Gibt es für den Umbau von Häusern eine staatliche Förderung?
Meine Eltern leben jetzt schon seit über 25 Jahren in ihrem eigenen Haus. Was vor einigen Jahren noch wunderbar funktionierte, geht jetzt leider nicht mehr. Sie kommen die Treppenstufen nicht mehr gut hoch und das Bad ist auch für das Alter nicht so sehr funktionsfähig. Alles in allem müsste das Haus mehr oder weniger aufwendig umgebaut werden, damit sie dort wohnen bleiben können. Sie verfügen aber leider nur über eine Rente in Höhe von 1700 Euro monatlich. Das ist nicht viel und einen größeren Kredit können sie davon nur schwer abtragen. Darum wäre es für uns sehr wichtig zu erfahren, ob man in einem solchen Fall auch eine staatliche Förderung erhalten kann.
AW: Gibt es für den Umbau von Häusern eine staatliche Förderung?
Wenn sie einen größeren Kredit überhaupt bekommen würden...
Eine staatliche Förderung ist mir nicht bekannt. Fehlt mir auch die Einsicht, warum es so etwas fördern sollte (sozialer Aspekt mal außen vor).
Ich meine aber, dass über die Pflegeversicherung (bei entsprechender Einstufunf der Eltern in die Pflegeklassen) eine Unterstützung zu erwarten ist. Google kann unter dem Stichwort Umbau und Pflegeversicherung bestimmt helfen.
AW: Gibt es für den Umbau von Häusern eine staatliche Förderung?
Ja, an die Pflegeversicherung wenden und eine Pflegestufe beantragen:
Je nach Pflegestufe erhalten Sie dann folgende Leistungen (Stand: 1. Januar 2010):
Pflegestufe Pflegegeld in Euro Sachleistungen in Euro Stufe I
225
440
Stufe II
430
1040
Stufe III
685
1510
Ob es günstige Darlehen für "ältere Personen" gibt weiß ich nicht. Eine gute Adresse wäre die KfW. Dort am besten nach möglichen Zuschüßen, Finanzierungsmöglichkeiten fragen.
Wenn Deine Eltern allerdings noch ohne fremde Hilfe zu recht kommen, dann wird keine Pflegestufe gewährt. Die Empfehlung würde dann lauten: In eine Altengerechte Wohnung umziehen.
Ansonsten tatsächlich die Kosten für den Umbau gegen einen Umzug aufwiegen. Du kannst das Thema ja ganz vorsichtig bei Deinen Eltern ansprechen....