen Teil über die Bank finanzieren und das natürlich so spät wie möglich.
Ich sollte noch erwähnen, dass der Termin für den Kaufvertrag beim Notar im Dezember sein soll, der jetzige Eigentümer aber bis 31. 03. im Haus bleibt.
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eine kleine Anzahlung wäre noch o.k. 2/3 als erste Rate ist viel zu viel. Wie schon geschrieben, der Kaufvertrag wird unterschrieben und wenn dann alle Zahlungsvoraussetzungen vorliegen, ist Zahltag - die volle Summe. Kann der Verkäufer zu dem Termin nicht ausziehen, wohnt er zu Deiner Miete dort. Und zahlt natürlich auch die ortsübliche Miete. Damit kannst Du hoffentlich Deine Raten für dieses Darlehen bezahlen und hast keine Doppelbelastung. Im notariellen Kaufvertrag wird der Mietvertrag, etc. genannt.