Im Rahmen einer Umstrukturierung von ITT Corp., seit vielen Jahren im Depot, wurden Abgeltungssteuern abgeführt, weil die bei der Umstrukturierung als Teilvorgang durchgeführten Ausgliederungen von Geschäftsbereichen unter Bildung neuer Unternehmen XYLEM und EXELIS und die Eingliederung in mein Depot abgetrennt von dem gesamten Umstrukturierungsvorgang gesehen wurden.
Dabei wurde übersehen, dass der Rest des ausgliedernden Unternehmens ITT Corp. zugleich umgewandelt wurde in ein neues Unternehmen ITT Corp NEW , das anschließend unter anderer Bezeichnung an der Börse gehandelt wird mit dem nach den genannten Ausgliederungen entsprechend geringeren Wert.
Tatsächlich wurde ITT Corp. total umstrukturiert und aufgeteilt in drei neue Unternehmen:
1.ITT Corp. NEW
2.XYLEM Inc.
3.EXELIS Inc.
Zeitliche Ablauf der Umstrukturierung:
-Ankündigung der Ausgliederung von XYLEM Inc. und EXELIS Inc. aus ITT Corp, die am Stichtag 12.10.2011 abends im Depot waren,
-Reverse Split 2/1, Ex- Tag 01.11.2011 von ITT Corp. Und Ausbuchung von ITT Corp. (mit altem Wert am 31.10.2011 von 66,76 €/Stck.
-Einbuchung am 01.11.2011 von ITT Corp NEW. mit neuem Wert von 14,65 €/STK, wobei die Wertminderung im Zusammenhang steht mit der Ausgliede-rung von EXELIS und XYLEM mit Wertstellung von ITT Corp NEW am 01.11.2011
- Einbuchung von EXELIS Inc. und XYLEM Inc. am 07.11.2011 als Wertausgleich für die am 01.11.2011 erfolgte Ausbuchung von ITT Corp. und der nachfolgenden Einbuchung von ITT Corp NEW mit dem nach der Ausgliede-rung geringeren Wert.
Die Börsenwerte der genannten drei neu gebildeten Gesellschaften folgen in der Größenordnung angenähert proportional den jeweiligen Umsätzen der genannten Unternehmensteile.
Die Abführung einer Abgeltungssteuer umfasst 25 % von etwa 70 % der alten Aktienwerte von ITT Corp. ohne dass insgesamt ein Wertzuwachs erfolgte.
Ähnliche willkürliche Steuermaßnahmen erfolgen allgemein.
Es ist ein Musterprozess erforderlich, der entsprechende Unverschämtheiten des Fiskus beendet. Wer beteiligt sich daran? Ich schlage vor, eine Gruppe der Geschädigten zu gründen, die gemeinsam einen Musterprozess bestreiten.
Hallo karlfriedrich31,
ich bin ebenfalls von der steuerlichen Auswirkung von diesem Reverse Split betroffen. Es kann doch nicht möglich sein, dass man als Steuerbrüger Abgeltungssteuer bezahlen muss, obwohl man bei einer Firmenentflechtung keinerlei Gewinn gemacht hat.
Ich würde gerne mit Ihnen im Kontakt bleiben. Sollte im nächsten Jahr eine Ablehnung meines Antrags im Rahmen der EST-Erklärung 2011 erfolgen, werde ich mich gerne an einem Musterprozess beteiligen.
Zwischenzeitlich sollten wir Infomaterial dazu sammeln?
Vorab eine ergänzende Info als Anlage, die es zu bewerten gilt!
MFG
BD