Wer übernimmt bei der Trennung die Haftung für den Kredit?

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  1. Avatar von Perle03
    Perle03

    Standard Wer übernimmt bei der Trennung die Haftung für den Kredit?

    Liebes Forum! Ich habe ein großes Problem.
    Mein Mann ist seit nunmehr seit zwei Jahren psychisch krank, weswegen jetzt auch eine Trennung ansteht. Er ist schon seit längerer Zeit nicht mehr arbeitsfähig und bezieht noch Krankengeld. Das wird aber bald auslaufen und dann bekommt er eine Art Übergangsgeld, weil sein Betrieb ihm noch nicht gekündigt hat. Davon kann man natürlich gerade mal so leben und nicht auch noch einen Kredit abbezahlen. Den haben wir aber und zwar in Höhe von 32.000 Euro. Da wir bei der Heirat keine Gütertrennung vereinbart haben, möchte ich jetzt gerne wissen, ob der gesamte Kreditbetrag nun an mir hängen bleibt. Unterschrieben haben wir den Kreditvertrag gemeinsam.

  2. Avatar von Geldmann
    Geldmann ist offline

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    Standard AW: Wer übernimmt bei der Trennung die Haftung für den Kredit?

    Ich befürchte dass du wohl mit deiner Bank reden solltest denn die Raten müsstest du wohl mitbegleichen. Am besten jetzt noch, dann findet die Bank evntl. eine gute Lösung.

  3. Avatar von Udo40
    Udo40 ist offline

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    Standard AW: Wer übernimmt bei der Trennung die Haftung für den Kredit?

    Rein rechtlich bist Du dafür genauso verantwortlich wie er und die Bank kann sich an euch Beide wenden. Wenn er nicht fähig ist, zu bezahlen, musst Du das zahlen.

  4. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Wer übernimmt bei der Trennung die Haftung für den Kredit?

    Zitat Zitat von Udo40
    Rein rechtlich bist Du dafür genauso verantwortlich wie er und die Bank kann sich an euch Beide wenden. Wenn er nicht fähig ist, zu bezahlen, musst Du das zahlen.
    Stimmt! Der Kredit wird auch nicht geteilt oder so etwas der gleichen außer die Bank macht da mit und man macht zwei neue Kredite (einen auf die Frau und einen auf den Mann)... dieses lässt sich die Bank in der Regel aber auch mit höheren Zinsen zahlen und geht natürlich nur, wenn beide über genügend Bonität für ihren jeweiligen Kredit, verfügen.

    Auch gibt es noch eine andere Option die dir genau so wenig gefallen wird... wenn er zum damaligen Zeitpunkt wo der Kredit abgeschlossen wurde auch schon psychisch krank war... könnte er sich ggf. noch Rückwirkend als Unzurechnungsfähig stellen lassen und der Kredit gehört dann vollkommen dir.

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