Wielange übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur privaten Krankenkasse?

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  1. Avatar von Timmy
    Timmy

    Standard Wielange übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur privaten Krankenkasse?

    Meine Frau und ich spielen beide mit dem Gedanken, in eine private Krankenkasse zu wechseln. Die Leistungen überzeugen uns oft viel besser und von den Beiträgen her dürfte das eigentlich auch kein großer Unterschied sein. Allerdings scheue ich mich immer ein bisschen vor dem Wort privat. Das bedeutet ja in der Regel, dass man dann vieles alleine bezahlen muss. Wie sieht es zum Beispiel aus, wenn man länger als sechs Wochen krank geschrieben wird? Muss der Arbeitgeber dann genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch weiterhin seine Beiträge zur PKV tragen? Oder bleibt dann alles am Arbeitnehmer hängen, der ja dann ohnehin viel weniger Geld hat?

  2. Avatar von Peter Wolnitza
    Peter Wolnitza ist offline

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    Standard AW: Wielange übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur privaten Krankenkasse?

    Hallo,

    Der wesentliche Unterschied zwischen GKV und PKV besteht im Prinzip im veränderten Status:
    Beim Kassenpatienten ist im Hintergrund alles geregelt, der Arzt weiss, was er erstattet bekommt, in welcher Höhe er abrechnen und usw. - alles ist gesetzlich geregelt.

    Als Privatpatient Sind Sie zunächst einmal SELBSTZAHLER, d.h. der Arzt schliesst direkt mit dem Patienten einen Behandlervertrag über die Erstattung der Kosten. Die Ansprüche des Arztes richten sich nicht gegen die private KV sondern gegen den Patienten. Was der nun von seiner (selbst gewählten) privaten KV erstattet bekommt, braucht den Arzt nicht zu interessieren - da ist jeder selber für verantwortlich. Jeder kann als über den Umfang und die Qualität seiner privaten KV (= eine Art eigene "Rückversicherung") entscheiden, welche Leistungen er versichert haben möchte und welche er notfalls selber tragen kann.
    Merke: PKV ist nicht besser oder schlechter - auch nicht billiger oder teurer - PKV ist schlicht und ergreifend ANDERS als GKV. Deshalb ist es auch keine gesetzlich reglementierte KASSE sondern eine private VERSICHERUNG.
    Deshalb ist es dringend geboten, sich mit einem Fachmann über das Thema auszutauschen, seine eigenen Vorstellungen zu prüfen und sich über die Bedeutung gewisser Vertragsklauseln aufklären zu lassen. Je sorgfältiger, um so besser, desto weniger Ärger kann später entstehen. Immerhin soll das Teil ja ein Leben lang halten! PKV ist vermutlich der wichtigste Vertrag (neben der BU) , den die meisten Menschen in ihrem Leben unterschreiben..naja Heiratsurkunde mal ausgenommen..

    Insofern kann man- ohne die Vertragsbedingungen der gewünschten PKV zu kennen - nichts darüber sagen, "was man selber zahlen muss".- das kommt drauf an, für welchen Versicherer und Leistungsumfang Sie sich letztendlich entscheiden.

    Die angesprochene Lohnfortzahlung nach 6 Wochen (i.d.R. gibts die ersten 6 Wochen das volle Gehalt vom Arbeitgeber weiter) hat nichts mit der Krankenversicherungsform zu tun, sondern ist im Arbeitsvertrag geregelt.
    Nach diesen 6 Wochen zahlt die gesetzliche Kasse das Krankengeld in bestimmter Höhe. In der PKV besteht die Möglichkeit, über ein sog. Krankentagegeld den Verdienstausfall ab der X. Woche abzusichern (je nach Arbeitsvertrag).

    Achtung: Auch während des Bezuges von Krankentagegeld (KT) ist der KV Beitrag in der privaten KV voller Höhe weiter zu entrichten - hier unterscheiden sich GKV und PKV!

    Ich hoffe, da waren erst mal ein paar für Sie nützliche Infos dabei.

    Ach ja: Wenn Ihnen jemand zu erzählen versucht, PKV sei billiger und besser als GKV - jagen Sie ihn fort - in Ihrem eigenen Interesse!

    Abendliche Grüße aus Hessen

  3. Avatar von BaMi
    BaMi ist offline

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    Standard AW: Wielange übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur privaten Krankenkasse?

    Hallo Herr Wolnitza,

    muss Ihnen ja mal ein Kompliment machen. Stöbere hier so durchs Forum und muss sagen, dass Sie absolut hochwertige Beiträge schreiben. Das freut das Maklerherz aus dem Taunus ;-)

    BaMi

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